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From the magazine ZKE-RMA 5/2023 | S. 415-445 The following page is 415

Übersicht zur Rechtsprechung im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht – Zivilgesetzbuch (Mai bis August) / Kindesverhältnis

1. Kindesverhältnis

1.1 Entstehung des Kindesverhältnisses

RJ 90-23

Verspätete Anfechtung der Vaterschaftsvermutung – wichtige Gründe und Kindeswohl

BGer 5A_178/2022 vom 4. Juli 2023 (f):

1. Die Ehegatten leben seit 2009 getrennt. Geburt eines Kindes im Jahr 2017, wobei die Vaterschaftsvermutung nach Art. 255 ZGB zum Tragen kommt. 2. Bei der Frist gemäss Art. 256c Abs. 1 ZGB zur Vaterschaftsanfechtung handelt es sich um eine Verwirkungsfrist, die weder unterbrochen noch gehemmt werden kann, was dem Schutz der Interessen des Kindes dient. Dieses soll nach einer gewissen Zeit nicht mehr Gefahr laufen, dass seine väterliche Abstammung in Frage gestellt wird. 3. Trotz Ablaufs der Frist kann noch geklagt werden, falls wichtige Gründe die Verzögerung entschuldbar machen (Art. 256c Abs. 3 ZGB); relative und absolute Frist sind grundsätzlich zeitlich unbegrenzt wiederherstellbar (ÜR 100-22). 4. Der Begriff der wichtigen Gründe wird im Gesetz nicht näher erläutert und muss eng ausgelegt…

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