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Prof. Dr. Dipl. Psychologin Renate Kosuch

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Qualität der Beziehungsgestaltung in der Mandatsführung im Erwachsenenschutz

Aufgabe der Beistandschaften ist es, Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen (gemäss Art. 390 Abs. 1 ZGB v.a. psychische Störung, geistige Behinderung) bei der Ausübung ihrer Aufgaben so zu unterstützen, dass ihr Wunsch, Wille und ihre Präferenzen wenn immer möglich umgesetzt werden. Dies erfordert eine Personenzentrierung in der Betreuung. Ziel dieses Beitrags ist es, auf Basis der…
Prof. Dr. Dipl. Psychologin Renate Kosuch, Prof. Dr. iur. Daniel Rosch
ZKE-RMA 6/2019 | S. 512