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Suchhilfe

Die folgenden Operatoren können bei einer Suchabfrage zur logischen Verknüpfung Ihrer Suchbegriffe verwendet werden. Bei richtiger Anwendung der Operatoren führt dies zu einer deutlichen Verbesserung des Suchergebnisses.

"…" (Phrasensuche)
Wenn Sie ein Wort oder eine Wortfolge in Anführungszeichen setzen, werden nur Treffer mit genau diesem Wort oder Wortfolgen derselben Reihenfolge und Form gefunden.
Beispiel: "Ist der Arbeitnehmer nur teilweise an der Arbeitsleistung" -->findet genau diesen Satzteil.
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HINWEIS
Um konkrete Entscheide und/oder Gesetzesartikel zu finden, verwenden Sie bitte immer den Suchoperator  "..."
Beispiel: "1C_144/2017"   oder   "Art. 12 ZGB"  --> findet genau diesen Entscheid/Gesetzesartikel
 
AND, &&
Es werden nur Treffer angezeigt, die alle gewählten Suchbegriffe enthalten und mit den Operatoren (AND, &&) verbunden sind.
Beispiel: recht AND ordnung recht && ordnung
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HINWEIS
Ein Leerschlag zwischen zwei Suchwörtern wird als AND-Operator interpretiert.
OR, ||
Es werden alle Treffer angezeigt, die mindestens einen mit (OR, ||) verbundenen Suchbegriff enthalten.
Beispiel: recht OR ordnung  recht || ordnung
NOT, -
Es werden nur Treffer angezeigt, die den gewählten Suchbegriff mit vorangehendem Operator (NOT, -) NICHT enthalten.
Beispiel: recht NOT ordnung  recht - ordnung
?
Suchen Sie mit " ?  " nach verschiedenen Wörtern mit einem variablen Buchstaben an der Stelle des Fragezeichens.
Beispiel: w?rt  --> findet wert, wort, …
*
Der " * " vor einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die mit dieser Zeichenfolge enden; der " * " nach einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die so beginnen.
Beispiel: *anwalt  --> findet Rechtsanwalt,  Staatsanwalt, …; Aktien* --> findet Aktienrechtsrevision, Aktiengesellschaft, …

Suchergebnisse für aide sociale

105 Ergebnisse gefunden

Aus der Praxis

Auswirkungen einer IV-­Berentung des Pflegevaters auf die Finanzierung des Pflegeplatzes eines bevormundeten Kindes

Überlässt eine Vormundin das bevormundete Kind den Grosseltern, ohne im Pflegevertrag eine Unterhaltsfinanzierung vorzusehen, liegt grundsätzlich ein unentgeltliches Pflegeverhältnis vor. Erlangt ein Pflegeelternteil während der Dauer der Pflege einen Anspruch auf IV-Berentung, hat er für ein unentgeltlich betreutes Pflegekind auch Anspruch auf eine IV-Kinderrente. Wurde der Unterhalt des Kindes…
Aus der Praxis

Unterhalts­klage des von der Sozialhilfe unterstützten Kindes und gesetzliche Subrogation

Wird ein Kind von der Sozialhilfe unterstützt, und fehlt ein vollstreckbarer Unterhaltstitel, so liegt es kraft gesetzlicher Subrogation an der Sozialbehörde, den Unterhaltsanspruch geltend zu machen und durchzusetzen. Ein von der Sozialbehörde erwirkter Unterhaltstitel ist für das Kind nur dann verbindlich, wenn es sich um ein gerichtliches Unterhaltsurteil oder um eine vom Gericht oder von der…
Aus der Praxis

Verwaltung von Einkommen und Vermögen bevormundeter Minderjähriger durch Vormundin und Gemeinwesen

Soweit das Gemeinwesen für den Unterhalt des Kindes aufkommt, subrogiert es gemäss Art. 289 Abs. 2 ZGB in den Unterhaltsanspruch des Kindes. Das Kind selbst, vertreten durch die Vormundin, kann keinen Unterhalt einklagen, der ihm nicht mehr zusteht. Es kann aber gegebenenfalls mit dem Gemeinwesen eine Streitgenossenschaft bilden, wenn es nur ergänzende Sozialhilfe erhält oder sein…
Abhandlungen

Sozialhilfe an der Schnittstelle zu früher Förderung und ­Kindesschutz: Eine Vignettenstudie

Sozialhilfe, frühe Förderung und Kindesschutz sind drei Bereiche staatlichen Handelns, die auf je unterschiedliche Weise die Funktion erfüllen, Entwicklungsrisiken in der frühen Kindheit abzufedern. Die von diesen Systemen adressierten Risiken überlappen sich, die Systeme selbst jedoch sind nur relativ unsystematisch aufeinander bezogen. In der hier vorgestellten empirischen Studie wird das…
Aus der Praxis

Örtliche Zuständigkeit zur Finanzierung von ­Kindesschutzmassnahmen

Für die Anordnung von Kindesschutzmassnahmen ist primär die KESB am zivilrechtlichen Wohnsitz des Kindes zuständig, und die daraus entstehenden Kosten hat die Sozialhilfebehörde am Unterstützungswohnsitz des Kindes sicherzustellen, soweit die Eltern nicht zum Vor­neherein deren Finanzierung sicherstellen können. Dritte, welche zur Umsetzung der angeordneten Massnahmen Dienstleistungen erbringen,…
Aus der Praxis

Sicherung der Pflegekosten für fremdplatziertes Kind

Soweit das Gemeinwesen für die Finanzierung eines Pflegeplatzes aufkommt, weil es den Eltern dafür eine sozialhilferechtliche Kostengutsprache geleistet hat, oder weil die KESB nach einem Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts oder ein Vormund/eine Vormundin die Platzierung vorgenommen hat, geht kraft gesetzlicher Subrogation der Unterhalts­anspruch des Kindes auf das Gemeinwesen über. Für die…
Aus der Praxis

Die Rolle des Erziehungs­beistandes bei der Finanzierung ausser­behördlicher Kindes­platzierung

Ein Erziehungsbeistand kann in keinem Fall mit rechtlicher Wirkung einen Pflegevertrag unterzeichnen. Im Falle einer behördlichen Platzierung ist die KESB Versorger und unterzeichnet den Pflegevertrag durch ihre zeichnungsberechtigten Organe. Ein Erziehungsbeistand ist kein zeichnungsberechtigtes Organ einer KESB. Im Falle einer Fremdplatzierung durch die Eltern sind die Eltern die Versorger und…
Abhandlungen

Standards de qualité pour l’organisation des services des curatelles professionnelles

La Conférence en matière de protection des mineurs et des adultes (COPMA) a élaboré, en collaboration avec la Conférence des directrices et directeurs cantonaux des affaires sociales, l’Association des Communes Suisses et l’Association suisse des curatrices et curateurs professionnels, des recommandations relatives à l’organisation des services des curatelles professionnelles. Les recommandations…
Abhandlungen

KES-Massnahmen zur Geltendmachung von Sozialversicherungsleistungen

Bei einem Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts mit anschliessender Platzierung in ausserfamiliärer Pflege entstehende Kosten sind dem Kindsunterhalt zuzurechnen. Kommen die Eltern nicht ausreichend für die Kosten auf, hat das örtlich zuständige Gemeinwesen am Unterstützungswohnsitz des Kindes für die Kosten aufzukommen. Haben die Kindseltern einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen…
Abhandlungen

Örtliche Zuständigkeit zur subsidiären Finanzierung des Kindesunterhalts; namentlich von Kindesschutzmassnahmen

Während die Festlegung der örtlichen Zuständigkeit zur Ausrichtung von wirtschaftlicher Sozialhilfe bei Erwachsenen – wenn auch im Einzelfall immer wieder schwierig zu entscheiden – nach einer weitgehend standardisierten Praxis vonstattengeht, ist im Bereich der Festlegung der örtlichen Zuständigkeit zur Finanzierung von Kindesunterhaltskosten, namentlich Kindesschutzmassnahmen, keine…
Aus der Praxis

Aufgaben der Beistandsperson bei einem Pflegevertrag für eine freiwillige Einrichtung eines Pflegeverhältnisses

Pflegeverhältnisse sind bei freiwilligen Platzierungen seitens der Inhaber der elterlichen Sorge bzw. des Aufenthaltsbestimmungsrechts vertraglich zu vereinbaren. Beistände können von ihrem Auftrag und ihrer Rolle her nie Pflegeverträge abschliessen. Sie können aber bei entsprechenden Mandaten nach Art. 308 Abs. 1 oder Abs. 2 ZGB die Eltern bei den Vertragsverhandlungen begleiten und…
Abhandlungen

Die Subrogation des Unterhaltsanspruchs infolge öffentlicher Unterstützung

Nach herrschender Lehre fällt bei Abänderungen von voll bevorschussten Rechtstiteln dem Gemeinwesen die Beklagtenrolle (Passivlegitimation) zu, was vom Autor infolge der hier aufgezeigten Interessenkollision als unzweckmässig erachtet wird. Die heute in der Praxis zur Entledigung der Beklagtenrolle verwendete Rückzession des Unterhaltsanspruchs an den ursprünglich Berechtigten während der Dauer…
Aus der Praxis

Transfert des montants de la rémunération et du remboursement des frais par la collectivité publique en cas de changement de domicile (art. 404 al. 3 CC)

Le ou la curatrice a droit à une rémunération appropriée et au remboursement des frais justifiés (art. 404 al. 1 CC). Cette réglementation est applicable aussi bien aux mandataires privés qu’aux mandataires professionnels. Sur la base du principe de la causalité, ces coûts sont supportés en première ligne par la fortune de la personne sous curatelle (BSK ZGB I-Reusser, art. 404 N 28). En…
Abhandlungen

Gewalterleben, psychosoziale Beeinträchtigung und professionelle Versorgung gewaltbetroffener Jugendlicher in der Schweiz

Die Beziehungen zwischen der Lebensphase der Jugend und dem Phänomen der Gewalt sind seit Jahrzehnten ein stark beachtetes Thema in gesellschaftlichen Debatten, in Politik, Praxis und Wissenschaft. Beleuchtet wird vornehmlich die von Jugendlichen ausgeübte Gewalt, seltener werden Jugendliche als Opfer von Gewalt thematisiert. Der vorliegende Beitrag untersucht drei Fragen: Wie oft sind…
Abhandlungen

Standards de qualité pour le placement extra-familial

Die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES) und die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren (SODK) haben untersucht, was in den Kantonen im Pflegekinderwesen funktioniert und was noch zu verbessern wäre. Anhand von guten Praxisbeispielen, Literatur und Fachdiskursen wurden in…
Prof. Diana Wider, Prof. Beat Reichlin, Gaby Szöllösy, Joanna Bärtschi
ZKE-RMA 4/2021 | S. 351
Aus der Praxis

Administration d’une succession insolvable par la curatrice

Beistandspersonen sind entgegen dem missverständlichen Wortlaut von Art. 554 Abs. 3 ZGB nicht verpflichtet und meist auch nicht geeignet, Erbschaftsverwaltungsmandate für den Nachlass verstorbener ehemals Verbeiständeter zu übernehmen. Ist aufgrund einer bis zum Tod geführten Beistandschaft offensichtlich, dass der Nachlass…
Aus der Praxis

Droit et obligation d’aviser l’APEA selon les art. 314c, 314d, 443 et 453 CC

Les enfants et les adultes ayant besoin d’aide doivent pouvoir bénéficier d’une protection rapide et efficace. Les règles applicables en matière de droit et d’obligation d’aviser l’APEA visent à faire en sorte que celle-ci soit informée suffisamment tôt, tout en protégeant la relation de confiance entre les personnes concernées et les professionnels qui s’occupent d’elles lorsque cela s’avère…
Abhandlungen

Le nouveau droit de l’entretien de l’enfant en pratique: Ce qui change et ce qui reste

Am 1. Januar 2017 wird die ZGB-Revision zum Kindesunterhalt in Kraft treten. Durch den neuen Gesetzestext werden einige Punkte fundamental reformiert, mit entsprechenden Auswirkungen auf die Praxis. Andere Bestimmungen der geltenden Gesetzgebung werden unverändert übernommen oder lediglich präzisiert. Der vorliegende…