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From the magazine ZKE-RMA 4/2023 | S. 314-345 The following page is 314

Zwangsernährung – gestützt worauf?

Leidet eine fürsorgerisch untergebrachte, urteilsunfähige Person gleichzeitig an einer psychischen und an einer somatischen Erkrankung, kann es bei der Antwort auf die Frage nach der für die Behandlung einschlägigen Rechtsgrundlage zu erheblichen Abgrenzungsschwierigkeiten kommen. Das ist unbefriedigend, da sich die im konkreten Fall anwendbare Gesetzesbestimmung massgeblich auf die Rechtsstellung der betroffenen Person auswirken kann. Der Beitrag nimmt sich dieser Problematik an und präsentiert nach Auslegung von Art. 380 ZGB eine möglichst konkrete Differenzierung zwischen den für die Behandlung einer psychischen und einer somatischen Störung einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Basierend darauf werden ferner Vorschläge für die Rechtslage de lege ferenda ausformuliert, die sowohl Gesundheitsfachpersonen als auch Juristinnen und Juristen künftig die Abgrenzung weiter vereinfachen könnten.

Alimentation forcée – sur quelle base?

Lorsqu’une personne placée à des fins d…

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