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From the magazine ZKE-RMA 6/2020 | S. 537-551 The following page is 537

Neues Ausländer- und Integrationsgesetz AIG: Die Beistandschaft als Widerrufsgrund?

Ein Erfahrungsbericht aus der Stadt Bern

Die Einführung des neuen Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) per 01.01.2019 hat bei einem Teil der Klientschaft Ängste ausgelöst, dass sich eine Beistandschaft in Bezug auf das Bleiberecht generell negativ auswirken könnte. Die neuen Bestimmungen bezüglich Widerruf von Niederlassungsbewilligungen (C-Ausweis) und Rückstufung auf eine Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis) aufgrund Nichterfüllung der Integrationskriterien und die Streichung der 15-Jahresfrist (Schutzklausel) führen zu Verunsicherung bei Fachpersonen und Betroffenen. Verlangt die Fremdenpolizei1 im Einzelfall Informationen, findet sich die Beistandsperson immer in einem Spannungsfeld zwischen Erwachsenenschutzgeheimnis, Meldepflicht und sozialarbeiterischer Beziehungsarbeit wieder. Was muss, darf und kann eine Berufsbeistandsperson im ausländerrechtlichen Verfahren über ihre Klientschaft preisgeben? Wie weit kann sie das Verfahren überhaupt beeinflussen und worauf ist besonders zu achten?

Nouvelle loi sur les…

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