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From the magazine ZKE-RMA 1/2021 | S. 90-91 The following page is 90

Übersicht zur Rechtsprechung im Kindes- und Erwachsenen­schutzrecht - Andere Rechtsbereiche (September bis Dezember 2020)

ÜR 45-21

Vollzug einer unbedingten Freiheitsstrafe für eine alleinerziehende Mutter

BGE 146 IV 267 (Urteil 6B_40/2020 vom 17. August 2020) (d):

1. Eine alleinerziehende Mutter von zwei 6 bzw. 13 Jahre alten Kindern muss eine längere Haftstrafe antreten. 2. Das schweizerische Recht ist bezüglich alternativer Strafvollzugsformen nicht lückenhaft. Angesichts des Strafmasses ist jedoch weder eine elektronische Überwachung noch eine Halbgefangenschaft möglich und auch die Voraussetzungen von Art. 80 StGB sind nicht erfüllt. 3. Das Kindeswohl gemäss Art. 3 KRK ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der im Anwendungsfall der Konkretisierung durch die rechtsanwendenden Behörden bedarf. Das Kindeswohl geniesst gemäss Art. 11 BV Verfassungsrang und gilt als oberste Maxime des Kindesrechts in einem umfassenden Sinn. Rechtsprechung zur Gleichwertigkeit von Eigen- und Fremdbetreuung: Die stabile Bindung an eine Betreuungsperson ist zur Ausprägung des «Urvertrauens» im ersten Lebensjahr wichtig ist, für…

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