Sechs ausgewählte Orientierungsgrössen in der Abklärung im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
Abklärungen im Kindes- und Erwachsenenschutz sind vielfältig und komplex. Sie werden in aller Regel von Fachpersonen der Sozialen Arbeit durchgeführt. Gutachten sind – wie vom Gesetzgeber vorgesehen – eher die Ausnahme. In diesem komplexen und fehleranfälligen Feld können Orientierungsgrössen hilfreiche Hinweise für das Vorgehen im Einzelfall geben, aber auch zur Verortung der eigenen Abklärung und deren Planung dienen. Im vorliegenden Aufsatz wird kurz auf sechs ausgewählte Orientierungsgrössen eingegangen. Es sind dies (1.) die Interdisziplinarität, (2.) der Massstab der Abklärung, (3.) die Beziehungsgestaltung im Zwangskontext, (4.) die Herausforderung der (Re-)Konstruktion der Situation und das sogennante «Hin- und Herpendeln» zwischen verschiedenen Aspekten in der Abklärung, (5.) die Interventions- bzw. Entscheidorientierung und das Spezifikum von (6.) Abklärungen im Verhältnis zu Gutachten. Vorangestellt wird eine Auseinandersetzung mit dem Abklärungsbegriff.