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Suchhilfe

Die folgenden Operatoren können bei einer Suchabfrage zur logischen Verknüpfung Ihrer Suchbegriffe verwendet werden. Bei richtiger Anwendung der Operatoren führt dies zu einer deutlichen Verbesserung des Suchergebnisses.

"…" (Phrasensuche)
Wenn Sie ein Wort oder eine Wortfolge in Anführungszeichen setzen, werden nur Treffer mit genau diesem Wort oder Wortfolgen derselben Reihenfolge und Form gefunden.
Beispiel: "Ist der Arbeitnehmer nur teilweise an der Arbeitsleistung" -->findet genau diesen Satzteil.
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HINWEIS
Um konkrete Entscheide und/oder Gesetzesartikel zu finden, verwenden Sie bitte immer den Suchoperator  "..."
Beispiel: "1C_144/2017"   oder   "Art. 12 ZGB"  --> findet genau diesen Entscheid/Gesetzesartikel
 
AND, &&
Es werden nur Treffer angezeigt, die alle gewählten Suchbegriffe enthalten und mit den Operatoren (AND, &&) verbunden sind.
Beispiel: recht AND ordnung recht && ordnung
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HINWEIS
Ein Leerschlag zwischen zwei Suchwörtern wird als AND-Operator interpretiert.
OR, ||
Es werden alle Treffer angezeigt, die mindestens einen mit (OR, ||) verbundenen Suchbegriff enthalten.
Beispiel: recht OR ordnung  recht || ordnung
NOT, -
Es werden nur Treffer angezeigt, die den gewählten Suchbegriff mit vorangehendem Operator (NOT, -) NICHT enthalten.
Beispiel: recht NOT ordnung  recht - ordnung
?
Suchen Sie mit " ?  " nach verschiedenen Wörtern mit einem variablen Buchstaben an der Stelle des Fragezeichens.
Beispiel: w?rt  --> findet wert, wort, …
*
Der " * " vor einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die mit dieser Zeichenfolge enden; der " * " nach einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die so beginnen.
Beispiel: *anwalt  --> findet Rechtsanwalt,  Staatsanwalt, …; Aktien* --> findet Aktienrechtsrevision, Aktiengesellschaft, …

Suchergebnisse für Kindeswohl

18 Ergebnisse gefunden

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Aus der Praxis
Aus der Praxis

Kindesschutz in grenz­über­schrei­ten­den Fällen

Anhand von drei Fallbeispielen mit internationalem Bezug (Platzierung im Ausland, Kindesentführung, Besuchsrechtskonflikt) wird im Beitrag aufgezeigt, wie das Kindeswohl auch in grenzüberschreitenden Fällen wirksam gewährleistet werden kann, auf welche normativen Grundlagen sich diese Arbeit stützt und welche Akteure dabei zum Zug kommen.
Aus der Praxis

Unterhaltsregelung für Minderjährige und Volljährige und Subrogation

Den Prozess um Kindesunterhalt kann das Kind in eigenem Namen, vertreten durch den Inhaber der elterlichen Sorge oder durch einen Beistand führen. Der Elternteil, welchem die Verwaltung des Kindesvermögen zusteht, kann diesen Prozess auch in eigenem Namen führen (Prozessstandschaft). Der Unterhaltsanspruch, welcher im Falle einer öffentlichrechtlichen Unterstützung kraft gesetzlicher Subrogation…
lic. iur. Kurt Affolter-Fringeli, Prof. FH, lic. iur. Peter Mösch Payot LL.M.
ZKE-RMA 3/2021 | S. 276
Aus der Praxis

Übertragung der Kindesschutzmassnahme an den Aufenthaltsort des Kindes

Die Frage, ob eine Kindesschutzmassnahme auf den Aufenthaltsort zu übertragen sei, fällt in den Zuständigkeitsbereich der abgebenden und übernehmenden KESB und ist deshalb nicht vom Sozialdienst, welcher die Massnahme nach der Übertragung führen müsste, zu entscheiden. Einem Kind, dessen ausländische Mutter seit sieben Jahren nachrichtenlos abwesend ist, und dessen Vater vor vier Jahren…
Aus der Praxis

Neues Ausländer- und Integrationsgesetz AIG: Die Beistandschaft als Widerrufsgrund?

Die Einführung des neuen Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) per 01.01.2019 hat bei einem Teil der Klientschaft Ängste ausgelöst, dass sich eine Beistandschaft in Bezug auf das Bleiberecht generell negativ auswirken könnte. Die neuen Bestimmungen bezüglich Widerruf von Niederlassungsbewilligungen (C-Ausweis) und Rückstufung auf eine Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis) aufgrund Nichterfüllung…
Simone Grimm MLaw, lic. iur. Maria Jurkovic Löffler M.A.
ZKE-RMA 6/2020 | S. 537
Aus der Praxis

Auswirkungen einer IV-­Berentung des Pflegevaters auf die Finanzierung des Pflegeplatzes eines bevormundeten Kindes

Überlässt eine Vormundin das bevormundete Kind den Grosseltern, ohne im Pflegevertrag eine Unterhaltsfinanzierung vorzusehen, liegt grundsätzlich ein unentgeltliches Pflegeverhältnis vor. Erlangt ein Pflegeelternteil während der Dauer der Pflege einen Anspruch auf IV-Berentung, hat er für ein unentgeltlich betreutes Pflegekind auch Anspruch auf eine IV-Kinderrente. Wurde der Unterhalt des Kindes…
Aus der Praxis

Die Rolle des Erziehungs­beistandes bei der Finanzierung ausser­behördlicher Kindes­platzierung

Ein Erziehungsbeistand kann in keinem Fall mit rechtlicher Wirkung einen Pflegevertrag unterzeichnen. Im Falle einer behördlichen Platzierung ist die KESB Versorger und unterzeichnet den Pflegevertrag durch ihre zeichnungsberechtigten Organe. Ein Erziehungsbeistand ist kein zeichnungsberechtigtes Organ einer KESB. Im Falle einer Fremdplatzierung durch die Eltern sind die Eltern die Versorger und…
Aus der Praxis

Aufgaben der Beistandsperson bei einem Pflegevertrag für eine freiwillige Einrichtung eines Pflegeverhältnisses

Pflegeverhältnisse sind bei freiwilligen Platzierungen seitens der Inhaber der elterlichen Sorge bzw. des Aufenthaltsbestimmungsrechts vertraglich zu vereinbaren. Beistände können von ihrem Auftrag und ihrer Rolle her nie Pflegeverträge abschliessen. Sie können aber bei entsprechenden Mandaten nach Art. 308 Abs. 1 oder Abs. 2 ZGB die Eltern bei den Vertragsverhandlungen begleiten und…
Aus der Praxis

Vertretung unbegleiteter minderjähriger Asylsuchender

Sowohl nach innerstaatlichem als auch dem für die Schweiz anwendbaren internationalen Kindesschutzrecht müssen unbegleitete minderjährige Asylsuchende umgehend eine Vertretung erhalten, welche die Lücke der fehlenden elterlichen Sorge schliesst. In welcher Form diese Vertretung genügt, hängt von den konkreten Umständen ab. Sobald die KESB Kenntnis erhält, muss sie in enger Zusammenarbeit mit den…
Aus der Praxis

Sicherung der Pflegekosten für fremdplatziertes Kind

Soweit das Gemeinwesen für die Finanzierung eines Pflegeplatzes aufkommt, weil es den Eltern dafür eine sozialhilferechtliche Kostengutsprache geleistet hat, oder weil die KESB nach einem Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts oder ein Vormund/eine Vormundin die Platzierung vorgenommen hat, geht kraft gesetzlicher Subrogation der Unterhalts­anspruch des Kindes auf das Gemeinwesen über. Für die…
Aus der Praxis

Anfechtung der Vaterschaft des Ehemannes durch das Kind wegen Zweifeln an der biologischen Abstammung

Wird ein Kind während der Dauer einer Ehe geboren, gilt es als ehelich. Damit stammt es rechtlich von Ehefrau und Ehemann ab. Gibt es an der biologischen Abstammung Zweifel, weil ein Dritter das Kind gezeugt haben könnte, kann der Ehemann die Vaterschaft zeitlich befristet anfechten, wenn er der Zeugung nicht zugestimmt hat. Dem Kind steht diese Möglichkeit nur offen, wenn während der Dauer…
Aus der Praxis

Zivilrechtlicher und Unterstützungswohnsitz Minderjähriger bei aufgeteilter Kinderbetreuung zwischen Mutter und Sonderschulheim

Vertraut ein allein obhutsberechtigter Elternteil mit gemeinsamer elterlicher Sorge das Kind wochentags einem Sonderschulheim an, nimmt aber abgesehen davon die hauptsächliche Betreuungsverantwortung wahr, lässt sich der zivilrechtliche Wohnsitz des Kindes vom elterlichen Wohnsitz ableiten und ist bei unterschiedlichen Wohnsitzen der Eltern nicht der Sitz des Sonderschulheimes gemäss Art. 25…
Aus der Praxis

Örtliche Zuständigkeit zur Finanzierung von ­Kindesschutzmassnahmen

Für die Anordnung von Kindesschutzmassnahmen ist primär die KESB am zivilrechtlichen Wohnsitz des Kindes zuständig, und die daraus entstehenden Kosten hat die Sozialhilfebehörde am Unterstützungswohnsitz des Kindes sicherzustellen, soweit die Eltern nicht zum Vor­neherein deren Finanzierung sicherstellen können. Dritte, welche zur Umsetzung der angeordneten Massnahmen Dienstleistungen erbringen,…
Aus der Praxis

Einführung und praktische Anwendung des Handlungsplanes auf einer Berufsbeistandschaft

Der vorliegende Erfahrungsbericht zeigt die Entstehung des Handlungsplanes, die Schnittstelle zwischen Berufsbeistandschaft und KESB, detailliert auf. Der Abklärungsbericht der KESB dient als Grundlage für die Aufträge an die Beistandspersonen und zugleich als wichtige Informationsquelle für die Erstellung des Handlungsplanes. Der praxisorientierte Beitrag verdeutlicht die Wichtigkeit des…
Aus der Praxis

Kindesschutz in Zeiten von COVID-19: Baustellen, Handlungsbedarfe und Lösungsansätze während und nach dem Lockdown im Frühjahr 2020

Im Frühjahr 2020 organisierte die Interessengemeinschaft für Qualität im Kindesschutz (IGQK) gemeinsam mit dem Institut Kinder- und Jugendhilfe der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW und CURAVIVA Schweiz zwei Onlinekonferenzen, die sich mit den Folgen des ersten Lockdowns und der Coronakrise in der Deutschschweiz beschäftigten. Anliegen war es, Fachpersonen aus dem Handlungsfeld des…
Aus der Praxis

Visionen für einen Kindesschutz mit Zukunft: Impulse für Politik und Praxis

Am 18. und 19. November 2021 fand der 2. Nationale Qualitäts-Dialog Kindesschutz der Interessengemeinschaft für Qualität im Kindesschutz (IGQK) statt, nachdem er 2020 aufgrund der COVID-19-Pandemie verschoben werden musste. Die Veranstaltung wurde virtuell abgehalten und mit Unterstützung von Kinderschutz Schweiz, UNICEF Schweiz und Liechtenstein, der MAIORES Stiftung und dem Bundesamt für…
Prof. Dr. phil. Kay Biesel, Clarissa Schär MA
ZKE-RMA 2/2022 | S. 151
Aus der Praxis

Kennenlernen der designierten Beistandsperson im Rahmen der Anhörung als Erfolgsfaktor für eine gelingende Mandatsführung

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) bestimmt bei Errichtung einer Beistandschaft eine geeignete Person zur Führung der Massnahme. Der betroffenen Person steht dabei ein Vorschlagsrecht zu. Vor Errichtung der Beistandschaft ist eine Anhörung durchzuführen, damit die betroffene Person zum Sachverhalt und zu den vorgesehenen Aufgaben ihre Meinung kundtun kann. Dieses Recht auf Gehör ist…
Aus der Praxis

Melde­rechte und Melde­pflichten an die KESB nach Art. 314c, 314d, 443 sowie 453 ZGB

Hilfsbedürftige Kinder und Erwachsene sollen rasch und wirksam geschützt werden. Mit differenzierten Regeln von Melderechten und Meldepflichten wird gewährleistet, dass die KESB rechtzeitig von solchen Situationen erfährt und berufliche Vertrauensverhältnisse bei Bedarf geschützt sind.