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Suchhilfe

Die folgenden Operatoren können bei einer Suchabfrage zur logischen Verknüpfung Ihrer Suchbegriffe verwendet werden. Bei richtiger Anwendung der Operatoren führt dies zu einer deutlichen Verbesserung des Suchergebnisses.

"…" (Phrasensuche)
Wenn Sie ein Wort oder eine Wortfolge in Anführungszeichen setzen, werden nur Treffer mit genau diesem Wort oder Wortfolgen derselben Reihenfolge und Form gefunden.
Beispiel: "Ist der Arbeitnehmer nur teilweise an der Arbeitsleistung" -->findet genau diesen Satzteil.
-------------
HINWEIS
Um konkrete Entscheide und/oder Gesetzesartikel zu finden, verwenden Sie bitte immer den Suchoperator  "..."
Beispiel: "1C_144/2017"   oder   "Art. 12 ZGB"  --> findet genau diesen Entscheid/Gesetzesartikel
 
AND, &&
Es werden nur Treffer angezeigt, die alle gewählten Suchbegriffe enthalten und mit den Operatoren (AND, &&) verbunden sind.
Beispiel: recht AND ordnung recht && ordnung
-------------
HINWEIS
Ein Leerschlag zwischen zwei Suchwörtern wird als AND-Operator interpretiert.
OR, ||
Es werden alle Treffer angezeigt, die mindestens einen mit (OR, ||) verbundenen Suchbegriff enthalten.
Beispiel: recht OR ordnung  recht || ordnung
NOT, -
Es werden nur Treffer angezeigt, die den gewählten Suchbegriff mit vorangehendem Operator (NOT, -) NICHT enthalten.
Beispiel: recht NOT ordnung  recht - ordnung
?
Suchen Sie mit " ?  " nach verschiedenen Wörtern mit einem variablen Buchstaben an der Stelle des Fragezeichens.
Beispiel: w?rt  --> findet wert, wort, …
*
Der " * " vor einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die mit dieser Zeichenfolge enden; der " * " nach einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die so beginnen.
Beispiel: *anwalt  --> findet Rechtsanwalt,  Staatsanwalt, …; Aktien* --> findet Aktienrechtsrevision, Aktiengesellschaft, …

Suchergebnisse für Wirkung der Massnahme gegenüber Dritten

135 Ergebnisse gefunden

Abhandlungen

Verhältnis der Information Dritter nach Art. 452 ZGB zum Zeitpunkt der Wirkung des Erlöschens der Vollmacht nach Art. 37 OR

Mit der Neuregelung der Bestimmungen über die Veröffentlichung und die Wirkung von Massnahmen des Erwachsenenschutzes kann im Allgemeinen eine Massnahme des Erwachsenenschutzes Dritten, auch wenn sie gutgläubig sind, entgegengehalten werden. Der vorliegende Beitrag erörtert, weshalb diesem Grundsatz im Bereich des Stellvertretungsrechts – welches bestimmt, dass der Bevollmächtigte den…
Abhandlungen

Potenziale Leichter Sprache zur Partizipation Betroffener im Verfahren auf Anordnung einer erwachsenenschutzrechtlichen Massnahme

Seit der Ratifizierung der UNO-Behindertenrechtskonvention wird in der Schweiz verstärkt die Forderung nach mehr Teilhabe an Information und Kommunikation für Menschen mit Beeinträchtigungen erhoben. In diesem Kontext wurde von der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW in Zusammenarbeit mit der KESB Region Solothurn von 2015 bis Anfang 2018 das Forschungs- und Entwicklungsprojekt «Einfach leicht…
Anne Parpan-Blaser, Monika von Fellenberg, Simone Girard, Annette Lichtenauer, Gabriela Antener
ZKE-RMA 4/2018 | S. 272
Mitteilungen

Übernahme einer Massnahme des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts nach Wohnsitzwechsel (Art. 442 Abs. 5 ZGB)

Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen werden grundsätzlich am Wohnsitz der betroffenen Person geführt. Wechselt eine von einer kindes- oder erwachsenenschutzrechtlichen Massnahme betroffene Person ihren Wohnsitz, hat gemäss Art. 442 Abs. 5 ZGB die KESB am neuen Ort die Massnahme ohne Verzug zu übernehmen. Vorbehalten bleiben ausdrücklich wichtige dagegen sprechende Gründe. Motive gegen eine …
Abhandlungen

Berichte schreiben – welcher Inhalt ist gefragt?

Oft schildern Beiständinnen und Beistände in ihren Berichten die Situation der Klientin und des Klienten rein beschreibend (z.B. was er macht, wo sie wohnt, wie es ihr geht). Sie vermeiden es, ihre eigene Arbeit mit den betroffenen Personen und den Weg zur Zielerreichung aufzuzeigen. Dabei möchten sie sich wohl aufgrund falscher Bescheidenheit nicht in den Vordergrund stellen. Oder sie glauben,…
Astrid Estermann, Marion Loretan
ZKE-RMA 6/2017 | S. 451