Praxis der KESB zum Einbezug von verwandten und nicht verwandten Personen bei Kindesplatzierungen
Ergebnisse einer schweizweiten Online-Befragung
Im Auftrag des Bundesamtes für Justiz untersuchten die Autorin und die Autoren dieses Beitrages die Praxis der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) betreffend den Einbezug von verwandten und nicht verwandten Personen im Verfahren der Kindesplatzierung. Das Vorgehen von KESB-Mitarbeitenden wurde in einer Online-Umfrage mit Zustimmungsfragen sowie Fallvignetten mit typischen Situationen zum Verfahren der Kindesplatzierung eruiert. 183 Fachkräfte aller Schweizer KESB haben den Fragebogen komplett ausgefüllt, was einer Beteiligung von 40% entspricht. Es zeigten sich zwar unterschiedliche Praxen der Behörden, die Varianz im Vorgehen ist jedoch gering. Die KESB gewichtet das Abstammungsverhältnis bei Kindesplatzierungen hoch, selbst in Situationen, in denen Verwandte keine faktische Beziehung zum Kind haben. Dabei werden Personen vorgezogen, die unabhängig von der Frage der Verwandtschaft eine Betreuungsbeziehung zum Kind haben. Es wird – entgegen der Auffassung des Bundesrates –…