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From the magazine ZKE-RMA 3/2023 | p. 221-242 The following page is 221

Übersicht zur Rechtsprechung im Kindes- und Erwachsenen­schutzrecht - Zivilgesetzbuch (Januar bis April 2023) / Kindesverhältnis

1. Kindesverhältnis

1.1 Entstehung des Kindesverhältnisses

 

1.2 Wirkungen des Kindesverhältnisses

1.2.1 Elterliche Sorge, Obhut und persönliche Beziehungen

ÜR 48-23

Alleiniges Sorgerecht

BGer 5A_320/2022 vom 30. Januar 2023 (f):

1. Gemeinsames Sorgerecht als Regel. Einfache Meinungsverschiedenheiten, wie sie in den meisten Familien vorkommen, namentlich bei Trennung oder Scheidung, sind kein Grund für die Zuteilung eines alleinigen Sorgerechts oder die Beibehaltung einer bestehenden Alleinsorge. 2. Fehlt jegliche Kommunikation zwischen den Eltern, vermag die gemeinsame elterliche Sorge das Kindeswohl nicht zu gewährleisten. Das gemeinsame Sorgerecht setzt ein Minimum von Übereinstimmung in den zentralen Kinderbelangen voraus und die Eltern müssen zu einem Mindestmass an Kooperation in der Lage sein. Andernfalls stellt das gemeinsame Sorgerecht fast zwangsläufig eine Belastung für das Kind dar, die sich noch verschärft, wenn dieses die Uneinigkeit der Eltern wahrnimmt. Weiter entstehen…

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