Übersicht zur Rechtsprechung im Kindes und Erwachsenenschutzrecht - Zivilgesetzbuch (Januar bis April 2018) / Kindesverhältnis
1. Kindesverhältnis
1.1 Entstehung des Kindesverhältnisses
ÜR 56-18
Anfechtung der Vaterschaftsvermutung – keine entschuldbare Verspätung
BGer 5A_541/2017 vom 10. Januar 2018 (d):
1. Nach Ablauf der Verwirkungsfrist gemäss Art. 256c Abs. 1 ZGB ist eine Anfechtung der Vaterschaftsvermutung nur zulässig, wenn die Verspätung mit wichtigen Gründen entschuldigt wird (Art. 256c Abs. 3 ZGB). Hiefür genügt praxisgemäss, dass der Ehemann und rechtliche Vater bisher nicht an seiner biologischen Aus der ZeitschriftZKE-RMA 3/2018 | S. 185-205 Es folgt Seite № 186Vaterschaft zweifelte. Kommen nachträglich Zweifel auf, so hat er indes umgehend zu reagieren, also die Klage – unter Vorbehalt besonderer Umstände wie Krankheit oder Ferien – innert Monatsfrist einzureichen (ÜR 10-11, 5-06). 2. Dies hat der Beschwerdeführer nicht getan: Bereits im Nachgang zur Trennung im April 2014 hatte er ernsthafte Zweifel an seiner Vaterschaft, weshalb er die Mutter zur Mitwirkung an einem Vaterschaftstest…