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From the magazine ZKE-RMA 3/2022 | S. 231-233 The following page is 231

Übersicht zur Rechtsprechung im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht - Zivilgesetzbuch (Januar bis April 2022) / Erwachsenenschutz

2. Erwachsenenschutz

2.1 Schutzmassnahmen und Verfahrensfragen (ohne FüU)1

ÜR 84-22

Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung (Art. 394/395 ZGB)

BGer 5A_551/2021 vom 7. Dezember 2021 (f):

1. Allgemeine Voraussetzungen für die Errichtung einer Beistandschaft (Art. 390 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB) und Grundsätze von Subsidiarität und Verhältnismässigkeit. 2. Voraussetzungen und Ziele der Beistandschaft nach Art. 394 und 395 ZGB. 3. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit gelten auch für die Vertretungsbeistandschaft und damit ebenfalls für die Vermögensverwaltung als eine ihrer möglichen Formen. Bei der Bestimmung der Vermögensbestandteile, die von der Beistandschaft betroffen sind, hat die KESB gemäss Art. 391 Abs. 1 ZGB den Bedürfnissen der betroffenen Person Rechnung zu tragen. Sie verfügt über einen grossen Ermessensspielraum. Zurückhaltung des Bundesgerichts bei der Überprüfung.

ÜR 85-22

Verfahrensrechtliche Streitigkeiten im Anschluss an eine…

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