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From the magazine ZKE-RMA 1/2017 | p. 74-79 The following page is 74

Übersicht zur Rechtsprechung im Kindes- und Erwachsenen­schutzrecht - Andere Rechtsbereiche (September bis Dezember 2016)

ÜR 49-17

Zugang von Sterbehilfeorganisationen zu öffentlichen Alters- und Pflegeheimen

Zur Publikation bestimmtes Urteil 2C_66/2015 vom 13. September 2016 (f):

1. Als Betreiberin mehrerer Heime macht die Heilsarmee Verfassungswidrigkeit der Neuenburger Regelung der Suizidbeihilfe in Alters- und Pflegeheimen geltend. 2. Rechtslage nach dem Verzicht des Bundes auf Gesetzgebung. 3. Rechtsprechung von Bundesgericht und EGMR, medizinisch-ethische Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) betreffend die Betreuung von Patientinnen und Patienten am Lebensende sowie Regelung in der Waadt. 4. Der Einzelne hat als Teil des Selbstbestimmungsrechts (Art. 8 Ziff. 1 EMRK) und der persönlichen Freiheit (Art. 10 Abs. 2 BV) das Recht, über Art und Zeitpunkt der Beendigung seines Lebens zu entscheiden, sofern er in der Lage ist, seinen entsprechenden Willen frei zu bilden und danach zu handeln. Indes ist der Staat nicht verpflichtet, den Zugang zur Suizidbeihilfe…

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