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From the magazine ZKE-RMA 6/2020 | p. 467-486 The following page is 467

Die Revision der Ergänzungsleistungen (EL) – Ein Überblick

Die Revision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG; EL-Reform) ist eine nicht ganz unumstrittene Reform. Die bisherigen Mietzinsmaxima werden angehoben, das Vermögen wird stärker berücksichtigt, der Lebensbedarf von Kindern wird neu geregelt: das sind einige Beispiele der Änderungen. Einige Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen werden von der Revision profitieren, bei anderen werden die Ergänzungsleistungen reduziert oder sogar aufgehoben. Das Übergangsrecht federt Verschlechterungen über drei Jahre ab. Damit wird sich der administrative Aufwand für die Beistandspersonen und Durchführungsstellen erhöhen. Eine besondere Herausforderung dürfte darin bestehen, Abklärungen zum Vermögensverzicht bei übermässigem Verbrauch durchzuführen. Eine neue Verzichtkategorie des Ergänzungsleistungsrechts kommt hier zum Zuge. Nicht für die Beistandspersonen, wohl aber für die Durchführungsstellen kommt eine neue Aufgabe…

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