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From the magazine ZKE-RMA 4/2016 | S. 335-336 The following page is 335

Art. 360 – 387 ZGB, Der Erwachsenenschutz: Die eigene Vorsorge und Mass­nahmen von Gesetzes wegen

, Art. 360 – 387 ZGB, Der Erwachsenenschutz: Die eigene Vorsorge und Mass­nahmen von Gesetzes wegen, Schulthess Verlag, Zürich, 2015, 1168 S., CHF 378.–.

Durch das BG vom 19. Oktober 2008 über die Änderung des ZGB (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht, AS 2011 725, BG Erwachsenenschutz) wurden die seit 1912 geltenden und seither nur punktuell revidierten Bestimmungen des ZGB über die Vormundschaft ersetzt. Das neue Recht ist am 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Mit dem vorliegenden Band von Walter Boente beginnt die Kommentierung im Zürcher Kommentar zum ZGB zum neuen Recht. Sie knüpft damit an das zuletzt 1948 in zweiter Auflage erschienene Werk von August Egger über das Vormundschaftsrecht (Art. 360 – 456 alt ZGB) an. Gegenstand des Kommentars ist der total revidierte 10. Titel des ZGB (Art. 360 – 387 ZGB): Die eigene Vorsorge (Erster Abschnitt) und Massnahmen von Gesetzes wegen (Zweiter Abschnitt). Bearbeitet werden…

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