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Suchhilfe

Die folgenden Operatoren können bei einer Suchabfrage zur logischen Verknüpfung Ihrer Suchbegriffe verwendet werden. Bei richtiger Anwendung der Operatoren führt dies zu einer deutlichen Verbesserung des Suchergebnisses.

"…" (Phrasensuche)
Wenn Sie ein Wort oder eine Wortfolge in Anführungszeichen setzen, werden nur Treffer mit genau diesem Wort oder Wortfolgen derselben Reihenfolge und Form gefunden.
Beispiel: "Ist der Arbeitnehmer nur teilweise an der Arbeitsleistung" -->findet genau diesen Satzteil.
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HINWEIS
Um konkrete Entscheide und/oder Gesetzesartikel zu finden, verwenden Sie bitte immer den Suchoperator  "..."
Beispiel: "1C_144/2017"   oder   "Art. 12 ZGB"  --> findet genau diesen Entscheid/Gesetzesartikel
 
AND, &&
Es werden nur Treffer angezeigt, die alle gewählten Suchbegriffe enthalten und mit den Operatoren (AND, &&) verbunden sind.
Beispiel: recht AND ordnung recht && ordnung
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HINWEIS
Ein Leerschlag zwischen zwei Suchwörtern wird als AND-Operator interpretiert.
OR, ||
Es werden alle Treffer angezeigt, die mindestens einen mit (OR, ||) verbundenen Suchbegriff enthalten.
Beispiel: recht OR ordnung  recht || ordnung
NOT, -
Es werden nur Treffer angezeigt, die den gewählten Suchbegriff mit vorangehendem Operator (NOT, -) NICHT enthalten.
Beispiel: recht NOT ordnung  recht - ordnung
?
Suchen Sie mit " ?  " nach verschiedenen Wörtern mit einem variablen Buchstaben an der Stelle des Fragezeichens.
Beispiel: w?rt  --> findet wert, wort, …
*
Der " * " vor einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die mit dieser Zeichenfolge enden; der " * " nach einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die so beginnen.
Beispiel: *anwalt  --> findet Rechtsanwalt,  Staatsanwalt, …; Aktien* --> findet Aktienrechtsrevision, Aktiengesellschaft, …

Suchergebnisse für Umfassende Beistandschaft

90 Ergebnisse gefunden

Aus der Praxis

Umfassende Beistandschaft für ein behindertes volljähriges Kind und Bezug von Leistungen der Sozialversicherungen: Rolle der KESB?

Eltern betreuen ihr zu Hause lebendes, behindertes volljähriges Kind, für das sie eine umfassende Beistandschaft ausüben2. Die Hilflosenentschädigung (Art. 42ter IVG), die IV-Rente und Ergänzungsleistungen werden formlos direkt den Eltern als Beistände überwiesen. Weil sie offenbar Missbrauchsrisiken sehen, verlangen einzelne Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden den Abschluss eines…
Mitteilungen

Übernahme einer Massnahme des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts nach Wohnsitzwechsel (Art. 442 Abs. 5 ZGB)

Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen werden grundsätzlich am Wohnsitz der betroffenen Person geführt. Wechselt eine von einer kindes- oder erwachsenenschutzrechtlichen Massnahme betroffene Person ihren Wohnsitz, hat gemäss Art. 442 Abs. 5 ZGB die KESB am neuen Ort die Massnahme ohne Verzug zu übernehmen. Vorbehalten bleiben ausdrücklich wichtige dagegen sprechende Gründe. Motive gegen eine …
Aus der Praxis

Entscheidungs­zuständigkeit des umfassenden Beistandes bei Uneinigkeit bevoll­mächtigter Patienten­vertreter

Sind sich mehrere mittels Patientenverfügung eingesetzte Vertretungspersonen nicht einig bezüglich der erforderlichen medizinischen Massnahmen, und werden dadurch die Interessen der betroffenen Person gefährdet, ordnet die KESB gestützt auf Art. 373 Abs. 2 i.V.m. Art. 368 ZGB das Erforderliche an. Steht die betroffene Person unter umfassender Beistandschaft, erübrigt sich die Intervention…
Abhandlungen

Entscheidungen über den Reanimations­status im Kindes- und Erwachsenen­schutz

Der Beitrag befasst sich mit der Thematik der Patientenvertretung im neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht anhand des Beispiels des Reanimationsstatus. Die Verfasserin zeigt dabei einerseits die Grenzen der Vertretung auf. Andererseits kommt sie aufgrund der rechtlichen Grundlagen und medizinethischen Standards zum Schluss, dass – jenseits des klassischen Vertreterentscheids – sog. …
Abhandlungen

Die damaligen Revisionsziele des neuen Erwachsenenschutzrechts – eine aktuelle Auslegeordnung zehn Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes

Dieser Beitrag wirft ausgewählte Streiflichter auf die Entwicklung des Erwachsenenschutzrechts seit seinem Inkrafttreten anfangs 2013. Im Lichte der damaligen Revisionsziele wird eine aktuelle Auslegeordnung zehn Jahre nach Inkrafttreten des Erwachsenenschutzrechts vorgenommen. Während die Steuerungsfähigkeit von Gesetzen generell in Frage gestellt sein dürfte, weist der Beitrag auf die teilweise…

Editorial

Am 1. Januar 2013 ist nach 20-jährigen Vorarbeiten das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft getreten und hat das mehr als 100-jährige Vormundschaftsrecht abgelöst. Seit zehn Jahren wird…
Prof. FH Christoph Häfeli, Martin Stettler
ZKE-RMA 6/2022 | S. 423
Aus der Praxis

Auskunftsbegehren einer KESB an eine Bank (Art. 448 ZGB)

Das vorliegende Merkblatt wurde von der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) und der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES) gemeinsam erarbeitet, um die Zusammenarbeit zwischen Banken und Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden bei Auskunftsbegehren resp. bei der Auskunftspflicht nach Art. 448 ZGB zu vereinfachen.
Statistik

KOKES-Statistik 2016 Anzahl Personen mit Schutzmassnahmen

Die Datenlieferung für die KOKES-Statistik erfolgt seit 2013 elektronisch von den Fallführungssystemen der KESB direkt auf eine zentrale Datenbank der KOKES. Die Zahlen der Jahre 2013 und 2014 waren infolge des Systemwechsels gesamtschweizerisch noch nicht vergleichbar. Für diese beiden Jahre gibt es entsprechend keine gesamtschweizerischen Zahlen. Für das Jahr 2015 konnten die Zahlen erstmals…
Statistik

KOKES-Statistik 2017 Anzahl Personen mit Schutzmassnahmen

Ziel der KOKES-Statistik ist, schweizweite Kennzahlen zu installieren, die aktuelle Entwicklungen abbilden und interkantonale Vergleiche ermöglichen und damit Impulse für qualitative Leistungsbeobachtung und -entwicklung setzen. Die Datenlieferungen erfolgten elektronisch von den Fallführungssystemen der KESB direkt auf eine zentrale Datenbank der KOKES.
Abhandlungen

Wanderung im Gebirge – Zwischenhalt mit Routenplanung

In ZKE 6/2011, S. 447 ff. skizzierte ich unter dem Titel «Der Berg wird steiler, wenn du näher kommst» die Herausforderungen für die damaligen Amtsvormundschaften und künftigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) mit Blick auf die Umsetzung des revidierten Vormundschaftsrechts. Als Metapher verwendete ich die Besteigung des Piz Palü (3900 m über Meer). Nun, nach zehn Jahren revidiertem…
Aus der Praxis

Neues Ausländer- und Integrationsgesetz AIG: Die Beistandschaft als Widerrufsgrund?

Die Einführung des neuen Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) per 01.01.2019 hat bei einem Teil der Klientschaft Ängste ausgelöst, dass sich eine Beistandschaft in Bezug auf das Bleiberecht generell negativ auswirken könnte. Die neuen Bestimmungen bezüglich Widerruf von Niederlassungsbewilligungen (C-Ausweis) und Rückstufung auf eine Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis) aufgrund Nichterfüllung…
Simone Grimm MLaw, lic. iur. Maria Jurkovic Löffler M.A.
ZKE-RMA 6/2020 | S. 537
Aus der Praxis

Haftung für Schaden, den private Beistandspersonen (PriMa) verursacht haben

Der Schaden, welcher einer Person im Rahmen behördlicher Massnahmen durch widerrechtliches Handeln entstanden ist, muss immer gegenüber dem Kanton, in welchem die Massnahme geführt wird, geltend gemacht werden. Für den allfälligen Rückgriff des haftbaren Kantons auf Gemeinden oder Einzelpersonen ist das kantonale Recht massgeblich. Dieses kann Differenzierungen vorsehen sowohl hinsichtlich…
Statistik

KOKES-Statistik 2022 Anzahl Personen mit Schutzmassnahmen per 31.12.2022

Ziel der KOKES-Statistik ist, schweizweite Kennzahlen zu installieren, die aktuelle Entwicklungen abbilden und interkantonale Vergleiche ermöglichen und damit Impulse für qualitative Leistungsbeobachtung und -entwicklung setzen. Die Datenlieferungen erfolgen elektronisch von den Fallführungssystemen der KESB direkt auf eine zentrale Datenbank der KOKES.
Abhandlungen

Erwachsenenschutz und Behindertenrechtskonvention: Stossrichtung und Umsetzung für die Praxis

Die Stossrichtung der Behindertenrechtskonvention (BRK) wird für den Erwachsenenschutz mit ihrem Fokus auf Selbstbestimmung, staatlicher Verpflichtung zur Unterstützung und Schutzvorkehrungen dargestellt. Zugleich werden die Rückmeldungen des Ausschusses beschrieben und rechtlich eingeordnet. Der Aufsatz schliesst mit einem praxisorientierten Umsetzungsteil für KESB und Beistandspersonen.
Prof. FH Dr. iur. Daniel Rosch dipl. Sozialarbeiter FH, MAS Nonprofit-Management
ZKE-RMA 6/2022 | S. 474
Aus der Praxis

Kindesschutz in grenz­über­schrei­ten­den Fällen

Anhand von drei Fallbeispielen mit internationalem Bezug (Platzierung im Ausland, Kindesentführung, Besuchsrechtskonflikt) wird im Beitrag aufgezeigt, wie das Kindeswohl auch in grenzüberschreitenden Fällen wirksam gewährleistet werden kann, auf welche normativen Grundlagen sich diese Arbeit stützt und welche Akteure dabei zum Zug kommen.
Abhandlungen

Ergänzungsleistungen – Worauf bei der Mandatsführung zu achten ist

Oft ist es der Beistand, der die Ergänzungsleistungen für die betroffenen Personen regelt. Die finanzielle Ressourcenerschliessung erfordert einerseits Fachwissen über den Sozialversicherungszweig «Ergänzungsleistungen», andererseits eine sorgfältige und übersichtliche Administration. Im Ergänzungsleistungsrecht sind besondere Fristen und Anspruchsvoraussetzung zu beachten, auch während eines…
Abhandlungen

Umsetzung des Selbstbestimmungsgrundsatzes in der Mandatsführung im Erwachsenenschutz – Eine Analyse zum Stand in der Praxis

Der Grundsatz der Selbstbestimmung gilt als zentraler Pfeiler des revidierten Kindes- und Erwachsenenschutzrechts. Übergeordnet ist hier zudem die UNO-Behindertenrechtskonvention wegweisend, zu welcher gemäss dem Bericht des UN-Ausschusses aus dem Jahr 2022 eine Diskrepanz hinsichtlich der gleichen Anerkennung vor dem Recht und dem aktuellen System der Beistandschaften nach ZGB besteht. Im…
Abhandlungen

Beistandschaft und Kindesvertretung im Kindesschutz – Rolle, Aufgaben und Herausforderungen in der Zusammenarbeit

Der Beitrag befasst sich mit der Thematik der Rollenklärung zwischen Beistandspersonen und Kindesvertretungen im Kindesschutz. Sowohl Beiständinnen und Beistände wie Kindesvertreterinnen und Kindesvertreter treffen dort auf belastet Kinder, Jugendliche und deren Familien. Ausgangspunkt für die vorliegende Klärung der Rollen und Aufgaben ist das Wissen über resiliente Bewältigungsmuster und wie…