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Suchhilfe

Die folgenden Operatoren können bei einer Suchabfrage zur logischen Verknüpfung Ihrer Suchbegriffe verwendet werden. Bei richtiger Anwendung der Operatoren führt dies zu einer deutlichen Verbesserung des Suchergebnisses.

"…" (Phrasensuche)
Wenn Sie ein Wort oder eine Wortfolge in Anführungszeichen setzen, werden nur Treffer mit genau diesem Wort oder Wortfolgen derselben Reihenfolge und Form gefunden.
Beispiel: "Ist der Arbeitnehmer nur teilweise an der Arbeitsleistung" -->findet genau diesen Satzteil.
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HINWEIS
Um konkrete Entscheide und/oder Gesetzesartikel zu finden, verwenden Sie bitte immer den Suchoperator  "..."
Beispiel: "1C_144/2017"   oder   "Art. 12 ZGB"  --> findet genau diesen Entscheid/Gesetzesartikel
 
AND, &&
Es werden nur Treffer angezeigt, die alle gewählten Suchbegriffe enthalten und mit den Operatoren (AND, &&) verbunden sind.
Beispiel: recht AND ordnung recht && ordnung
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HINWEIS
Ein Leerschlag zwischen zwei Suchwörtern wird als AND-Operator interpretiert.
OR, ||
Es werden alle Treffer angezeigt, die mindestens einen mit (OR, ||) verbundenen Suchbegriff enthalten.
Beispiel: recht OR ordnung  recht || ordnung
NOT, -
Es werden nur Treffer angezeigt, die den gewählten Suchbegriff mit vorangehendem Operator (NOT, -) NICHT enthalten.
Beispiel: recht NOT ordnung  recht - ordnung
?
Suchen Sie mit " ?  " nach verschiedenen Wörtern mit einem variablen Buchstaben an der Stelle des Fragezeichens.
Beispiel: w?rt  --> findet wert, wort, …
*
Der " * " vor einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die mit dieser Zeichenfolge enden; der " * " nach einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die so beginnen.
Beispiel: *anwalt  --> findet Rechtsanwalt,  Staatsanwalt, …; Aktien* --> findet Aktienrechtsrevision, Aktiengesellschaft, …

Suchergebnisse für gestion des mandats

15 Ergebnisse gefunden

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Aus der Praxis
Aus der Praxis

Selbstbestimmung in der Mandatsführung im Erwachsenenschutz

Das Fachressort Erwachsenenschutz der Sozialen Dienste der Stadt Zürich (SOD) hat die Umsetzung der Selbstbestimmung in der Mandatsführung im Erwachsenenschutz in Form eines Leitfadens und der «Grundsätze zur Selbstbestimmung im Erwachsenenschutz» konkretisiert. Im folgenden Beitrag wird die Herangehensweise im Rahmen des Projekts zur Erstellung dieser Grundlagen erörtert und werden die Inhalte…
lic. iur. Pascale Hartmann, lic. phil. Eve Moser
ZKE-RMA 3/2022 | S. 236
Aus der Praxis

Transfert des montants de la rémunération et du remboursement des frais par la collectivité publique en cas de changement de domicile (art. 404 al. 3 CC)

Le ou la curatrice a droit à une rémunération appropriée et au remboursement des frais justifiés (art. 404 al. 1 CC). Cette réglementation est applicable aussi bien aux mandataires privés qu’aux mandataires professionnels. Sur la base du principe de la causalité, ces coûts sont supportés en première ligne par la fortune de la personne sous curatelle (BSK ZGB I-Reusser, art. 404 N 28). En…
Aus der Praxis

Stellvertretung bei Abwesenheit der Berufsbeistandsperson

Gesetzlich ist die Vertretung von abwesenden oder verhinderten Beistandspersonen nicht explizit geregelt. Es gehört zu den organisatorischen Grundlagen eines Dienstes, welcher gleichzeitig eine Grosszahl von Beistandschaften professionell führt, dass sowohl die vor­übergehende Abwesenheit (Weiterbildung, Krankheit, Unfall, Ferien etc.) als auch längerdauernde Vakanzen (z.B. Mutterschaftsurlaub)…
lic. iur. Kurt Affolter-Fringeli
ZKE-RMA 2/2023 | S. 171
Aus der Praxis

Einführung und praktische Anwendung des Handlungsplanes auf einer Berufsbeistandschaft

Der vorliegende Erfahrungsbericht zeigt die Entstehung des Handlungsplanes, die Schnittstelle zwischen Berufsbeistandschaft und KESB, detailliert auf. Der Abklärungsbericht der KESB dient als Grundlage für die Aufträge an die Beistandspersonen und zugleich als wichtige Informationsquelle für die Erstellung des Handlungsplanes. Der praxisorientierte Beitrag verdeutlicht die Wichtigkeit des…
Aus der Praxis

Administration d’une succession insolvable par la curatrice

Beistandspersonen sind entgegen dem missverständlichen Wortlaut von Art. 554 Abs. 3 ZGB nicht verpflichtet und meist auch nicht geeignet, Erbschaftsverwaltungsmandate für den Nachlass verstorbener ehemals Verbeiständeter zu übernehmen. Ist aufgrund einer bis zum Tod geführten Beistandschaft offensichtlich, dass der Nachlass…
Aus der Praxis

Kennenlernen der designierten Beistandsperson im Rahmen der Anhörung als Erfolgsfaktor für eine gelingende Mandatsführung

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) bestimmt bei Errichtung einer Beistandschaft eine geeignete Person zur Führung der Massnahme. Der betroffenen Person steht dabei ein Vorschlagsrecht zu. Vor Errichtung der Beistandschaft ist eine Anhörung durchzuführen, damit die betroffene Person zum Sachverhalt und zu den vorgesehenen Aufgaben ihre Meinung kundtun kann. Dieses Recht auf Gehör ist…
Aus der Praxis

Zivilrechtlicher und Unterstützungswohnsitz Minderjähriger bei aufgeteilter Kinderbetreuung zwischen Mutter und Sonderschulheim

Vertraut ein allein obhutsberechtigter Elternteil mit gemeinsamer elterlicher Sorge das Kind wochentags einem Sonderschulheim an, nimmt aber abgesehen davon die hauptsächliche Betreuungsverantwortung wahr, lässt sich der zivilrechtliche Wohnsitz des Kindes vom elterlichen Wohnsitz ableiten und ist bei unterschiedlichen Wohnsitzen der Eltern nicht der Sitz des Sonderschulheimes gemäss Art. 25…
Aus der Praxis

Questions de droit des assurances sociales liées à la rémunération des curateurs privés et spécialisés

Lorsque l’autorité de protection de l’enfant et de l’adulte APEA ordonne une curatelle pour une personne ayant besoin d’aide, elle désigne un curateur pour la mise en œuvre de la mesure. L’APEA nomme une personne qui possède les aptitudes et les connaissances nécessaires à l’accomplissement des tâches qui lui sont confiées et qui dispose du temps nécessaire (art. 400 al. 1 CC
Aus der Praxis

Begründungspflicht für Massnahmenentscheide der KESB

Die Anordnung einer kindes- oder erwachsenenschutzrechtlichen Massnahme muss von der KESB schriftlich begründet werden. Das ergibt sich nach der bundesgerichtlichen Praxis bereits aus dem verfassungsmässigen Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 29 BV). Ein Verzicht oder eine Verzögerung können nicht mit organisatorischen Mängeln oder struktureller Überlastung gerechtfertigt werden. Das…
lic. iur. Kurt Affolter-Fringeli
ZKE-RMA 6/2020 | S. 531
Aus der Praxis

Haftung für Schaden, den private Beistandspersonen (PriMa) verursacht haben

Der Schaden, welcher einer Person im Rahmen behördlicher Massnahmen durch widerrechtliches Handeln entstanden ist, muss immer gegenüber dem Kanton, in welchem die Massnahme geführt wird, geltend gemacht werden. Für den allfälligen Rückgriff des haftbaren Kantons auf Gemeinden oder Einzelpersonen ist das kantonale Recht massgeblich. Dieses kann Differenzierungen vorsehen sowohl hinsichtlich…