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Suchhilfe

Die folgenden Operatoren können bei einer Suchabfrage zur logischen Verknüpfung Ihrer Suchbegriffe verwendet werden. Bei richtiger Anwendung der Operatoren führt dies zu einer deutlichen Verbesserung des Suchergebnisses.

"…" (Phrasensuche)
Wenn Sie ein Wort oder eine Wortfolge in Anführungszeichen setzen, werden nur Treffer mit genau diesem Wort oder Wortfolgen derselben Reihenfolge und Form gefunden.
Beispiel: "Ist der Arbeitnehmer nur teilweise an der Arbeitsleistung" -->findet genau diesen Satzteil.
-------------
HINWEIS
Um konkrete Entscheide und/oder Gesetzesartikel zu finden, verwenden Sie bitte immer den Suchoperator  "..."
Beispiel: "1C_144/2017"   oder   "Art. 12 ZGB"  --> findet genau diesen Entscheid/Gesetzesartikel
 
AND, &&
Es werden nur Treffer angezeigt, die alle gewählten Suchbegriffe enthalten und mit den Operatoren (AND, &&) verbunden sind.
Beispiel: recht AND ordnung recht && ordnung
-------------
HINWEIS
Ein Leerschlag zwischen zwei Suchwörtern wird als AND-Operator interpretiert.
OR, ||
Es werden alle Treffer angezeigt, die mindestens einen mit (OR, ||) verbundenen Suchbegriff enthalten.
Beispiel: recht OR ordnung  recht || ordnung
NOT, -
Es werden nur Treffer angezeigt, die den gewählten Suchbegriff mit vorangehendem Operator (NOT, -) NICHT enthalten.
Beispiel: recht NOT ordnung  recht - ordnung
?
Suchen Sie mit " ?  " nach verschiedenen Wörtern mit einem variablen Buchstaben an der Stelle des Fragezeichens.
Beispiel: w?rt  --> findet wert, wort, …
*
Der " * " vor einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die mit dieser Zeichenfolge enden; der " * " nach einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die so beginnen.
Beispiel: *anwalt  --> findet Rechtsanwalt,  Staatsanwalt, …; Aktien* --> findet Aktienrechtsrevision, Aktiengesellschaft, …

Suchergebnisse für KESB

55 Ergebnisse gefunden

Ihre Auswahl
6
Abhandlungen

Professionalität durch Interdisziplinarität: Wo stehen die KESB?

Die Einführung von interdisziplinären Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) ist eine wichtige Errungenschaft der Gesetzesrevision von 2013. Um diesem Erfordernis gerecht zu werden, reicht eine interdisziplinäre Zusammensetzung der KESB nicht aus. Gefordert sind vielmehr eine interdisziplinäre Kultur und Arbeitsweise. Der Beitrag verfolgt das Ziel, die politisch und fachlich…
Aus der Praxis

Begründungspflicht für Massnahmenentscheide der KESB

Die Anordnung einer kindes- oder erwachsenenschutzrechtlichen Massnahme muss von der KESB schriftlich begründet werden. Das ergibt sich nach der bundesgerichtlichen Praxis bereits aus dem verfassungsmässigen Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 29 BV). Ein Verzicht oder eine Verzögerung können nicht mit organisatorischen Mängeln oder struktureller Überlastung gerechtfertigt werden. Das…
lic. iur. Kurt Affolter-Fringeli
ZKE-RMA 6/2020 | S. 531
Abhandlungen

Le professionnalisme grâce à l’interdisciplinarité: où en sont les APEA?

Die Einführung von interdisziplinären Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) ist eine wichtige Errungenschaft der Gesetzesrevision von 2013. Um diesem Erfordernis gerecht zu werden, reicht eine interdisziplinäre Zusammensetzung der KESB nicht aus. Gefordert ist vielmehr eine interdisziplinäre Arbeitsweise. Der Beitrag…
Mitteilungen

Signet für die Jubiläumskommunikation

Das Jubiläum ist ein guter Zeitpunkt, die Bevölkerung über die Arbeit im Kindes- und Erwachsenenschutz oder allgemein über die Errungenschaften des revidierten Rechts zu informieren. Ziel ist, dass die Bevölkerung besser Bescheid weiss über die Arbeit der KESB und Beistandspersonen und allfällige Ängste oder Vor­behalte abgebaut werden können. Durch die verstärkte Sensibilisierung, die …
Mitteilungen

Finanzierungsgeschäfte für verbeiständete Personen

Das vorliegende Merkblatt wurde von der Schweizerischen Bankiervereinigung SBVg und der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz KOKES gemeinsam erarbeitet, um die Zusammenarbeit zwischen Banken, Beistandspersonen sowie den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) beim Abschluss von zustimmungsbedürftigen Finanzierungsverträgen (z.B. Hypothekardarlehensverträgen, Sicherungsvereinbarungen…
Aus der Praxis

Meinungsaustausch bei örtlichen Zuständigkeitskonflikten (Art. 444 ZGB): Empfehlungen zum zweckmässigen Vorgehen

In der Praxis führen örtliche Zuständigkeitskonflikte verschiedentlich zu erheblichen Problemen, was sich in zeitlichen Verzögerungen und Blockaden von Verfahren oder Übertragungen von Massnahmen auswirkt. Kann im gesetzlich vorgesehenen Meinungsaustausch (Art. 444 Abs. 3 ZGB) zwischen den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) keine Einigung erzielt werden, so ist der gerichtliche…
Abhandlungen

Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht aus der Perspektive der Betroffenen

Acht Personen, welche in den letzten Jahren mit einer KESB, einer Berufsbeistandschaft, einem Heim etc. in Kontakt gekommen sind, haben in Interviews von ihren Erlebnissen mit dem «System Kindes- und Erwachsenenschutz» erzählt. Anhand von «O-Ton-Zitaten» wird über ihre Erfahrungen mit der Verfahrensführung der KESB, mit der Mandatsführung der Beiständ:innen, aber auch zu den Themen Partizipation…
Aus der Praxis

Einführung und praktische Anwendung des Handlungsplanes auf einer Berufsbeistandschaft

Der vorliegende Erfahrungsbericht zeigt die Entstehung des Handlungsplanes, die Schnittstelle zwischen Berufsbeistandschaft und KESB, detailliert auf. Der Abklärungsbericht der KESB dient als Grundlage für die Aufträge an die Beistandspersonen und zugleich als wichtige Informationsquelle für die Erstellung des Handlungsplanes. Der praxisorientierte Beitrag verdeutlicht die Wichtigkeit des…