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Suchhilfe

Die folgenden Operatoren können bei einer Suchabfrage zur logischen Verknüpfung Ihrer Suchbegriffe verwendet werden. Bei richtiger Anwendung der Operatoren führt dies zu einer deutlichen Verbesserung des Suchergebnisses.

"…" (Phrasensuche)
Wenn Sie ein Wort oder eine Wortfolge in Anführungszeichen setzen, werden nur Treffer mit genau diesem Wort oder Wortfolgen derselben Reihenfolge und Form gefunden.
Beispiel: "Ist der Arbeitnehmer nur teilweise an der Arbeitsleistung" -->findet genau diesen Satzteil.
-------------
HINWEIS
Um konkrete Entscheide und/oder Gesetzesartikel zu finden, verwenden Sie bitte immer den Suchoperator  "..."
Beispiel: "1C_144/2017"   oder   "Art. 12 ZGB"  --> findet genau diesen Entscheid/Gesetzesartikel
 
AND, &&
Es werden nur Treffer angezeigt, die alle gewählten Suchbegriffe enthalten und mit den Operatoren (AND, &&) verbunden sind.
Beispiel: recht AND ordnung recht && ordnung
-------------
HINWEIS
Ein Leerschlag zwischen zwei Suchwörtern wird als AND-Operator interpretiert.
OR, ||
Es werden alle Treffer angezeigt, die mindestens einen mit (OR, ||) verbundenen Suchbegriff enthalten.
Beispiel: recht OR ordnung  recht || ordnung
NOT, -
Es werden nur Treffer angezeigt, die den gewählten Suchbegriff mit vorangehendem Operator (NOT, -) NICHT enthalten.
Beispiel: recht NOT ordnung  recht - ordnung
?
Suchen Sie mit " ?  " nach verschiedenen Wörtern mit einem variablen Buchstaben an der Stelle des Fragezeichens.
Beispiel: w?rt  --> findet wert, wort, …
*
Der " * " vor einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die mit dieser Zeichenfolge enden; der " * " nach einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die so beginnen.
Beispiel: *anwalt  --> findet Rechtsanwalt,  Staatsanwalt, …; Aktien* --> findet Aktienrechtsrevision, Aktiengesellschaft, …

Suchergebnisse für KESB

26 Ergebnisse gefunden

Ihre Auswahl
Sozialversicherungsrecht
Aus der Praxis

Umfassende Beistandschaft für ein behindertes volljähriges Kind und Bezug von Leistungen der Sozialversicherungen: Rolle der KESB?

Eltern betreuen ihr zu Hause lebendes, behindertes volljähriges Kind, für das sie eine umfassende Beistandschaft ausüben2. Die Hilflosenentschädigung (Art. 42ter IVG), die IV-Rente und Ergänzungsleistungen werden formlos direkt den Eltern als Beistände überwiesen. Weil sie offenbar Missbrauchsrisiken sehen, verlangen einzelne Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden den Abschluss eines…
Aus der Praxis

Die Rolle des Erziehungs­beistandes bei der Finanzierung ausser­behördlicher Kindes­platzierung

Ein Erziehungsbeistand kann in keinem Fall mit rechtlicher Wirkung einen Pflegevertrag unterzeichnen. Im Falle einer behördlichen Platzierung ist die KESB Versorger und unterzeichnet den Pflegevertrag durch ihre zeichnungsberechtigten Organe. Ein Erziehungsbeistand ist kein zeichnungsberechtigtes Organ einer KESB. Im Falle einer Fremdplatzierung durch die Eltern sind die Eltern die Versorger und…
Abhandlungen

Sozialhilfe an der Schnittstelle zu früher Förderung und ­Kindesschutz: Eine Vignettenstudie

Sozialhilfe, frühe Förderung und Kindesschutz sind drei Bereiche staatlichen Handelns, die auf je unterschiedliche Weise die Funktion erfüllen, Entwicklungsrisiken in der frühen Kindheit abzufedern. Die von diesen Systemen adressierten Risiken überlappen sich, die Systeme selbst jedoch sind nur relativ unsystematisch aufeinander bezogen. In der hier vorgestellten empirischen Studie wird das…
Aus der Praxis

Sicherung der Pflegekosten für fremdplatziertes Kind

Soweit das Gemeinwesen für die Finanzierung eines Pflegeplatzes aufkommt, weil es den Eltern dafür eine sozialhilferechtliche Kostengutsprache geleistet hat, oder weil die KESB nach einem Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts oder ein Vormund/eine Vormundin die Platzierung vorgenommen hat, geht kraft gesetzlicher Subrogation der Unterhalts­anspruch des Kindes auf das Gemeinwesen über. Für die…
Aus der Praxis

Übernahme der Kosten für Entschädigung und Spesen der Führung der Beistandschaft durch das Gemeinwesen bei Wohnsitzwechsel (Art. 404 Abs. 3 ZGB)

Der Beistand oder die Beiständin hat Anspruch auf eine angemessene Entschädigung und den Ersatz der Spesen (Art. 404 Abs. 1 ZGB). Diese Regelung ist sowohl für die privaten wie die beruflichen Mandatsträger oder Mandatsträgerinnen anwendbar. Nach dem Verursacherprinzip werden diese Kosten in erster Linie dem Vermögen der betreuten Person belastet (BSK ZGB I-Reusser, Art. 404 N 28). Je…
Aus der Praxis

Curatelle de portée générale sur un enfant majeur handicapé et perception de prestations d’assurances sociales: quelle place pour l’APEA? Prise de position de la Commission de travail de la COPMA

Un parent s’occupe de son enfant majeur handicapé qui vit à la maison et dont il est le curateur de portée générale2. L’allocation pour impotent (art. 42ter LAI), mais aussi la rente AI et les prestations complémentaires, sont versées directement au parent curateur, sans formalité particulière. Craignant apparemment des abus, certaines autorités de protection exigent la signature d’un…
Abhandlungen

Mandatsführung im Erwachsenen­schutz: Umfeldanalyse, Heraus­forderungen und Innovations­potenzial

Der Beitrag fasst die Erkenntnisse einer Analyse zur Mandatsführung im Erwachsenenschutz in der Stadt Zürich zusammen. Er dokumentiert die Entwicklungen und Trends im Erwachsenenschutz allgemein sowie die Stärken und Schwächen der Mandatsführung im Erwachsenenschutz in der Stadt Zürich. Besondere Herausforderungen sind die Individualisierung der Lebensläufe, die Bearbeitung von Multiproblemlagen…
Aus der Praxis

Sozialversicherungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Entschädigung von privaten Beistandspersonen und Fachbeistandspersonen

Wenn die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB für eine hilfsbedürftige Person eine Beistandschaft anordnet, beauftragt sie eine Beistandsperson mit der Umsetzung der Massnahme. Die KESB setzt eine Person ein, die für die vorgesehenen Aufgaben persönlich und fachlich geeignet ist und die dafür erforderliche Zeit einsetzen kann (Art. 400 Abs. 1 ZGB).
Abhandlungen

Ergänzungsleistungen – Worauf bei der Mandatsführung zu achten ist

Oft ist es der Beistand, der die Ergänzungsleistungen für die betroffenen Personen regelt. Die finanzielle Ressourcenerschliessung erfordert einerseits Fachwissen über den Sozialversicherungszweig «Ergänzungsleistungen», andererseits eine sorgfältige und übersichtliche Administration. Im Ergänzungsleistungsrecht sind besondere Fristen und Anspruchsvoraussetzung zu beachten, auch während eines…