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From the magazine ZKE-RMA 6/2022 | p. 423-424 The following page is 423

Editorial

Am 1. Januar 2013 ist nach 20-jährigen Vorarbeiten das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft getreten und hat das mehr als 100-jährige Vormundschaftsrecht abgelöst. Seit zehn Jahren wird dieses neue Recht von einer Generation von professionellen und hauptamtlichen Akteuren in 139 KESB (gegenüber vorgängig ca. 1400 vorwiegend kommunalen Miliz- und Laien-Vormundschaftsbehörden) und einer Vielzahl von unterschiedlich organisierten Berufsbeistandschaften sowie einer beträchtlichen Zahl von privaten Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern mit Unterstützung von Lehre und Rechtsprechung umgesetzt und weiterentwickelt. Eine Dekade reicht nicht zur Beurteilung, ob sich das neue Recht bewährt hat und die Revisionsziele1 erreicht wurden.

In der Anfangsphase blies der jungen professionellen Behörde in der Deutschschweiz ein rauer Wind entgegen. Der Fall Flaach2 löste in der Deutschschweiz einen Entrüstungssturm in der breiten Bevölkerung aus und brachte die neue Behörde in…

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