Abklären, entscheiden, beraten: Kompetenz ist die beste Basis.
Involvierte Fachleute im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
(KESR) beschäftigen sich in ihrem Berufsalltag mit den unterschiedlichsten Themenbereichen. Im Kindesschutz stehen Themen wie Kindeswohl, Kindeswohlgefährdung, elterliche Sorge, Unterhalt, Besuchsrecht, häusliche Gewalt und Kindesschutzmassnahmen im Vordergrund. Im Erwachsenenschutz hingegen sind es Kerninhalte wie Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, Vertretungsrechte, Beistandschaften, fürsorgerische Unterbringung und Zwangsmassnahmen.