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"…" (Phrasensuche)
Wenn Sie ein Wort oder eine Wortfolge in Anführungszeichen setzen, werden nur Treffer mit genau diesem Wort oder Wortfolgen derselben Reihenfolge und Form gefunden.
Beispiel: "Ist der Arbeitnehmer nur teilweise an der Arbeitsleistung" -->findet genau diesen Satzteil.
-------------
HINWEIS
Um konkrete Entscheide und/oder Gesetzesartikel zu finden, verwenden Sie bitte immer den Suchoperator  "..."
Beispiel: "1C_144/2017"   oder   "Art. 12 ZGB"  --> findet genau diesen Entscheid/Gesetzesartikel
 
AND, &&
Es werden nur Treffer angezeigt, die alle gewählten Suchbegriffe enthalten und mit den Operatoren (AND, &&) verbunden sind.
Beispiel: recht AND ordnung recht && ordnung
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HINWEIS
Ein Leerschlag zwischen zwei Suchwörtern wird als AND-Operator interpretiert.
OR, ||
Es werden alle Treffer angezeigt, die mindestens einen mit (OR, ||) verbundenen Suchbegriff enthalten.
Beispiel: recht OR ordnung  recht || ordnung
NOT, -
Es werden nur Treffer angezeigt, die den gewählten Suchbegriff mit vorangehendem Operator (NOT, -) NICHT enthalten.
Beispiel: recht NOT ordnung  recht - ordnung
?
Suchen Sie mit " ?  " nach verschiedenen Wörtern mit einem variablen Buchstaben an der Stelle des Fragezeichens.
Beispiel: w?rt  --> findet wert, wort, …
*
Der " * " vor einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die mit dieser Zeichenfolge enden; der " * " nach einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die so beginnen.
Beispiel: *anwalt  --> findet Rechtsanwalt,  Staatsanwalt, …; Aktien* --> findet Aktienrechtsrevision, Aktiengesellschaft, …

Suchergebnisse für KESB

257 Ergebnisse gefunden

Abhandlungen

Aufgaben der KESB beim Unterhalt

Die KESB kann in Unterhaltsfragen keine Entscheide fällen. Sinnvoller Weise wird der Unterhalt aber ohnehin durch die Eltern einverständlich festgelegt. Die KESB hat dabei die Eltern zu beraten und eine Unterhaltsvereinbarung zu genehmigen. Andernfalls ist sie für das Kind nicht verbindlich. Dafür muss die KESB die gesetzliche Regelung und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Parteien genau…
Prof. em. Dr. iur. Dr. h.c. Thomas Geiser
ZKE-RMA 2/2020 | S. 116
Abhandlungen

Professionalität durch Interdisziplinarität: Wo stehen die KESB?

Die Einführung von interdisziplinären Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) ist eine wichtige Errungenschaft der Gesetzesrevision von 2013. Um diesem Erfordernis gerecht zu werden, reicht eine interdisziplinäre Zusammensetzung der KESB nicht aus. Gefordert sind vielmehr eine interdisziplinäre Kultur und Arbeitsweise. Der Beitrag verfolgt das Ziel, die politisch und fachlich…
Abhandlungen

KESB: Soziale Arbeit zweitrangig?

Das interprofessionelle Handeln im Kontext des Kindes- und Erwachsenenschutzes ist empirisch wenig abgesichert. Die kleine Fallstudie zeigt anhand von drei Gesprächen mit zwei Sozialarbeiterinnen und einem Sozialarbeiter der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde bzw. des Familiengerichts auf, was unter sozialarbeiterischem Handeln im Kindes- und Erwachsenenschutz verstanden wird und wie das…
Prof. Dr. phil. Elena Wilhelm
ZKE-RMA 4/2021 | S. 303
Aus der Praxis

Begründungspflicht für Massnahmenentscheide der KESB

Die Anordnung einer kindes- oder erwachsenenschutzrechtlichen Massnahme muss von der KESB schriftlich begründet werden. Das ergibt sich nach der bundesgerichtlichen Praxis bereits aus dem verfassungsmässigen Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 29 BV). Ein Verzicht oder eine Verzögerung können nicht mit organisatorischen Mängeln oder struktureller Überlastung gerechtfertigt werden. Das…
lic. iur. Kurt Affolter-Fringeli
ZKE-RMA 6/2020 | S. 531
Mitteilungen

Informationen zur KESB in leicht verständlicher Sprache

Die Hochschule für Soziale Arbeit FHNW hat im Auftrag und unter Mitarbeit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden der Kantone Zürich, Bern und Solothurn «Informationen zum Erwachsenenschutz in leicht verständlicher Sprache» und «Informationen zum Kindesschutz in leicht verständlicher Sprache» erarbeitet und Mitte Mai veröffentlicht. Damit wollen sie von Abklärungen und/oder Kindes- und…
Abhandlungen

Motiviert bei der KESB – trotz öffentlicher Anfeindung

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) waren in ihren ersten Jahren – und sind es teils immer noch – massiver Kritik bis hin zu offener Anfeindung ausgesetzt. Eine negative Reputation stellt für die Mitarbeitenden einer Behörde eine Belastung dar, die auch ihre Motivation beeinträchtigen kann. Im Rahmen einer Studie wurde untersucht, was Personen motiviert, trotz öffentlichen…
Prof. Dr. iur. Claudio Domenig
ZKE-RMA 4/2021 | S. 285
Aus der Praxis

Auskunftsbegehren einer KESB an eine Bank (Art. 448 ZGB)

Das vorliegende Merkblatt wurde von der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) und der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES) gemeinsam erarbeitet, um die Zusammenarbeit zwischen Banken und Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden bei Auskunftsbegehren resp. bei der Auskunftspflicht nach Art. 448 ZGB zu vereinfachen.
Abhandlungen

Praxis der KESB zum Einbezug von verwandten und nicht verwandten Personen bei Kindesplatzierungen

Im Auftrag des Bundesamtes für Justiz untersuchten die Autorin und die Autoren dieses Beitrages die Praxis der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) betreffend den Einbezug von verwandten und nicht verwandten Personen im Verfahren der Kindesplatzierung. Das Vorgehen von KESB-Mitarbeitenden wurde in einer Online-Umfrage mit Zustimmungsfragen sowie Fallvignetten mit typischen Situationen zum…
Tanja Mitrovic MA Soziologie, Dr. phil. Andreas Jud, Prof. (FH) Dr. iur. Daniel Rosch
ZKE-RMA 3/2017 | S. 173
Abhandlungen

Die KESB als Schauplatz von OE-Prozessen – ein Fallbeispiel aus dem Kanton Bern

Die KESB agiert in einem heiklen Umfeld, steht unter medialer Dauerbeobachtung und geniesst in der Bevölkerung nach wie vor wenig Vertrauen. Neben exzellenter Arbeit im Tagesgeschäft ist sie auch darin gefordert, ihre Strukturen und Abläufe laufend zu verbessern. Anhand eines Fallbeispiels aus dem Kanton Bern und auf der Grundlage eines einfachen Organisationsmodells beschreibt der vorliegende…
Aus der Praxis

Melde­rechte und Melde­pflichten an die KESB nach Art. 314c, 314d, 443 sowie 453 ZGB

Hilfsbedürftige Kinder und Erwachsene sollen rasch und wirksam geschützt werden. Mit differenzierten Regeln von Melderechten und Meldepflichten wird gewährleistet, dass die KESB rechtzeitig von solchen Situationen erfährt und berufliche Vertrauensverhältnisse bei Bedarf geschützt sind.
Mitteilungen

Leicht verständliche Sprache richtet sich an eine breite Zielgruppe

«Leicht verständliche Sprache» soll Personen, die mit dem Lesen und Verstehen von Texten Mühe bekunden, helfen, die Übersicht im Text zu behalten und den Inhalt besser zu verstehen. Die Zielgruppe ist breit: Es sind Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, aber auch Personen, die Deutsch nicht als Erstsprache erworben haben, von Demenz Betroffene, funktionale Analphabeten – d.h. Menschen, die…
Abhandlungen

Le professionnalisme grâce à l’interdisciplinarité: où en sont les APEA?

Die Einführung von interdisziplinären Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) ist eine wichtige Errungenschaft der Gesetzesrevision von 2013. Um diesem Erfordernis gerecht zu werden, reicht eine interdisziplinäre Zusammensetzung der KESB nicht aus. Gefordert ist vielmehr eine interdisziplinäre Arbeitsweise. Der Beitrag…
Mitteilungen

Zwei neue Mitglieder im KOKES-Arbeitsausschuss

Um die Anliegen der KESB stärker vertreten zu können, wurde die Anzahl der KESB-Mitglieder im KOKES-Arbeitsausschuss um zwei Personen erweitert: Der Vorstand wählte am 4. Dezember 2015 Frau Christine Thommen, Präsidentin KESB Kanton Schaffhausen, als Mitglied im KOKES-Arbeitsausschuss. Die zweite Person wird aus dem Vorstand der KESB-Präsidien-Vereinigung Kanton Zürich stammen (namentlich noch…
Mitteilungen

Signet für die Jubiläumskommunikation

Das Jubiläum ist ein guter Zeitpunkt, die Bevölkerung über die Arbeit im Kindes- und Erwachsenenschutz oder allgemein über die Errungenschaften des revidierten Rechts zu informieren. Ziel ist, dass die Bevölkerung besser Bescheid weiss über die Arbeit der KESB und Beistandspersonen und allfällige Ängste oder Vor­behalte abgebaut werden können. Durch die verstärkte Sensibilisierung, die …
Mitteilungen

Finanzierungsgeschäfte für verbeiständete Personen

Das vorliegende Merkblatt wurde von der Schweizerischen Bankiervereinigung SBVg und der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz KOKES gemeinsam erarbeitet, um die Zusammenarbeit zwischen Banken, Beistandspersonen sowie den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) beim Abschluss von zustimmungsbedürftigen Finanzierungsverträgen (z.B. Hypothekardarlehensverträgen, Sicherungsvereinbarungen…
Aus der Praxis

Umfassende Beistandschaft für ein behindertes volljähriges Kind und Bezug von Leistungen der Sozialversicherungen: Rolle der KESB?

Eltern betreuen ihr zu Hause lebendes, behindertes volljähriges Kind, für das sie eine umfassende Beistandschaft ausüben2. Die Hilflosenentschädigung (Art. 42ter IVG), die IV-Rente und Ergänzungsleistungen werden formlos direkt den Eltern als Beistände überwiesen. Weil sie offenbar Missbrauchsrisiken sehen, verlangen einzelne Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden den Abschluss eines…
Aus der Praxis

Bedarf es zur Mandatsaufnahme als Beistandsperson ­einer Rechtskraftbescheinigung?

Vor Aufnahme des beistandschaftlichen Mandats bedarf es einer rechtskräftigen Massnahme und einer rechtskräftigen Ernennung als Beistandsperson. In der Regel tritt die Rechtskraft ein mit unbenutztem Ablauf der Beschwerdefrist. Diese Frist braucht dann nicht abgewartet zu werden, wenn die KESB zum vorneherein einer allfälligen Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen hat, wenn die…
Aus der Praxis

Meinungsaustausch bei örtlichen Zuständigkeitskonflikten (Art. 444 ZGB): Empfehlungen zum zweckmässigen Vorgehen

In der Praxis führen örtliche Zuständigkeitskonflikte verschiedentlich zu erheblichen Problemen, was sich in zeitlichen Verzögerungen und Blockaden von Verfahren oder Übertragungen von Massnahmen auswirkt. Kann im gesetzlich vorgesehenen Meinungsaustausch (Art. 444 Abs. 3 ZGB) zwischen den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) keine Einigung erzielt werden, so ist der gerichtliche…
Abhandlungen

Wanderung im Gebirge – Zwischenhalt mit Routenplanung

In ZKE 6/2011, S. 447 ff. skizzierte ich unter dem Titel «Der Berg wird steiler, wenn du näher kommst» die Herausforderungen für die damaligen Amtsvormundschaften und künftigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) mit Blick auf die Umsetzung des revidierten Vormundschaftsrechts. Als Metapher verwendete ich die Besteigung des Piz Palü (3900 m über Meer). Nun, nach zehn Jahren revidiertem…
Abhandlungen

Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht aus der Perspektive der Betroffenen

Acht Personen, welche in den letzten Jahren mit einer KESB, einer Berufsbeistandschaft, einem Heim etc. in Kontakt gekommen sind, haben in Interviews von ihren Erlebnissen mit dem «System Kindes- und Erwachsenenschutz» erzählt. Anhand von «O-Ton-Zitaten» wird über ihre Erfahrungen mit der Verfahrensführung der KESB, mit der Mandatsführung der Beiständ:innen, aber auch zu den Themen Partizipation…
Abhandlungen

Leichte Sprache im Erwachsenenschutz:

«Zuerst schaut die KESB, können Personen im privaten Umfeld helfen zum Beispiel Verwandte, Bekannte. Die KESB schaut auch, können Betroffene selber Hilfe suchen, zum Beispiel bei der Spitex, bei einer Beratungsstelle. Wenn keine andere Person oder Stelle helfen kann, muss die KESB eine Person bestimmen, die hilft.»1 Obiger Textausschnitt erscheint mit dem Erwachsenenschutz vertrauten…
Annette Lichtenauer, Gabriela Antener, Anne Parpan-Blaser, Simone Girard
ZKE-RMA 2/2018 | S. 101
Aus der Praxis

Einführung und praktische Anwendung des Handlungsplanes auf einer Berufsbeistandschaft

Der vorliegende Erfahrungsbericht zeigt die Entstehung des Handlungsplanes, die Schnittstelle zwischen Berufsbeistandschaft und KESB, detailliert auf. Der Abklärungsbericht der KESB dient als Grundlage für die Aufträge an die Beistandspersonen und zugleich als wichtige Informationsquelle für die Erstellung des Handlungsplanes. Der praxisorientierte Beitrag verdeutlicht die Wichtigkeit des…
Aus der Praxis

Entscheidungs­zuständigkeit des umfassenden Beistandes bei Uneinigkeit bevoll­mächtigter Patienten­vertreter

Sind sich mehrere mittels Patientenverfügung eingesetzte Vertretungspersonen nicht einig bezüglich der erforderlichen medizinischen Massnahmen, und werden dadurch die Interessen der betroffenen Person gefährdet, ordnet die KESB gestützt auf Art. 373 Abs. 2 i.V.m. Art. 368 ZGB das Erforderliche an. Steht die betroffene Person unter umfassender Beistandschaft, erübrigt sich die Intervention…
Abhandlungen

L’interdisciplinarité des Autorités de protection de l’enfant et de l’adulte

Die Professionalisierung und interdisziplinäre Zusammensetzung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) gehörten mit zu den wichtigsten Zielen der 2013 in Kraft getretenen ZGB-Revision. Was bereits die Vorarbeiten in den Kantonen erwarten lies­sen, hat sich mittlerweile bestätigt: Die…
Abhandlungen

Les droits fondamentaux et le principe de subsidiarité en protection de l’adulte et de l’enfant

Während der Ermessensspielraum der KESB mitunter in Frage gestellt wird, finden nicht zuletzt in Politik und Medien, aber auch innerhalb von Behörden rege Debatten statt, in denen liberale Haltungen auf staatlichen Interventionismus treffen. Erwachsenen- und Kindesschutzmassnahmen greifen in Grundrechte ein. Von…
Abhandlungen

Kindes- und Erwachsenenschutz: Die Praxis im Spannungsfeld zwischen Schutz und Selbstbestimmung

Eine Person weigert sich, dass ihr ein entzündeter Backenzahn gezogen werden sollte. Sie befindet sich in einer manischen Phase und sieht die Notwendigkeit des zahnärztlichen Vorgehens nicht ein. Darf nun jemand an ihrer Stelle entscheiden? Wo liegt die Grenze zwischen dem Anspruch eines Menschen auf Schutz und seinem Anspruch auf Selbstbestimmung?
Abhandlungen

Potenziale Leichter Sprache zur Partizipation Betroffener im Verfahren auf Anordnung einer erwachsenenschutzrechtlichen Massnahme

Seit der Ratifizierung der UNO-Behindertenrechtskonvention wird in der Schweiz verstärkt die Forderung nach mehr Teilhabe an Information und Kommunikation für Menschen mit Beeinträchtigungen erhoben. In diesem Kontext wurde von der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW in Zusammenarbeit mit der KESB Region Solothurn von 2015 bis Anfang 2018 das Forschungs- und Entwicklungsprojekt «Einfach leicht…
Anne Parpan-Blaser, Monika von Fellenberg, Simone Girard, Annette Lichtenauer, Gabriela Antener
ZKE-RMA 4/2018 | S. 272
Abhandlungen

Die fürsorgerische Unterbringung von Minderjährigen – im Spannungsfeld zwischen Freiwilligkeit und Zwang

Dieser Aufsatz untersucht die Frage der rechtlichen Grundlage einer fürsorgerischen Unterbringung von Minderjährigen. Nach der Auffassung der Autoren stützt sich die bisherige Lehre bei der Frage, auf welche gesetzliche Grundlage sich die fürsorgerische Unterbringung eines Minderjährigen abzustützen hat (Art. 310 Abs. 1 ZGB oder/und Art. 426 ZGB) zu stark auf die Auslegung von Art. 314b…
Abhandlungen

Zwangsmassnahmen: Mit verstärkter Kommunikation das Vertrauen stärken – Ein Tagungsbericht

Mit dem Ziel, den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen Fachkreisen und Be­trof­fe­nen zu stärken, hat die KOKES in Kooperation mit der Guido Fluri Stiftung am 10. Dezember 2015 eine nationale Tagung zum Thema «Zwangsmassnahmen: Wie kom­mu­ni­zieren?» durchgeführt. Im Fokus stand die Kommunikation mit den Betroffenen.

Das neue Erwachsenenschutzrecht aus der Sicht einer Berufsbeistandschaft

Der Beitrag schildert aus dem Blickwinkel einer Berufsbeistandschaft im Kanton Zürich, worin seit Inkraftsetzung des Erwachsenenschutzrechts die wesentlichen Veränderungen in der Auftragserfüllung liegen. Der Autor zieht nach zweieinhalb Jahren Praxis eine erste Bilanz und nennt neue Herausforderungen für Beiständinnen und Beistände. Er geht kritisch auf Aspekte der Zusammenarbeit zwischen…
Abhandlungen

Die Besuchsrechtsbeistandschaft oder der Glaube an eine dea ex machina

Die Besuchsrechtsbeistandschaft stellt eine unter verschiedenen Möglichkeiten dar, in konfliktuellen oder zu wenig vertrauenswürdigen Situationen eine kindesgerechte Umsetzung des persönlichen Verkehrs zwischen Minderjährigen und deren Elternteil ohne Obhut oder elterliche Sorge zu gewährleisten. Grundlage des Mandats bildet eine sorgfältige Situationsanalyse und Problemerklärung, die…
Aus der Praxis

Verrechnung der Mandatsentschädigung mit «Mängeln» aus der Mandatsführung?

Die KESB kann Mängel in der Mandatsführung nicht mit der Mandatsentschädigung verrechnen, weil das Bundesrecht separate Verfahren und Schutzinstrumente für die Berichtsprüfung (Art. 410 f., Art. 415 ZGB) und die Haftung (Art. 454 ZGB) vorsieht. Zudem bedarf es für eine Verrechnung der Gegenseitigkeit von Forderungen. Dies ist vorliegend nicht der Fall, weil der Berufsbeistand bzw. die…
Aus der Praxis

Kennenlernen der designierten Beistandsperson im Rahmen der Anhörung als Erfolgsfaktor für eine gelingende Mandatsführung

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) bestimmt bei Errichtung einer Beistandschaft eine geeignete Person zur Führung der Massnahme. Der betroffenen Person steht dabei ein Vorschlagsrecht zu. Vor Errichtung der Beistandschaft ist eine Anhörung durchzuführen, damit die betroffene Person zum Sachverhalt und zu den vorgesehenen Aufgaben ihre Meinung kundtun kann. Dieses Recht auf Gehör ist…
Abhandlungen

Die Verfahrensbeistandschaft nach Art. 449a ZGB – Ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung der Partizipation betroffener Personen im Erwachsenenschutzverfahren

Der vorliegende Beitrag behandelt das Instrument der Verfahrensbeistandschaft nach Art. 449a ZGB des Erwachsenenschutzrechts. Dieses soll die Partizipation der von einem Verfahren betroffenen Personen mit einem Schwächezustand in Bezug auf die ihr zustehenden Verfahrensrechte stärken. Betrachtet man die Rechtsprechung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) der letzten Jahre, zeigt sich…
Mitteilungen

Übernahme einer Massnahme des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts nach Wohnsitzwechsel (Art. 442 Abs. 5 ZGB)

Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen werden grundsätzlich am Wohnsitz der betroffenen Person geführt. Wechselt eine von einer kindes- oder erwachsenenschutzrechtlichen Massnahme betroffene Person ihren Wohnsitz, hat gemäss Art. 442 Abs. 5 ZGB die KESB am neuen Ort die Massnahme ohne Verzug zu übernehmen. Vorbehalten bleiben ausdrücklich wichtige dagegen sprechende Gründe. Motive gegen eine …

Editorial

Am 1. Januar 2013 ist nach 20-jährigen Vorarbeiten das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft getreten und hat das mehr als 100-jährige Vormundschaftsrecht abgelöst. Seit zehn Jahren wird…
Prof. FH Christoph Häfeli, Martin Stettler
ZKE-RMA 6/2022 | S. 423