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Suchhilfe

Die folgenden Operatoren können bei einer Suchabfrage zur logischen Verknüpfung Ihrer Suchbegriffe verwendet werden. Bei richtiger Anwendung der Operatoren führt dies zu einer deutlichen Verbesserung des Suchergebnisses.

"…" (Phrasensuche)
Wenn Sie ein Wort oder eine Wortfolge in Anführungszeichen setzen, werden nur Treffer mit genau diesem Wort oder Wortfolgen derselben Reihenfolge und Form gefunden.
Beispiel: "Ist der Arbeitnehmer nur teilweise an der Arbeitsleistung" -->findet genau diesen Satzteil.
-------------
HINWEIS
Um konkrete Entscheide und/oder Gesetzesartikel zu finden, verwenden Sie bitte immer den Suchoperator  "..."
Beispiel: "1C_144/2017"   oder   "Art. 12 ZGB"  --> findet genau diesen Entscheid/Gesetzesartikel
 
AND, &&
Es werden nur Treffer angezeigt, die alle gewählten Suchbegriffe enthalten und mit den Operatoren (AND, &&) verbunden sind.
Beispiel: recht AND ordnung recht && ordnung
-------------
HINWEIS
Ein Leerschlag zwischen zwei Suchwörtern wird als AND-Operator interpretiert.
OR, ||
Es werden alle Treffer angezeigt, die mindestens einen mit (OR, ||) verbundenen Suchbegriff enthalten.
Beispiel: recht OR ordnung  recht || ordnung
NOT, -
Es werden nur Treffer angezeigt, die den gewählten Suchbegriff mit vorangehendem Operator (NOT, -) NICHT enthalten.
Beispiel: recht NOT ordnung  recht - ordnung
?
Suchen Sie mit " ?  " nach verschiedenen Wörtern mit einem variablen Buchstaben an der Stelle des Fragezeichens.
Beispiel: w?rt  --> findet wert, wort, …
*
Der " * " vor einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die mit dieser Zeichenfolge enden; der " * " nach einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die so beginnen.
Beispiel: *anwalt  --> findet Rechtsanwalt,  Staatsanwalt, …; Aktien* --> findet Aktienrechtsrevision, Aktiengesellschaft, …

Suchergebnisse für KESB

257 Ergebnisse gefunden

Abhandlungen

Die KESB als Schauplatz von OE-Prozessen – ein Fallbeispiel aus dem Kanton Bern

Die KESB agiert in einem heiklen Umfeld, steht unter medialer Dauerbeobachtung und geniesst in der Bevölkerung nach wie vor wenig Vertrauen. Neben exzellenter Arbeit im Tagesgeschäft ist sie auch darin gefordert, ihre Strukturen und Abläufe laufend zu verbessern. Anhand eines Fallbeispiels aus dem Kanton Bern und auf der Grundlage eines einfachen Organisationsmodells beschreibt der vorliegende…
Aus der Praxis

Melde­rechte und Melde­pflichten an die KESB nach Art. 314c, 314d, 443 sowie 453 ZGB

Hilfsbedürftige Kinder und Erwachsene sollen rasch und wirksam geschützt werden. Mit differenzierten Regeln von Melderechten und Meldepflichten wird gewährleistet, dass die KESB rechtzeitig von solchen Situationen erfährt und berufliche Vertrauensverhältnisse bei Bedarf geschützt sind.
Mitteilungen

Leicht verständliche Sprache richtet sich an eine breite Zielgruppe

«Leicht verständliche Sprache» soll Personen, die mit dem Lesen und Verstehen von Texten Mühe bekunden, helfen, die Übersicht im Text zu behalten und den Inhalt besser zu verstehen. Die Zielgruppe ist breit: Es sind Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, aber auch Personen, die Deutsch nicht als Erstsprache erworben haben, von Demenz Betroffene, funktionale Analphabeten – d.h. Menschen, die…
Abhandlungen

Le professionnalisme grâce à l’interdisciplinarité: où en sont les APEA?

Die Einführung von interdisziplinären Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) ist eine wichtige Errungenschaft der Gesetzesrevision von 2013. Um diesem Erfordernis gerecht zu werden, reicht eine interdisziplinäre Zusammensetzung der KESB nicht aus. Gefordert ist vielmehr eine interdisziplinäre Arbeitsweise. Der Beitrag…
Mitteilungen

Zwei neue Mitglieder im KOKES-Arbeitsausschuss

Um die Anliegen der KESB stärker vertreten zu können, wurde die Anzahl der KESB-Mitglieder im KOKES-Arbeitsausschuss um zwei Personen erweitert: Der Vorstand wählte am 4. Dezember 2015 Frau Christine Thommen, Präsidentin KESB Kanton Schaffhausen, als Mitglied im KOKES-Arbeitsausschuss. Die zweite Person wird aus dem Vorstand der KESB-Präsidien-Vereinigung Kanton Zürich stammen (namentlich noch…
Mitteilungen

Signet für die Jubiläumskommunikation

Das Jubiläum ist ein guter Zeitpunkt, die Bevölkerung über die Arbeit im Kindes- und Erwachsenenschutz oder allgemein über die Errungenschaften des revidierten Rechts zu informieren. Ziel ist, dass die Bevölkerung besser Bescheid weiss über die Arbeit der KESB und Beistandspersonen und allfällige Ängste oder Vor­behalte abgebaut werden können. Durch die verstärkte Sensibilisierung, die …
Mitteilungen

Finanzierungsgeschäfte für verbeiständete Personen

Das vorliegende Merkblatt wurde von der Schweizerischen Bankiervereinigung SBVg und der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz KOKES gemeinsam erarbeitet, um die Zusammenarbeit zwischen Banken, Beistandspersonen sowie den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) beim Abschluss von zustimmungsbedürftigen Finanzierungsverträgen (z.B. Hypothekardarlehensverträgen, Sicherungsvereinbarungen…