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Suchhilfe

Die folgenden Operatoren können bei einer Suchabfrage zur logischen Verknüpfung Ihrer Suchbegriffe verwendet werden. Bei richtiger Anwendung der Operatoren führt dies zu einer deutlichen Verbesserung des Suchergebnisses.

"…" (Phrasensuche)
Wenn Sie ein Wort oder eine Wortfolge in Anführungszeichen setzen, werden nur Treffer mit genau diesem Wort oder Wortfolgen derselben Reihenfolge und Form gefunden.
Beispiel: "Ist der Arbeitnehmer nur teilweise an der Arbeitsleistung" -->findet genau diesen Satzteil.
-------------
HINWEIS
Um konkrete Entscheide und/oder Gesetzesartikel zu finden, verwenden Sie bitte immer den Suchoperator  "..."
Beispiel: "1C_144/2017"   oder   "Art. 12 ZGB"  --> findet genau diesen Entscheid/Gesetzesartikel
 
AND, &&
Es werden nur Treffer angezeigt, die alle gewählten Suchbegriffe enthalten und mit den Operatoren (AND, &&) verbunden sind.
Beispiel: recht AND ordnung recht && ordnung
-------------
HINWEIS
Ein Leerschlag zwischen zwei Suchwörtern wird als AND-Operator interpretiert.
OR, ||
Es werden alle Treffer angezeigt, die mindestens einen mit (OR, ||) verbundenen Suchbegriff enthalten.
Beispiel: recht OR ordnung  recht || ordnung
NOT, -
Es werden nur Treffer angezeigt, die den gewählten Suchbegriff mit vorangehendem Operator (NOT, -) NICHT enthalten.
Beispiel: recht NOT ordnung  recht - ordnung
?
Suchen Sie mit " ?  " nach verschiedenen Wörtern mit einem variablen Buchstaben an der Stelle des Fragezeichens.
Beispiel: w?rt  --> findet wert, wort, …
*
Der " * " vor einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die mit dieser Zeichenfolge enden; der " * " nach einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die so beginnen.
Beispiel: *anwalt  --> findet Rechtsanwalt,  Staatsanwalt, …; Aktien* --> findet Aktienrechtsrevision, Aktiengesellschaft, …

Suchergebnisse für Intervento

5 Ergebnisse gefunden

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Aus der Praxis
Aus der Praxis

Entscheidungs­zuständigkeit des umfassenden Beistandes bei Uneinigkeit bevoll­mächtigter Patienten­vertreter

Sind sich mehrere mittels Patientenverfügung eingesetzte Vertretungspersonen nicht einig bezüglich der erforderlichen medizinischen Massnahmen, und werden dadurch die Interessen der betroffenen Person gefährdet, ordnet die KESB gestützt auf Art. 373 Abs. 2 i.V.m. Art. 368 ZGB das Erforderliche an. Steht die betroffene Person unter umfassender Beistandschaft, erübrigt sich die Intervention…
Aus der Praxis

Zimmerräumung nach Tod eines Heimpensionärs

Die Räumung eines Heimzimmers lässt sich innert der gebotenen kurzen Zeit nicht immer formaljuristisch korrekt bewerkstelligen. Ehemalige Beistandspersonen verstorbener Verbeiständeter sehen sich dabei zuweilen Erwartungen gegenübergestellt, die sie aus recht­lichen Gründen nicht zu erfüllen vermögen. Aus pragmatischen Gründen sind kreative Lösungen gesucht, welche allerdings mit Fallstricken und…
lic. iur. Kurt Affolter-Fringeli
ZKE-RMA 1/2022 | S. 93
Aus der Praxis

Unterhalts­klage des von der Sozialhilfe unterstützten Kindes und gesetzliche Subrogation

Wird ein Kind von der Sozialhilfe unterstützt, und fehlt ein vollstreckbarer Unterhaltstitel, so liegt es kraft gesetzlicher Subrogation an der Sozialbehörde, den Unterhaltsanspruch geltend zu machen und durchzusetzen. Ein von der Sozialbehörde erwirkter Unterhaltstitel ist für das Kind nur dann verbindlich, wenn es sich um ein gerichtliches Unterhaltsurteil oder um eine vom Gericht oder von der…
Aus der Praxis

Preture di protezione e servizi di supporto: tra interdisciplinarità, prevenzione, protezione e perseguimento penale

Im Kanton Tessin werden derzeit die Schutzbehörden reformiert. Die Zuständigkeit der regionalen, als kommunale Verwaltungsinstanzen organisierten Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden wird dabei von der Gemeindestufe auf kantonale «Preture di protezione» (Kindes-…
Aus der Praxis

Stellvertretung bei Abwesenheit der Berufsbeistandsperson

Gesetzlich ist die Vertretung von abwesenden oder verhinderten Beistandspersonen nicht explizit geregelt. Es gehört zu den organisatorischen Grundlagen eines Dienstes, welcher gleichzeitig eine Grosszahl von Beistandschaften professionell führt, dass sowohl die vor­übergehende Abwesenheit (Weiterbildung, Krankheit, Unfall, Ferien etc.) als auch längerdauernde Vakanzen (z.B. Mutterschaftsurlaub)…
lic. iur. Kurt Affolter-Fringeli
ZKE-RMA 2/2023 | S. 171