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Suchhilfe

Die folgenden Operatoren können bei einer Suchabfrage zur logischen Verknüpfung Ihrer Suchbegriffe verwendet werden. Bei richtiger Anwendung der Operatoren führt dies zu einer deutlichen Verbesserung des Suchergebnisses.

"…" (Phrasensuche)
Wenn Sie ein Wort oder eine Wortfolge in Anführungszeichen setzen, werden nur Treffer mit genau diesem Wort oder Wortfolgen derselben Reihenfolge und Form gefunden.
Beispiel: "Ist der Arbeitnehmer nur teilweise an der Arbeitsleistung" -->findet genau diesen Satzteil.
-------------
HINWEIS
Um konkrete Entscheide und/oder Gesetzesartikel zu finden, verwenden Sie bitte immer den Suchoperator  "..."
Beispiel: "1C_144/2017"   oder   "Art. 12 ZGB"  --> findet genau diesen Entscheid/Gesetzesartikel
 
AND, &&
Es werden nur Treffer angezeigt, die alle gewählten Suchbegriffe enthalten und mit den Operatoren (AND, &&) verbunden sind.
Beispiel: recht AND ordnung recht && ordnung
-------------
HINWEIS
Ein Leerschlag zwischen zwei Suchwörtern wird als AND-Operator interpretiert.
OR, ||
Es werden alle Treffer angezeigt, die mindestens einen mit (OR, ||) verbundenen Suchbegriff enthalten.
Beispiel: recht OR ordnung  recht || ordnung
NOT, -
Es werden nur Treffer angezeigt, die den gewählten Suchbegriff mit vorangehendem Operator (NOT, -) NICHT enthalten.
Beispiel: recht NOT ordnung  recht - ordnung
?
Suchen Sie mit " ?  " nach verschiedenen Wörtern mit einem variablen Buchstaben an der Stelle des Fragezeichens.
Beispiel: w?rt  --> findet wert, wort, …
*
Der " * " vor einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die mit dieser Zeichenfolge enden; der " * " nach einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die so beginnen.
Beispiel: *anwalt  --> findet Rechtsanwalt,  Staatsanwalt, …; Aktien* --> findet Aktienrechtsrevision, Aktiengesellschaft, …

Suchergebnisse für Haftung

47 Ergebnisse gefunden

Aus der Praxis

KVG: Zuteilung zu Prämienregion und IPV für Personen in Institutionen

Rund um das Krankenversicherungsgesetz (KVG) stellen sich für die Praxis verschiedene Fragen der Zuständigkeit und der Anknüpfung. Für die Versicherungsunterstellung und die Individuelle Prämienverbilligung (IPV) erfolgt die Anknüpfung im Prinzip über den zivilrechtlichen Wohnsitz, in Bezug auf das Prämienregime (welche Prämienregion?) aber über den Wohnort.
Prof. lic. iur. Peter Mösch Payot LL.M.
ZKE-RMA 1/2024 | S. 63
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Prestations complémentaires – Ce à quoi il faut être attentif dans la gestion des mandats

Oft ist es der Beistand, der die Ergänzungsleistungen für die betroffenen Personen regelt. Die finanzielle Ressourcenerschliessung erfordert einerseits Fachwissen über den Sozialversicherungszweig «Ergänzungsleistungen», andererseits eine sorgfältige und übersichtliche De la revueZKE-RMA 3/2020 | p. 177-200La page…

Das neue Erwachsenenschutzrecht aus der Sicht einer Berufsbeistandschaft

Der Beitrag schildert aus dem Blickwinkel einer Berufsbeistandschaft im Kanton Zürich, worin seit Inkraftsetzung des Erwachsenenschutzrechts die wesentlichen Veränderungen in der Auftragserfüllung liegen. Der Autor zieht nach zweieinhalb Jahren Praxis eine erste Bilanz und nennt neue Herausforderungen für Beiständinnen und Beistände. Er geht kritisch auf Aspekte der Zusammenarbeit zwischen…
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Kindeswohlgefährdungen und Kindesschutz im Metaverse

Wie bereits andere Online-Plattformen davor, wird auch das Metaverse den Kindesschutz vor neue Herausforderungen stellen und bestehende Probleme amplifizieren. Das Metaverse wird der nächste Meilenstein im Bereich der Online-Plattformen sein. Aufgrund der vermeintlichen Realitätsnähe hält es für Kinder und Jugendliche viele Möglichkeiten, jedoch auch Gefahren bereit. Grund genug, sich der Risiken…
Jutta Oberlin LL.M., Dr. iur. Patrick Fassbind, Sarah von Hoyningen-Huene MLaw
ZKE-RMA 2/2024 | S. 78
Aus der Praxis

Beiständin als Erbschaftsverwalterin eines überschuldeten Nachlasses

Beistandspersonen sind entgegen dem missverständlichen Wortlaut von Art. 554 Abs. 3 ZGB nicht verpflichtet und meist auch nicht geeignet, Erbschaftsverwaltungsmandate für den Nachlass verstorbener ehemals Verbeiständeter zu übernehmen. Ist aufgrund einer bis zum Tod geführten Beistandschaft offensichtlich, dass der Nachlass überschuldet ist, wird die Ausschlagung vermutet und gelangt der…
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Revision der VBVV und eine Chance im Bestreben nach Vereinheitlichung

Am 1. Januar 2024 wird die revidierte Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft in Kraft treten. Die Verordnungsänderung soll die Vermögensverwaltung für alle Beteiligten einfacher, klarer und nachvollziehbarer machen. Es bietet sich somit die Gelegenheit, Bestehendes kritisch zu prüfen und andere Lösungsansätze zwischen der KESB und der…