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From the magazine ZKE-RMA 6/2023 | p. 483-502 The following page is 483

Revision der VBVV und eine Chance im Bestreben nach Vereinheitlichung

Am 1. Januar 2024 wird die revidierte Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft in Kraft treten. Die Verordnungsänderung soll die Vermögensverwaltung für alle Beteiligten einfacher, klarer und nachvollziehbarer machen. Es bietet sich somit die Gelegenheit, Bestehendes kritisch zu prüfen und andere Lösungsansätze zwischen der KESB und der Beistandsperson zu verfolgen. Der vorliegende Beitrag will diese Diskussion unterstützen und mögliche Varianten aufzeigen, ohne für sich in Anspruch zu nehmen, die richtige Lösung gefunden zu haben. Vielmehr soll die Chance und das Bestreben unterstützt werden, Vollzugsfragen anzugleichen, um so einer gewissen Vereinheitlichung entgegenzukommen.

Révision de l’OGPCT: une opportunité d’harmonisation

Le 1er janvier 2024, l’ordonnance révisée sur la gestion du patrimoine dans le cadre d’une curatelle ou d’une tutelle entrera en vigueur. La modification de l’ordonnance doit rendre la gestion…

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