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Suchhilfe

Die folgenden Operatoren können bei einer Suchabfrage zur logischen Verknüpfung Ihrer Suchbegriffe verwendet werden. Bei richtiger Anwendung der Operatoren führt dies zu einer deutlichen Verbesserung des Suchergebnisses.

"…" (Phrasensuche)
Wenn Sie ein Wort oder eine Wortfolge in Anführungszeichen setzen, werden nur Treffer mit genau diesem Wort oder Wortfolgen derselben Reihenfolge und Form gefunden.
Beispiel: "Ist der Arbeitnehmer nur teilweise an der Arbeitsleistung" -->findet genau diesen Satzteil.
-------------
HINWEIS
Um konkrete Entscheide und/oder Gesetzesartikel zu finden, verwenden Sie bitte immer den Suchoperator  "..."
Beispiel: "1C_144/2017"   oder   "Art. 12 ZGB"  --> findet genau diesen Entscheid/Gesetzesartikel
 
AND, &&
Es werden nur Treffer angezeigt, die alle gewählten Suchbegriffe enthalten und mit den Operatoren (AND, &&) verbunden sind.
Beispiel: recht AND ordnung recht && ordnung
-------------
HINWEIS
Ein Leerschlag zwischen zwei Suchwörtern wird als AND-Operator interpretiert.
OR, ||
Es werden alle Treffer angezeigt, die mindestens einen mit (OR, ||) verbundenen Suchbegriff enthalten.
Beispiel: recht OR ordnung  recht || ordnung
NOT, -
Es werden nur Treffer angezeigt, die den gewählten Suchbegriff mit vorangehendem Operator (NOT, -) NICHT enthalten.
Beispiel: recht NOT ordnung  recht - ordnung
?
Suchen Sie mit " ?  " nach verschiedenen Wörtern mit einem variablen Buchstaben an der Stelle des Fragezeichens.
Beispiel: w?rt  --> findet wert, wort, …
*
Der " * " vor einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die mit dieser Zeichenfolge enden; der " * " nach einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die so beginnen.
Beispiel: *anwalt  --> findet Rechtsanwalt,  Staatsanwalt, …; Aktien* --> findet Aktienrechtsrevision, Aktiengesellschaft, …

Suchergebnisse für Name des Kindes

375 Ergebnisse gefunden

Abhandlungen

Aufgaben der KESB beim Unterhalt

Die KESB kann in Unterhaltsfragen keine Entscheide fällen. Sinnvoller Weise wird der Unterhalt aber ohnehin durch die Eltern einverständlich festgelegt. Die KESB hat dabei die Eltern zu beraten und eine Unterhaltsvereinbarung zu genehmigen. Andernfalls ist sie für das Kind nicht verbindlich. Dafür muss die KESB die gesetzliche Regelung und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Parteien genau…
Prof. em. Dr. iur. Dr. h.c. Thomas Geiser
ZKE-RMA 2/2020 | S. 116
Abhandlungen

Die Herausforderung bei der Wahrheitssuche im Kindesschutzverfahren: Welche Grundkenntnisse der Aussage­psychologie können in der familienrechtlichen Praxis helfen?

Das Kindesschutzverfahren ist geprägt von der Verschiedenartigkeit der Sichtweisen und Interessen und damit auch der entsprechenden Vielfalt der Sachverhalts-Konstellationen. Dabei steht im Zentrum immer der vielbeschworene, oft strapazierte und schwer greifbare Grundsatz des «Kindeswohls», an welchem allein sich der Handlungsbedarf der Kindesschutzbehörde zu orientieren hat. Welche Bedeutung…
Abhandlungen

Die Abklärung der elterlichen Sorge im internationalen Kontext

In Kindesschutzverfahren ist die Frage, welcher Elternteil die elterliche Sorge innehat, von zentraler Bedeutung. Verlegen Eltern den gewöhnlichen Aufenthaltsort ihres Kindes in die Schweiz, beantwortet sich diese Frage nicht ohne Weiteres nach den Regeln des ZGB. Vielmehr sind unterschiedliche Normen einschlägig, je nachdem, ob die elterliche Sorge im Ausland durch einen Entscheid geregelt…
Aus der Praxis

Rückkehr als Option – Rückkehrprozesse individuell gestalten und begleiten

Die Fachstelle Kinderbetreuung Luzern ist eine heimähnliche dezentrale Institution, die sich für Kinder und Familien in erschwerten Lebenssituationen einsetzt. Sie betreut, begleitet und berät Kinder und Familien und bietet stationäre und ambulante Dienstleistungen an: Notaufnahme-, mittel- und langfristige Pflegeplätze für Kinder und Jugendliche, ambulante Familienarbeit, Begleitete Besuchstage…
Franziska Beer, Stephan Immoos, Viviane Schmitz
ZKE-RMA 2/2021 | S. 159
Abhandlungen

Sozialhilfe an der Schnittstelle zu früher Förderung und ­Kindesschutz: Eine Vignettenstudie

Sozialhilfe, frühe Förderung und Kindesschutz sind drei Bereiche staatlichen Handelns, die auf je unterschiedliche Weise die Funktion erfüllen, Entwicklungsrisiken in der frühen Kindheit abzufedern. Die von diesen Systemen adressierten Risiken überlappen sich, die Systeme selbst jedoch sind nur relativ unsystematisch aufeinander bezogen. In der hier vorgestellten empirischen Studie wird das…
Aus der Praxis

Melde­rechte und Melde­pflichten an die KESB nach Art. 314c, 314d, 443 sowie 453 ZGB

Hilfsbedürftige Kinder und Erwachsene sollen rasch und wirksam geschützt werden. Mit differenzierten Regeln von Melderechten und Meldepflichten wird gewährleistet, dass die KESB rechtzeitig von solchen Situationen erfährt und berufliche Vertrauensverhältnisse bei Bedarf geschützt sind.