Anwaltsvollmacht durch umfassend Verbeiständeten
Aus der Beratungspraxis der SVBB1
Die umfassend verbeiständete Person kann ohne Einverständnis des Beistandes einen Anwalt rechtsgültig mandatieren, wenn sie urteilsfähig ist und höchstpersönliche Rechte wahrt. Darunter fällt die Überprüfung von Lebenshaltungskosten, weil diese nicht nur vermögensrechtlicher Natur sind, sondern sich direkt auf die Lebensführung auswirken. Mit dem neuen Erwachsenenschutzrecht wird namentlich auch das Anliegen verfolgt, die verbeiständete Person ihr Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen gestalten zu lassen. Offenheit und Transparenz sind deshalb grundlegende Leitlinien in der Betreuung, weshalb ein Anwalt, der von der betreuten Person beigezogen wird, grundsätzlich als Unterstützung und nicht als Gegner zu verstehen ist.
La procuration conférée à un avocat par une personne sous curatelle de portée générale
Cas pratique issu des consultations de l’ASCP
La personne sous curatelle de portée générale peut, sans avoir besoin de l’accord de son curateur, mandater…