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From the magazine ZKE-RMA 4/2021 | p. 303-319 The following page is 303

KESB: Soziale Arbeit zweitrangig?

Das interprofessionelle Handeln im Kontext des Kindes- und Erwachsenenschutzes ist empirisch wenig abgesichert. Die kleine Fallstudie zeigt anhand von drei Gesprächen mit zwei Sozialarbeiterinnen und einem Sozialarbeiter der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde bzw. des Familiengerichts auf, was unter sozialarbeiterischem Handeln im Kindes- und Erwachsenenschutz verstanden wird und wie das interprofessionelle Handeln aus Sicht der Sozialen Arbeit gelingt. Eine Studie von Müller-Hermann et al. (2017) kommt zum Schluss, dass die Vorstellung, dass in einem interprofessionellen Entscheidungsgremium das je spe­zifische Wissen unterschiedlicher Professionen ein- und zusammengebracht wird, nur sehr begrenzt zutreffe. Es würden vielmehr Denk- und Arbeitsweisen aufeinandertreffen, die kaum miteinander vereinbar seien. Die Sozialarbeiterinnen als Fachfremde würden wie Laien­richterinnen behandelt, die von der vorsitzenden Richterin geführt werden. Die Erkenntnisse aus den drei Gesprächen…

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