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Suchhilfe

Die folgenden Operatoren können bei einer Suchabfrage zur logischen Verknüpfung Ihrer Suchbegriffe verwendet werden. Bei richtiger Anwendung der Operatoren führt dies zu einer deutlichen Verbesserung des Suchergebnisses.

"…" (Phrasensuche)
Wenn Sie ein Wort oder eine Wortfolge in Anführungszeichen setzen, werden nur Treffer mit genau diesem Wort oder Wortfolgen derselben Reihenfolge und Form gefunden.
Beispiel: "Ist der Arbeitnehmer nur teilweise an der Arbeitsleistung" -->findet genau diesen Satzteil.
-------------
HINWEIS
Um konkrete Entscheide und/oder Gesetzesartikel zu finden, verwenden Sie bitte immer den Suchoperator  "..."
Beispiel: "1C_144/2017"   oder   "Art. 12 ZGB"  --> findet genau diesen Entscheid/Gesetzesartikel
 
AND, &&
Es werden nur Treffer angezeigt, die alle gewählten Suchbegriffe enthalten und mit den Operatoren (AND, &&) verbunden sind.
Beispiel: recht AND ordnung recht && ordnung
-------------
HINWEIS
Ein Leerschlag zwischen zwei Suchwörtern wird als AND-Operator interpretiert.
OR, ||
Es werden alle Treffer angezeigt, die mindestens einen mit (OR, ||) verbundenen Suchbegriff enthalten.
Beispiel: recht OR ordnung  recht || ordnung
NOT, -
Es werden nur Treffer angezeigt, die den gewählten Suchbegriff mit vorangehendem Operator (NOT, -) NICHT enthalten.
Beispiel: recht NOT ordnung  recht - ordnung
?
Suchen Sie mit " ?  " nach verschiedenen Wörtern mit einem variablen Buchstaben an der Stelle des Fragezeichens.
Beispiel: w?rt  --> findet wert, wort, …
*
Der " * " vor einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die mit dieser Zeichenfolge enden; der " * " nach einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die so beginnen.
Beispiel: *anwalt  --> findet Rechtsanwalt,  Staatsanwalt, …; Aktien* --> findet Aktienrechtsrevision, Aktiengesellschaft, …

Suchergebnisse für KESB

18 Ergebnisse gefunden

Ihre Auswahl
Mitteilungen
Mitteilungen

Informationen zur KESB in leicht verständlicher Sprache

Die Hochschule für Soziale Arbeit FHNW hat im Auftrag und unter Mitarbeit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden der Kantone Zürich, Bern und Solothurn «Informationen zum Erwachsenenschutz in leicht verständlicher Sprache» und «Informationen zum Kindesschutz in leicht verständlicher Sprache» erarbeitet und Mitte Mai veröffentlicht. Damit wollen sie von Abklärungen und/oder Kindes- und…
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Leicht verständliche Sprache richtet sich an eine breite Zielgruppe

«Leicht verständliche Sprache» soll Personen, die mit dem Lesen und Verstehen von Texten Mühe bekunden, helfen, die Übersicht im Text zu behalten und den Inhalt besser zu verstehen. Die Zielgruppe ist breit: Es sind Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, aber auch Personen, die Deutsch nicht als Erstsprache erworben haben, von Demenz Betroffene, funktionale Analphabeten – d.h. Menschen, die…
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Zwei neue Mitglieder im KOKES-Arbeitsausschuss

Um die Anliegen der KESB stärker vertreten zu können, wurde die Anzahl der KESB-Mitglieder im KOKES-Arbeitsausschuss um zwei Personen erweitert: Der Vorstand wählte am 4. Dezember 2015 Frau Christine Thommen, Präsidentin KESB Kanton Schaffhausen, als Mitglied im KOKES-Arbeitsausschuss. Die zweite Person wird aus dem Vorstand der KESB-Präsidien-Vereinigung Kanton Zürich stammen (namentlich noch…
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Signet für die Jubiläumskommunikation

Das Jubiläum ist ein guter Zeitpunkt, die Bevölkerung über die Arbeit im Kindes- und Erwachsenenschutz oder allgemein über die Errungenschaften des revidierten Rechts zu informieren. Ziel ist, dass die Bevölkerung besser Bescheid weiss über die Arbeit der KESB und Beistandspersonen und allfällige Ängste oder Vor­behalte abgebaut werden können. Durch die verstärkte Sensibilisierung, die …
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Finanzierungsgeschäfte für verbeiständete Personen

Das vorliegende Merkblatt wurde von der Schweizerischen Bankiervereinigung SBVg und der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz KOKES gemeinsam erarbeitet, um die Zusammenarbeit zwischen Banken, Beistandspersonen sowie den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) beim Abschluss von zustimmungsbedürftigen Finanzierungsverträgen (z.B. Hypothekardarlehensverträgen, Sicherungsvereinbarungen…
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Übernahme einer Massnahme des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts nach Wohnsitzwechsel (Art. 442 Abs. 5 ZGB)

Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen werden grundsätzlich am Wohnsitz der betroffenen Person geführt. Wechselt eine von einer kindes- oder erwachsenenschutzrechtlichen Massnahme betroffene Person ihren Wohnsitz, hat gemäss Art. 442 Abs. 5 ZGB die KESB am neuen Ort die Massnahme ohne Verzug zu übernehmen. Vorbehalten bleiben ausdrücklich wichtige dagegen sprechende Gründe. Motive gegen eine …
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KOKES: neuer Name, gleicher Status, Aufstockung Generalsekretariat

An der Plenarversammlung 2012 wurde der Vorstand beauftragt, die Organisationsstruktur der KOKES zu überprüfen. Die Konferenz der Kantonsregierungen KdK regte in diesem Zusammenhang an, dass sich die KOKES als Fachkonferenz einer bestehenden Direktorenkonferenz anschliesse. Weil die Organisation des Kindes- und Erwachsenenschutzes in den Kantonen unterschiedlich geregelt ist (in sechs Kantonen…
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Wahl von Beat Reichlin als stv. Generalsekretär KOKES

Mit der Aufstockung des Generalsekretariats (s. vorne) kann endlich die Einrichtung einer Stellvertretung für die Generalsekretärin realisiert werden. Am 12. Dezember 2014 wählte der Vorstand lic. iur. RA Beat Reichlin als stellvertretenden Generalsekretär KOKES. Beat Reichlin arbeitet Teilzeit als Adjunkt bei der KESB Stadt Zürich und der Hochschule Luzern und ist Ersatzrichter am…