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Suchhilfe

Die folgenden Operatoren können bei einer Suchabfrage zur logischen Verknüpfung Ihrer Suchbegriffe verwendet werden. Bei richtiger Anwendung der Operatoren führt dies zu einer deutlichen Verbesserung des Suchergebnisses.

"…" (Phrasensuche)
Wenn Sie ein Wort oder eine Wortfolge in Anführungszeichen setzen, werden nur Treffer mit genau diesem Wort oder Wortfolgen derselben Reihenfolge und Form gefunden.
Beispiel: "Ist der Arbeitnehmer nur teilweise an der Arbeitsleistung" -->findet genau diesen Satzteil.
-------------
HINWEIS
Um konkrete Entscheide und/oder Gesetzesartikel zu finden, verwenden Sie bitte immer den Suchoperator  "..."
Beispiel: "1C_144/2017"   oder   "Art. 12 ZGB"  --> findet genau diesen Entscheid/Gesetzesartikel
 
AND, &&
Es werden nur Treffer angezeigt, die alle gewählten Suchbegriffe enthalten und mit den Operatoren (AND, &&) verbunden sind.
Beispiel: recht AND ordnung recht && ordnung
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HINWEIS
Ein Leerschlag zwischen zwei Suchwörtern wird als AND-Operator interpretiert.
OR, ||
Es werden alle Treffer angezeigt, die mindestens einen mit (OR, ||) verbundenen Suchbegriff enthalten.
Beispiel: recht OR ordnung  recht || ordnung
NOT, -
Es werden nur Treffer angezeigt, die den gewählten Suchbegriff mit vorangehendem Operator (NOT, -) NICHT enthalten.
Beispiel: recht NOT ordnung  recht - ordnung
?
Suchen Sie mit " ?  " nach verschiedenen Wörtern mit einem variablen Buchstaben an der Stelle des Fragezeichens.
Beispiel: w?rt  --> findet wert, wort, …
*
Der " * " vor einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die mit dieser Zeichenfolge enden; der " * " nach einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die so beginnen.
Beispiel: *anwalt  --> findet Rechtsanwalt,  Staatsanwalt, …; Aktien* --> findet Aktienrechtsrevision, Aktiengesellschaft, …

Suchergebnisse für Financement

26 Ergebnisse gefunden

Mitteilungen

Opérations de financement pour des personnes sous curatelle

Le présent document a été élaboré conjointement par l’Association suisse des banquiers (ASB) et par la Conférence en matière de protection des mineurs et des adultes (COPMA) afin de simplifier la collaboration entre les banques, les curateurs/trices et les Autorités de protection de l’enfant et de l’adulte (APEA) lors de la conclusion de contrats de financement soumis à consentement (p. ex…
Aus der Praxis

Örtliche Zuständigkeit zur Finanzierung von ­Kindesschutzmassnahmen

Für die Anordnung von Kindesschutzmassnahmen ist primär die KESB am zivilrechtlichen Wohnsitz des Kindes zuständig, und die daraus entstehenden Kosten hat die Sozialhilfebehörde am Unterstützungswohnsitz des Kindes sicherzustellen, soweit die Eltern nicht zum Vor­neherein deren Finanzierung sicherstellen können. Dritte, welche zur Umsetzung der angeordneten Massnahmen Dienstleistungen erbringen,…
Aus der Praxis

Auswirkungen einer IV-­Berentung des Pflegevaters auf die Finanzierung des Pflegeplatzes eines bevormundeten Kindes

Überlässt eine Vormundin das bevormundete Kind den Grosseltern, ohne im Pflegevertrag eine Unterhaltsfinanzierung vorzusehen, liegt grundsätzlich ein unentgeltliches Pflegeverhältnis vor. Erlangt ein Pflegeelternteil während der Dauer der Pflege einen Anspruch auf IV-Berentung, hat er für ein unentgeltlich betreutes Pflegekind auch Anspruch auf eine IV-Kinderrente. Wurde der Unterhalt des Kindes…
Abhandlungen

Örtliche Zuständigkeit zur subsidiären Finanzierung des Kindesunterhalts; namentlich von Kindesschutzmassnahmen

Während die Festlegung der örtlichen Zuständigkeit zur Ausrichtung von wirtschaftlicher Sozialhilfe bei Erwachsenen – wenn auch im Einzelfall immer wieder schwierig zu entscheiden – nach einer weitgehend standardisierten Praxis vonstattengeht, ist im Bereich der Festlegung der örtlichen Zuständigkeit zur Finanzierung von Kindesunterhaltskosten, namentlich Kindesschutzmassnahmen, keine…
Aus der Praxis

Sicherung der Pflegekosten für fremdplatziertes Kind

Soweit das Gemeinwesen für die Finanzierung eines Pflegeplatzes aufkommt, weil es den Eltern dafür eine sozialhilferechtliche Kostengutsprache geleistet hat, oder weil die KESB nach einem Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts oder ein Vormund/eine Vormundin die Platzierung vorgenommen hat, geht kraft gesetzlicher Subrogation der Unterhalts­anspruch des Kindes auf das Gemeinwesen über. Für die…
Abhandlungen

KES-Massnahmen zur Geltendmachung von Sozialversicherungsleistungen

Bei einem Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts mit anschliessender Platzierung in ausserfamiliärer Pflege entstehende Kosten sind dem Kindsunterhalt zuzurechnen. Kommen die Eltern nicht ausreichend für die Kosten auf, hat das örtlich zuständige Gemeinwesen am Unterstützungswohnsitz des Kindes für die Kosten aufzukommen. Haben die Kindseltern einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen…
Abhandlungen

Finanzierung Sozialpädagogischer Familienbegleitung in der Schweiz

Sozialpädagogische Familienbegleitung (SPF) stellt eine Hilfe zur Erziehung dar, die Familien in herausfordernden Lebenslagen über eine begrenzte Zeit hinweg unterstützt. Gemessen an ihrem Potenzial, eine weitere Verschlimmerung einer bereits belasteten familiären Situation zu verhindern, handelt es sich um die wichtigste ambulante Grundleistung der Kinder- und Jugendhilfe in der Schweiz. Gemäss…
Prof. Dr. Marius Metzger, Anoushiravan Masoud Tehrani, Cathrin Habersaat, Gabriela Ribaut
ZKE-RMA 2/2021 | S. 134
Abhandlungen

Koordinierte kantonale Kinder- und Jugendhilfestatistiken

Die Zuständigkeit für die Planung, Bereitstellung und Finanzierung von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe liegt bei den Kantonen. Eine systematische und fortlaufende Erfassung und Beschreibung von Angebot, Leistungsbezug und Ausgaben in der Kinder- und Jugendhilfe gehört bisher nicht zu den Standards kantonaler Statistik und Berichterstattung. In diesem Beitrag werden Begründungen,…
Lukas Fellmann, Stefan Schnurr
ZKE-RMA 4/2016 | S. 278
Aus der Praxis

Die Rolle des Erziehungs­beistandes bei der Finanzierung ausser­behördlicher Kindes­platzierung

Ein Erziehungsbeistand kann in keinem Fall mit rechtlicher Wirkung einen Pflegevertrag unterzeichnen. Im Falle einer behördlichen Platzierung ist die KESB Versorger und unterzeichnet den Pflegevertrag durch ihre zeichnungsberechtigten Organe. Ein Erziehungsbeistand ist kein zeichnungsberechtigtes Organ einer KESB. Im Falle einer Fremdplatzierung durch die Eltern sind die Eltern die Versorger und…
Aus der Praxis

Aufgaben der Beistandsperson bei einem Pflegevertrag für eine freiwillige Einrichtung eines Pflegeverhältnisses

Pflegeverhältnisse sind bei freiwilligen Platzierungen seitens der Inhaber der elterlichen Sorge bzw. des Aufenthaltsbestimmungsrechts vertraglich zu vereinbaren. Beistände können von ihrem Auftrag und ihrer Rolle her nie Pflegeverträge abschliessen. Sie können aber bei entsprechenden Mandaten nach Art. 308 Abs. 1 oder Abs. 2 ZGB die Eltern bei den Vertragsverhandlungen begleiten und…
Abhandlungen

Wanderung im Gebirge – Zwischenhalt mit Routenplanung

In ZKE 6/2011, S. 447 ff. skizzierte ich unter dem Titel «Der Berg wird steiler, wenn du näher kommst» die Herausforderungen für die damaligen Amtsvormundschaften und künftigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) mit Blick auf die Umsetzung des revidierten Vormundschaftsrechts. Als Metapher verwendete ich die Besteigung des Piz Palü (3900 m über Meer). Nun, nach zehn Jahren revidiertem…
Aus der Praxis

Transfert des montants de la rémunération et du remboursement des frais par la collectivité publique en cas de changement de domicile (art. 404 al. 3 CC)

Le ou la curatrice a droit à une rémunération appropriée et au remboursement des frais justifiés (art. 404 al. 1 CC). Cette réglementation est applicable aussi bien aux mandataires privés qu’aux mandataires professionnels. Sur la base du principe de la causalité, ces coûts sont supportés en première ligne par la fortune de la personne sous curatelle (BSK ZGB I-Reusser, art. 404 N 28). En…
Abhandlungen

Standards de qualité pour le placement extra-familial

Die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES) und die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren (SODK) haben untersucht, was in den Kantonen im Pflegekinderwesen funktioniert und was noch zu verbessern wäre. Anhand von guten Praxisbeispielen, Literatur und Fachdiskursen wurden in…
Prof. Diana Wider, Prof. Beat Reichlin, Gaby Szöllösy, Joanna Bärtschi
ZKE-RMA 4/2021 | S. 351
Abhandlungen

Standards de qualité pour l’organisation des services des curatelles professionnelles

La Conférence en matière de protection des mineurs et des adultes (COPMA) a élaboré, en collaboration avec la Conférence des directrices et directeurs cantonaux des affaires sociales, l’Association des Communes Suisses et l’Association suisse des curatrices et curateurs professionnels, des recommandations relatives à l’organisation des services des curatelles professionnelles. Les recommandations…
Abhandlungen

Révision de l’OGPCT, une opportunité d’harmonisation

(vgl. dt. Originalfassung des Beitrags in ZKE 6-2023 S. 483–502) Am 1. Januar 2024 ist die revidierte Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft in Kraft getreten. Die Verordnungsänderung soll die Vermögensverwaltung für alle Beteiligten einfacher, klarer und nachvollziehbarer…
Abhandlungen

Le nouveau droit de l’entretien de l’enfant en pratique: Ce qui change et ce qui reste

Am 1. Januar 2017 wird die ZGB-Revision zum Kindesunterhalt in Kraft treten. Durch den neuen Gesetzestext werden einige Punkte fundamental reformiert, mit entsprechenden Auswirkungen auf die Praxis. Andere Bestimmungen der geltenden Gesetzgebung werden unverändert übernommen oder lediglich präzisiert. Der vorliegende…
Abhandlungen

Un droit essentiel à la participation

Der Beitrag beleuchtet die Probleme, die sich im Zusammenhang mit dem Recht auf eine Vertrauensperson während einer fürsorgerischen Unterbringung ergeben. Die Autorin und der Autor untersuchen die Regelung auf Bundesebene in Bezug auf das Recht der eingewiesenen Person auf Partizipation während der…
Prof. Dr. iur. Sandra Hotz, Jérôme Saint-Phor MLaw
ZKE-RMA 2/2022 | S. 120
Abhandlungen

La protection des sujets de recherche vulnérables selon la loi sur la recherche sur l’être humain

Das am 1. Januar 2014 in Kraft getretene Bundesgesetz über die Forschung am Menschen verstärkt den Schutz von Personen, die als besonders verletzbar gelten. Forschung an solchen Personen ist keineswegs selten und insofern nötig, als sie der Entwicklung von Behandlungen dient, welche auf den Zustand der Betroffenen abgestimmt…