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Suchhilfe

Die folgenden Operatoren können bei einer Suchabfrage zur logischen Verknüpfung Ihrer Suchbegriffe verwendet werden. Bei richtiger Anwendung der Operatoren führt dies zu einer deutlichen Verbesserung des Suchergebnisses.

"…" (Phrasensuche)
Wenn Sie ein Wort oder eine Wortfolge in Anführungszeichen setzen, werden nur Treffer mit genau diesem Wort oder Wortfolgen derselben Reihenfolge und Form gefunden.
Beispiel: "Ist der Arbeitnehmer nur teilweise an der Arbeitsleistung" -->findet genau diesen Satzteil.
-------------
HINWEIS
Um konkrete Entscheide und/oder Gesetzesartikel zu finden, verwenden Sie bitte immer den Suchoperator  "..."
Beispiel: "1C_144/2017"   oder   "Art. 12 ZGB"  --> findet genau diesen Entscheid/Gesetzesartikel
 
AND, &&
Es werden nur Treffer angezeigt, die alle gewählten Suchbegriffe enthalten und mit den Operatoren (AND, &&) verbunden sind.
Beispiel: recht AND ordnung recht && ordnung
-------------
HINWEIS
Ein Leerschlag zwischen zwei Suchwörtern wird als AND-Operator interpretiert.
OR, ||
Es werden alle Treffer angezeigt, die mindestens einen mit (OR, ||) verbundenen Suchbegriff enthalten.
Beispiel: recht OR ordnung  recht || ordnung
NOT, -
Es werden nur Treffer angezeigt, die den gewählten Suchbegriff mit vorangehendem Operator (NOT, -) NICHT enthalten.
Beispiel: recht NOT ordnung  recht - ordnung
?
Suchen Sie mit " ?  " nach verschiedenen Wörtern mit einem variablen Buchstaben an der Stelle des Fragezeichens.
Beispiel: w?rt  --> findet wert, wort, …
*
Der " * " vor einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die mit dieser Zeichenfolge enden; der " * " nach einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die so beginnen.
Beispiel: *anwalt  --> findet Rechtsanwalt,  Staatsanwalt, …; Aktien* --> findet Aktienrechtsrevision, Aktiengesellschaft, …

Suchergebnisse für Vermögensverwaltung

23 Ergebnisse gefunden

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Artikel
Abhandlungen

Revision der VBVV und eine Chance im Bestreben nach Vereinheitlichung

Am 1. Januar 2024 wird die revidierte Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft in Kraft treten. Die Verordnungsänderung soll die Vermögensverwaltung für alle Beteiligten einfacher, klarer und nachvollziehbarer machen. Es bietet sich somit die Gelegenheit, Bestehendes kritisch zu prüfen und andere Lösungsansätze zwischen der KESB und der…
Abhandlungen

Révision de l’OGPCT, une opportunité d’harmonisation

(vgl. dt. Originalfassung des Beitrags in ZKE 6-2023 S. 483–502) Am 1. Januar 2024 ist die revidierte Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft in Kraft getreten. Die Verordnungsänderung soll die Vermögensverwaltung für alle Beteiligten einfacher, klarer und nachvollziehbarer…
Aus der Praxis

Aufgaben der Beistandsperson bei einem Pflegevertrag für eine freiwillige Einrichtung eines Pflegeverhältnisses

Pflegeverhältnisse sind bei freiwilligen Platzierungen seitens der Inhaber der elterlichen Sorge bzw. des Aufenthaltsbestimmungsrechts vertraglich zu vereinbaren. Beistände können von ihrem Auftrag und ihrer Rolle her nie Pflegeverträge abschliessen. Sie können aber bei entsprechenden Mandaten nach Art. 308 Abs. 1 oder Abs. 2 ZGB die Eltern bei den Vertragsverhandlungen begleiten und…
Abhandlungen

Private Mandatsträger (Prima) und Angehörige als Beistand

Wie das alte Vormundschaftsrecht sieht auch das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) vor, dass Privatpersonen und Angehörige als Beistand oder Beiständin eingesetzt werden können. Auf die erstreckte elterliche Sorge2 wird hingegen verzichtet3. Seit 1. Januar 2013 stehen unter dem alten Recht entmündigte Personen von Gesetzes wegen unter umfassender Beistandschaft, wobei die…
Prof. / (FH) em. Lic. iur. Christoph Häfeli dipl. SA
ZKE-RMA 3/2015 | S. 198
Abhandlungen

KES-Massnahmen zur Geltendmachung von Sozialversicherungsleistungen

Bei einem Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts mit anschliessender Platzierung in ausserfamiliärer Pflege entstehende Kosten sind dem Kindsunterhalt zuzurechnen. Kommen die Eltern nicht ausreichend für die Kosten auf, hat das örtlich zuständige Gemeinwesen am Unterstützungswohnsitz des Kindes für die Kosten aufzukommen. Haben die Kindseltern einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen…
Mitteilungen

Finanzierungsgeschäfte für verbeiständete Personen

Das vorliegende Merkblatt wurde von der Schweizerischen Bankiervereinigung SBVg und der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz KOKES gemeinsam erarbeitet, um die Zusammenarbeit zwischen Banken, Beistandspersonen sowie den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) beim Abschluss von zustimmungsbedürftigen Finanzierungsverträgen (z.B. Hypothekardarlehensverträgen, Sicherungsvereinbarungen…
Aus der Praxis

Auskunftsbegehren einer KESB an eine Bank (Art. 448 ZGB)

Das vorliegende Merkblatt wurde von der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) und der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES) gemeinsam erarbeitet, um die Zusammenarbeit zwischen Banken und Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden bei Auskunftsbegehren resp. bei der Auskunftspflicht nach Art. 448 ZGB zu vereinfachen.
Abhandlungen

Wanderung im Gebirge – Zwischenhalt mit Routenplanung

In ZKE 6/2011, S. 447 ff. skizzierte ich unter dem Titel «Der Berg wird steiler, wenn du näher kommst» die Herausforderungen für die damaligen Amtsvormundschaften und künftigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) mit Blick auf die Umsetzung des revidierten Vormundschaftsrechts. Als Metapher verwendete ich die Besteigung des Piz Palü (3900 m über Meer). Nun, nach zehn Jahren revidiertem…
Abhandlungen

Die damaligen Revisionsziele des neuen Erwachsenenschutzrechts – eine aktuelle Auslegeordnung zehn Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes

Dieser Beitrag wirft ausgewählte Streiflichter auf die Entwicklung des Erwachsenenschutzrechts seit seinem Inkrafttreten anfangs 2013. Im Lichte der damaligen Revisionsziele wird eine aktuelle Auslegeordnung zehn Jahre nach Inkrafttreten des Erwachsenenschutzrechts vorgenommen. Während die Steuerungsfähigkeit von Gesetzen generell in Frage gestellt sein dürfte, weist der Beitrag auf die teilweise…