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Suchhilfe

Die folgenden Operatoren können bei einer Suchabfrage zur logischen Verknüpfung Ihrer Suchbegriffe verwendet werden. Bei richtiger Anwendung der Operatoren führt dies zu einer deutlichen Verbesserung des Suchergebnisses.

"…" (Phrasensuche)
Wenn Sie ein Wort oder eine Wortfolge in Anführungszeichen setzen, werden nur Treffer mit genau diesem Wort oder Wortfolgen derselben Reihenfolge und Form gefunden.
Beispiel: "Ist der Arbeitnehmer nur teilweise an der Arbeitsleistung" -->findet genau diesen Satzteil.
-------------
HINWEIS
Um konkrete Entscheide und/oder Gesetzesartikel zu finden, verwenden Sie bitte immer den Suchoperator  "..."
Beispiel: "1C_144/2017"   oder   "Art. 12 ZGB"  --> findet genau diesen Entscheid/Gesetzesartikel
 
AND, &&
Es werden nur Treffer angezeigt, die alle gewählten Suchbegriffe enthalten und mit den Operatoren (AND, &&) verbunden sind.
Beispiel: recht AND ordnung recht && ordnung
-------------
HINWEIS
Ein Leerschlag zwischen zwei Suchwörtern wird als AND-Operator interpretiert.
OR, ||
Es werden alle Treffer angezeigt, die mindestens einen mit (OR, ||) verbundenen Suchbegriff enthalten.
Beispiel: recht OR ordnung  recht || ordnung
NOT, -
Es werden nur Treffer angezeigt, die den gewählten Suchbegriff mit vorangehendem Operator (NOT, -) NICHT enthalten.
Beispiel: recht NOT ordnung  recht - ordnung
?
Suchen Sie mit " ?  " nach verschiedenen Wörtern mit einem variablen Buchstaben an der Stelle des Fragezeichens.
Beispiel: w?rt  --> findet wert, wort, …
*
Der " * " vor einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die mit dieser Zeichenfolge enden; der " * " nach einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die so beginnen.
Beispiel: *anwalt  --> findet Rechtsanwalt,  Staatsanwalt, …; Aktien* --> findet Aktienrechtsrevision, Aktiengesellschaft, …

Suchergebnisse für Kunden

34 Ergebnisse gefunden

Abhandlungen

Die Perspektive der Nutzerinnen und Nutzer auf Dienstleistungen im Kindes- und Erwachsenenschutz

Im Rahmen explorativer Interviews mit Betroffenen wurde ihre Sicht auf den Kindes- und Erwachsenenschutz erhoben. Sich in die Nutzerforschung einreihend ist im Beitrag eruiert, was die Betroffenen über die Unterstützungsleistung sagen, wie sie diese erleben und was sie dabei als unterstützend und was als schwierig erachten. Gesetz und Praxis weisen eine Vielzahl von Begriffen auf, Betroffene zu…
Ursula Leuthold MSc FH, Dr. rer. publ. HSG, lic. phil. Regula Ruflin
ZKE-RMA 4/2019 | S. 310
Mitteilungen

Finanzierungsgeschäfte für verbeiständete Personen

Das vorliegende Merkblatt wurde von der Schweizerischen Bankiervereinigung SBVg und der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz KOKES gemeinsam erarbeitet, um die Zusammenarbeit zwischen Banken, Beistandspersonen sowie den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) beim Abschluss von zustimmungsbedürftigen Finanzierungsverträgen (z.B. Hypothekardarlehensverträgen, Sicherungsvereinbarungen…
Abhandlungen

Nicht Entweder-oder, sondern Sowohl-als-auch?

In der Schweiz wurden in der jüngeren Vergangenheit zwei Modelle zur professionellen Abklärung des Kindeswohls entwickelt: Das «Berner und Luzerner Abklärungsinstrument zum Kindesschutz» sowie das «Prozessmanual zur dialogisch-systemischen Kindeswohlabklärung». Der Beitrag geht der praxisrelevanten Frage nach, ob die unterschiedlichen Ansätze als Entweder-Oder-Optionen verstanden werden müssen…
Kay Biesel, Andreas Jud, David Lätsch, Clarissa Schär, Stefan Schnurr, Andrea Hauri, Daniel Rosch
ZKE-RMA 2/2017 | S. 139
Abhandlungen

Revision der VBVV und eine Chance im Bestreben nach Vereinheitlichung

Am 1. Januar 2024 wird die revidierte Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft in Kraft treten. Die Verordnungsänderung soll die Vermögensverwaltung für alle Beteiligten einfacher, klarer und nachvollziehbarer machen. Es bietet sich somit die Gelegenheit, Bestehendes kritisch zu prüfen und andere Lösungsansätze zwischen der KESB und der…
Aus der Praxis

Bedarf es zur Mandatsaufnahme als Beistandsperson ­einer Rechtskraftbescheinigung?

Vor Aufnahme des beistandschaftlichen Mandats bedarf es einer rechtskräftigen Massnahme und einer rechtskräftigen Ernennung als Beistandsperson. In der Regel tritt die Rechtskraft ein mit unbenutztem Ablauf der Beschwerdefrist. Diese Frist braucht dann nicht abgewartet zu werden, wenn die KESB zum vorneherein einer allfälligen Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen hat, wenn die…