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From the magazine ZKE-RMA 2/2023 | p. 155-162 The following page is 155

Sozialversicherungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Entschädigung von privaten Beistandspersonen und Fachbeistandspersonen

Empfehlungen des KOKES-Arbeitsausschusses vom 6. Februar 2023

1. Ausgangslage

Wenn die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB für eine hilfsbedürftige Person eine Beistandschaft anordnet, beauftragt sie eine Beistandsperson mit der Umsetzung der Massnahme. Die KESB setzt eine Person ein, die für die vorgesehenen Aufgaben persönlich und fachlich geeignet ist und die dafür erforderliche Zeit einsetzen kann (Art. 400 Abs. 1 ZGB).

Bei den Beistandspersonen können drei Kategorien1 unterschieden werden:

Private Beistandspersonen Privatpersonen, die aufgrund einer verwandtschaftlichen Beziehung oder eines sozialen Engagements ein Mandat führen, wie z.B. Ehegatten, Kinder und andere Angehörige, Bekannte aus dem sozialen Umfeld oder Privatpersonen im Rahmen von Freiwilligenarbeit.
Fachbeistandspersonen Fachpersonen, die aufgrund ihres spezifischen Sachverstands für einzelne Mandate eingesetzt werden, wie z.B. Anwält/innen, Treuhänder/innen, freiberuflich tätige Fachpersonen, etc.
Berufsbeistandspersonen Fachpersonen, die im Rahmen einer öffentlich…
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