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Suchhilfe

Die folgenden Operatoren können bei einer Suchabfrage zur logischen Verknüpfung Ihrer Suchbegriffe verwendet werden. Bei richtiger Anwendung der Operatoren führt dies zu einer deutlichen Verbesserung des Suchergebnisses.

"…" (Phrasensuche)
Wenn Sie ein Wort oder eine Wortfolge in Anführungszeichen setzen, werden nur Treffer mit genau diesem Wort oder Wortfolgen derselben Reihenfolge und Form gefunden.
Beispiel: "Ist der Arbeitnehmer nur teilweise an der Arbeitsleistung" -->findet genau diesen Satzteil.
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HINWEIS
Um konkrete Entscheide und/oder Gesetzesartikel zu finden, verwenden Sie bitte immer den Suchoperator  "..."
Beispiel: "1C_144/2017"   oder   "Art. 12 ZGB"  --> findet genau diesen Entscheid/Gesetzesartikel
 
AND, &&
Es werden nur Treffer angezeigt, die alle gewählten Suchbegriffe enthalten und mit den Operatoren (AND, &&) verbunden sind.
Beispiel: recht AND ordnung recht && ordnung
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HINWEIS
Ein Leerschlag zwischen zwei Suchwörtern wird als AND-Operator interpretiert.
OR, ||
Es werden alle Treffer angezeigt, die mindestens einen mit (OR, ||) verbundenen Suchbegriff enthalten.
Beispiel: recht OR ordnung  recht || ordnung
NOT, -
Es werden nur Treffer angezeigt, die den gewählten Suchbegriff mit vorangehendem Operator (NOT, -) NICHT enthalten.
Beispiel: recht NOT ordnung  recht - ordnung
?
Suchen Sie mit " ?  " nach verschiedenen Wörtern mit einem variablen Buchstaben an der Stelle des Fragezeichens.
Beispiel: w?rt  --> findet wert, wort, …
*
Der " * " vor einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die mit dieser Zeichenfolge enden; der " * " nach einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die so beginnen.
Beispiel: *anwalt  --> findet Rechtsanwalt,  Staatsanwalt, …; Aktien* --> findet Aktienrechtsrevision, Aktiengesellschaft, …

Suchergebnisse für Gemeinwesen

49 Ergebnisse gefunden

Aus der Praxis

Verwaltung von Einkommen und Vermögen bevormundeter Minderjähriger durch Vormundin und Gemeinwesen

Soweit das Gemeinwesen für den Unterhalt des Kindes aufkommt, subrogiert es gemäss Art. 289 Abs. 2 ZGB in den Unterhaltsanspruch des Kindes. Das Kind selbst, vertreten durch die Vormundin, kann keinen Unterhalt einklagen, der ihm nicht mehr zusteht. Es kann aber gegebenenfalls mit dem Gemeinwesen eine Streitgenossenschaft bilden, wenn es nur ergänzende Sozialhilfe erhält oder sein…
Aus der Praxis

Übernahme der Kosten für Entschädigung und Spesen der Führung der Beistandschaft durch das Gemeinwesen bei Wohnsitzwechsel (Art. 404 Abs. 3 ZGB)

Der Beistand oder die Beiständin hat Anspruch auf eine angemessene Entschädigung und den Ersatz der Spesen (Art. 404 Abs. 1 ZGB). Diese Regelung ist sowohl für die privaten wie die beruflichen Mandatsträger oder Mandatsträgerinnen anwendbar. Nach dem Verursacherprinzip werden diese Kosten in erster Linie dem Vermögen der betreuten Person belastet (BSK ZGB I-Reusser, Art. 404 N 28). Je…
Abhandlungen

KES-Massnahmen zur Geltendmachung von Sozialversicherungsleistungen

Bei einem Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts mit anschliessender Platzierung in ausserfamiliärer Pflege entstehende Kosten sind dem Kindsunterhalt zuzurechnen. Kommen die Eltern nicht ausreichend für die Kosten auf, hat das örtlich zuständige Gemeinwesen am Unterstützungswohnsitz des Kindes für die Kosten aufzukommen. Haben die Kindseltern einen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen…
Aus der Praxis

Sicherung der Pflegekosten für fremdplatziertes Kind

Soweit das Gemeinwesen für die Finanzierung eines Pflegeplatzes aufkommt, weil es den Eltern dafür eine sozialhilferechtliche Kostengutsprache geleistet hat, oder weil die KESB nach einem Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts oder ein Vormund/eine Vormundin die Platzierung vorgenommen hat, geht kraft gesetzlicher Subrogation der Unterhalts­anspruch des Kindes auf das Gemeinwesen über. Für die…
Aus der Praxis

Unterhaltsregelung für Minderjährige und Volljährige und Subrogation

Den Prozess um Kindesunterhalt kann das Kind in eigenem Namen, vertreten durch den Inhaber der elterlichen Sorge oder durch einen Beistand führen. Der Elternteil, welchem die Verwaltung des Kindesvermögen zusteht, kann diesen Prozess auch in eigenem Namen führen (Prozessstandschaft). Der Unterhaltsanspruch, welcher im Falle einer öffentlichrechtlichen Unterstützung kraft gesetzlicher Subrogation…
lic. iur. Kurt Affolter-Fringeli, Prof. FH, lic. iur. Peter Mösch Payot LL.M.
ZKE-RMA 3/2021 | S. 276
Abhandlungen

Die Subrogation des Unterhaltsanspruchs infolge öffentlicher Unterstützung

Nach herrschender Lehre fällt bei Abänderungen von voll bevorschussten Rechtstiteln dem Gemeinwesen die Beklagtenrolle (Passivlegitimation) zu, was vom Autor infolge der hier aufgezeigten Interessenkollision als unzweckmässig erachtet wird. Die heute in der Praxis zur Entledigung der Beklagtenrolle verwendete Rückzession des Unterhaltsanspruchs an den ursprünglich Berechtigten während der Dauer…
Aus der Praxis

Haftung für Schaden, den private Beistandspersonen (PriMa) verursacht haben

Der Schaden, welcher einer Person im Rahmen behördlicher Massnahmen durch widerrechtliches Handeln entstanden ist, muss immer gegenüber dem Kanton, in welchem die Massnahme geführt wird, geltend gemacht werden. Für den allfälligen Rückgriff des haftbaren Kantons auf Gemeinden oder Einzelpersonen ist das kantonale Recht massgeblich. Dieses kann Differenzierungen vorsehen sowohl hinsichtlich…
Aus der Praxis

Die Rolle des Erziehungs­beistandes bei der Finanzierung ausser­behördlicher Kindes­platzierung

Ein Erziehungsbeistand kann in keinem Fall mit rechtlicher Wirkung einen Pflegevertrag unterzeichnen. Im Falle einer behördlichen Platzierung ist die KESB Versorger und unterzeichnet den Pflegevertrag durch ihre zeichnungsberechtigten Organe. Ein Erziehungsbeistand ist kein zeichnungsberechtigtes Organ einer KESB. Im Falle einer Fremdplatzierung durch die Eltern sind die Eltern die Versorger und…
Aus der Praxis

Begründungspflicht für Massnahmenentscheide der KESB

Die Anordnung einer kindes- oder erwachsenenschutzrechtlichen Massnahme muss von der KESB schriftlich begründet werden. Das ergibt sich nach der bundesgerichtlichen Praxis bereits aus dem verfassungsmässigen Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 29 BV). Ein Verzicht oder eine Verzögerung können nicht mit organisatorischen Mängeln oder struktureller Überlastung gerechtfertigt werden. Das…
lic. iur. Kurt Affolter-Fringeli
ZKE-RMA 6/2020 | S. 531