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From the magazine ZKE-RMA 3/2023 | p. 246-252 The following page is 246

Übersicht zur Rechtsprechung im Kindes- und Erwachsenen­schutzrecht - Andere Rechtsbereiche (Januar bis April 2023)

ÜR 78-23

Kostentragung einer Spitalbehandlung bei fehlendem Unterstützungswohnsitz

Zur Publikation bestimmtes Urteil 8C_293/2021 vom 1. März 2023 (d):

1. Verpflichtung der Sitzgemeinde des Kantonsspitals (Münsterlingen) zur sub­sidiären Kostengutsprache für die stationäre Behandlung (Entbindung) einer jungen Frau ohne zivilrechtlichen Wohnsitz und fürsorgerechtlichen Unterstüt- Aus der ZeitschriftZKE-RMA 3/2023 | S. 246-252 Es folgt Seite № 247zungswohnsitz. 2. Regelung der interkantonalen Zuständigkeit von Aufenthalts-, Wohn- und Heimatkanton; analoge Regelung für das innerkantonale Verhältnis durch das Thurgauer Sozialhilfegesetz. 3. Hat die bedürftige Person keinen Unterstützungswohnsitz, so wird sie vom Aufenthaltskanton unterstützt (Art. 12 Abs. 2 ZUG). Der Wohnkanton unterliegt gegenüber dem Aufenthaltskanton, der eine bedürftige Person im Notfall unterstützt, einer gewissen Ersatzpflicht (vgl. Art. 14 ZUG). 4. Die unterstützungsbedürftige Person hat ihren Wohnsitz…

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