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Suchhilfe

Die folgenden Operatoren können bei einer Suchabfrage zur logischen Verknüpfung Ihrer Suchbegriffe verwendet werden. Bei richtiger Anwendung der Operatoren führt dies zu einer deutlichen Verbesserung des Suchergebnisses.

"…" (Phrasensuche)
Wenn Sie ein Wort oder eine Wortfolge in Anführungszeichen setzen, werden nur Treffer mit genau diesem Wort oder Wortfolgen derselben Reihenfolge und Form gefunden.
Beispiel: "Ist der Arbeitnehmer nur teilweise an der Arbeitsleistung" -->findet genau diesen Satzteil.
-------------
HINWEIS
Um konkrete Entscheide und/oder Gesetzesartikel zu finden, verwenden Sie bitte immer den Suchoperator  "..."
Beispiel: "1C_144/2017"   oder   "Art. 12 ZGB"  --> findet genau diesen Entscheid/Gesetzesartikel
 
AND, &&
Es werden nur Treffer angezeigt, die alle gewählten Suchbegriffe enthalten und mit den Operatoren (AND, &&) verbunden sind.
Beispiel: recht AND ordnung recht && ordnung
-------------
HINWEIS
Ein Leerschlag zwischen zwei Suchwörtern wird als AND-Operator interpretiert.
OR, ||
Es werden alle Treffer angezeigt, die mindestens einen mit (OR, ||) verbundenen Suchbegriff enthalten.
Beispiel: recht OR ordnung  recht || ordnung
NOT, -
Es werden nur Treffer angezeigt, die den gewählten Suchbegriff mit vorangehendem Operator (NOT, -) NICHT enthalten.
Beispiel: recht NOT ordnung  recht - ordnung
?
Suchen Sie mit " ?  " nach verschiedenen Wörtern mit einem variablen Buchstaben an der Stelle des Fragezeichens.
Beispiel: w?rt  --> findet wert, wort, …
*
Der " * " vor einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die mit dieser Zeichenfolge enden; der " * " nach einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die so beginnen.
Beispiel: *anwalt  --> findet Rechtsanwalt,  Staatsanwalt, …; Aktien* --> findet Aktienrechtsrevision, Aktiengesellschaft, …

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13 Ergebnisse gefunden

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Abhandlungen

Praxis der KESB zum Einbezug von verwandten und nicht verwandten Personen bei Kindesplatzierungen

Im Auftrag des Bundesamtes für Justiz untersuchten die Autorin und die Autoren dieses Beitrages die Praxis der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) betreffend den Einbezug von verwandten und nicht verwandten Personen im Verfahren der Kindesplatzierung. Das Vorgehen von KESB-Mitarbeitenden wurde in einer Online-Umfrage mit Zustimmungsfragen sowie Fallvignetten mit typischen Situationen zum…
Tanja Mitrovic MA Soziologie, Dr. phil. Andreas Jud, Prof. (FH) Dr. iur. Daniel Rosch
ZKE-RMA 3/2017 | S. 173
Abhandlungen

Mediation im Kindesschutz – ein Leitfaden

Mediation im Kindesschutz bietet, unter Beachtung spezifischer Rahmenbedingungen, ein grosses Potenzial. Ein interdisziplinär erarbeiteter, von der Berner Fachhochschule publizierter Leitfaden1 soll der Klärung und Optimierung der Zusammenarbeit der Akteure und damit der weiteren Etablierung und Qualitätssicherung dienen. Der vorliegende Beitrag stellt den Leitfaden vor und ergänzt diesen mit…
Dr. iur. Claudio Domenig, Tanja Lutz
ZKE-RMA 3/2019 | S. 181
Abhandlungen

Die Besuchsrechtsbeistandschaft oder der Glaube an eine dea ex machina

Die Besuchsrechtsbeistandschaft stellt eine unter verschiedenen Möglichkeiten dar, in konfliktuellen oder zu wenig vertrauenswürdigen Situationen eine kindesgerechte Umsetzung des persönlichen Verkehrs zwischen Minderjährigen und deren Elternteil ohne Obhut oder elterliche Sorge zu gewährleisten. Grundlage des Mandats bildet eine sorgfältige Situationsanalyse und Problemerklärung, die…
Abhandlungen

Örtliche Zuständigkeit zur subsidiären Finanzierung des Kindesunterhalts; namentlich von Kindesschutzmassnahmen

Während die Festlegung der örtlichen Zuständigkeit zur Ausrichtung von wirtschaftlicher Sozialhilfe bei Erwachsenen – wenn auch im Einzelfall immer wieder schwierig zu entscheiden – nach einer weitgehend standardisierten Praxis vonstattengeht, ist im Bereich der Festlegung der örtlichen Zuständigkeit zur Finanzierung von Kindesunterhaltskosten, namentlich Kindesschutzmassnahmen, keine…
Abhandlungen

Private Mandatsträger (Prima) und Angehörige als Beistand

Wie das alte Vormundschaftsrecht sieht auch das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) vor, dass Privatpersonen und Angehörige als Beistand oder Beiständin eingesetzt werden können. Auf die erstreckte elterliche Sorge2 wird hingegen verzichtet3. Seit 1. Januar 2013 stehen unter dem alten Recht entmündigte Personen von Gesetzes wegen unter umfassender Beistandschaft, wobei die…
Prof. / (FH) em. Lic. iur. Christoph Häfeli dipl. SA
ZKE-RMA 3/2015 | S. 198