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From the magazine ZKE-RMA 5/2021 | p. 444-447 The following page is 444

Übersicht zur Rechtsprechung im Kindes- und Erwachsenen­schutzrecht - Andere Rechtsbereiche (Mai bis August 2021)

ÜR 149-21

Vernachlässigung von Unterhaltspflichten

BGer 6B_1180/2020 vom 10. Juni 2021 (f):

1. Eine Vernachlässigung von Unterhaltspflichten (Art. 217 StGB) liegt vor, wenn der Schuldner den familienrechtlich geschuldeten Unterhaltsbeitrag nicht gänzlich fristgerecht zur Verfügung der berechtigten Person leistet. Ein Pflichtverstoss setzt voraus, dass der Schuldner über genügend Mittel verfügte oder verfügen könnte, wenn er die sich ihm bietenden Möglichkeiten nutzen würde. 2. Strafbar macht sich nicht nur, wer den gesamten Unterhaltsbeitrag hätte bezahlen können, sondern auch wer mehr hätte leisten können, als er dies getan hat (BGE 114 IV 124). 3. Der Strafrichter ist an die gerichtlich festgelegten Unterhaltsbeiträge gebunden, hat aber selber zu bestimmen, über welche Mittel der Unterhaltsschuldner verfügen könnte. Er kann dabei auf die Erwägungen des Zivilrichters zurückgreifen, muss jedoch die konkrete finanzielle Lage des Aus der ZeitschriftZKE-RMA 5/2021 | S. 444-447 E…

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