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From the magazine ZKE-RMA 3/2022 | S. 254-254 The following page is 254

Philippe Meier, Zürcher Kommentar, Art. 388 – 404 ZGB, Der Erwachsenenschutz – Die behördlichen Massnahmen – Allgemeine Bestimmungen – Die Beistandschaften

, Zürcher Kommentar, Art. 388 – 404 ZGB, Der Erwachsenenschutz – Die behördlichen Massnahmen – Allgemeine Bestimmungen – Die Beistandschaften, Zürich 2021, 740 Seiten

Rund sieben Jahre nach der Kommentierung der Art. 360 bis 387 ZGB über die eigene Vorsorge und die Massnahmen von Gesetzes wegen ist nun eine weitere Grosskommentierung im Erwachsenenschutz erschienen. Der neuste Band des Zürcher Kommentars zum Erwachsenenschutzrecht umfasst die Art. 388 bis 404 ZGB und damit einen eigentlichen Kernbereich, nämlich die allgemeinen Bestimmungen zu den Beistandschaften, die verschiedenen Arten und das Ende von Beistandschaften sowie die Bestimmungen über die Ernennung und Entschädigung von Bei­ständ*innen. Als Autor konnte einer der profundesten Kenner der Materie gewonnen werden. Philippe Meier von der Universität Lausanne ist (unter der Mitwirkung von Valérie Dittli) ein beeindruckendes Werk gelungen. Allein die Vorbemerkungen zu den Art. 388 – 404 ZGB

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