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Suchhilfe

Die folgenden Operatoren können bei einer Suchabfrage zur logischen Verknüpfung Ihrer Suchbegriffe verwendet werden. Bei richtiger Anwendung der Operatoren führt dies zu einer deutlichen Verbesserung des Suchergebnisses.

"…" (Phrasensuche)
Wenn Sie ein Wort oder eine Wortfolge in Anführungszeichen setzen, werden nur Treffer mit genau diesem Wort oder Wortfolgen derselben Reihenfolge und Form gefunden.
Beispiel: "Ist der Arbeitnehmer nur teilweise an der Arbeitsleistung" -->findet genau diesen Satzteil.
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HINWEIS
Um konkrete Entscheide und/oder Gesetzesartikel zu finden, verwenden Sie bitte immer den Suchoperator  "..."
Beispiel: "1C_144/2017"   oder   "Art. 12 ZGB"  --> findet genau diesen Entscheid/Gesetzesartikel
 
AND, &&
Es werden nur Treffer angezeigt, die alle gewählten Suchbegriffe enthalten und mit den Operatoren (AND, &&) verbunden sind.
Beispiel: recht AND ordnung recht && ordnung
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HINWEIS
Ein Leerschlag zwischen zwei Suchwörtern wird als AND-Operator interpretiert.
OR, ||
Es werden alle Treffer angezeigt, die mindestens einen mit (OR, ||) verbundenen Suchbegriff enthalten.
Beispiel: recht OR ordnung  recht || ordnung
NOT, -
Es werden nur Treffer angezeigt, die den gewählten Suchbegriff mit vorangehendem Operator (NOT, -) NICHT enthalten.
Beispiel: recht NOT ordnung  recht - ordnung
?
Suchen Sie mit " ?  " nach verschiedenen Wörtern mit einem variablen Buchstaben an der Stelle des Fragezeichens.
Beispiel: w?rt  --> findet wert, wort, …
*
Der " * " vor einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die mit dieser Zeichenfolge enden; der " * " nach einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die so beginnen.
Beispiel: *anwalt  --> findet Rechtsanwalt,  Staatsanwalt, …; Aktien* --> findet Aktienrechtsrevision, Aktiengesellschaft, …

Suchergebnisse für Wirkung der Massnahme gegenüber Dritten

135 Ergebnisse gefunden

Abhandlungen

Verhältnis der Information Dritter nach Art. 452 ZGB zum Zeitpunkt der Wirkung des Erlöschens der Vollmacht nach Art. 37 OR

Mit der Neuregelung der Bestimmungen über die Veröffentlichung und die Wirkung von Massnahmen des Erwachsenenschutzes kann im Allgemeinen eine Massnahme des Erwachsenenschutzes Dritten, auch wenn sie gutgläubig sind, entgegengehalten werden. Der vorliegende Beitrag erörtert, weshalb diesem Grundsatz im Bereich des Stellvertretungsrechts – welches bestimmt, dass der Bevollmächtigte den…
Abhandlungen

Potenziale Leichter Sprache zur Partizipation Betroffener im Verfahren auf Anordnung einer erwachsenenschutzrechtlichen Massnahme

Seit der Ratifizierung der UNO-Behindertenrechtskonvention wird in der Schweiz verstärkt die Forderung nach mehr Teilhabe an Information und Kommunikation für Menschen mit Beeinträchtigungen erhoben. In diesem Kontext wurde von der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW in Zusammenarbeit mit der KESB Region Solothurn von 2015 bis Anfang 2018 das Forschungs- und Entwicklungsprojekt «Einfach leicht…
Anne Parpan-Blaser, Monika von Fellenberg, Simone Girard, Annette Lichtenauer, Gabriela Antener
ZKE-RMA 4/2018 | S. 272
Mitteilungen

Übernahme einer Massnahme des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts nach Wohnsitzwechsel (Art. 442 Abs. 5 ZGB)

Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen werden grundsätzlich am Wohnsitz der betroffenen Person geführt. Wechselt eine von einer kindes- oder erwachsenenschutzrechtlichen Massnahme betroffene Person ihren Wohnsitz, hat gemäss Art. 442 Abs. 5 ZGB die KESB am neuen Ort die Massnahme ohne Verzug zu übernehmen. Vorbehalten bleiben ausdrücklich wichtige dagegen sprechende Gründe. Motive gegen eine …
Abhandlungen

Berichte schreiben – welcher Inhalt ist gefragt?

Oft schildern Beiständinnen und Beistände in ihren Berichten die Situation der Klientin und des Klienten rein beschreibend (z.B. was er macht, wo sie wohnt, wie es ihr geht). Sie vermeiden es, ihre eigene Arbeit mit den betroffenen Personen und den Weg zur Zielerreichung aufzuzeigen. Dabei möchten sie sich wohl aufgrund falscher Bescheidenheit nicht in den Vordergrund stellen. Oder sie glauben,…
Astrid Estermann, Marion Loretan
ZKE-RMA 6/2017 | S. 451
Aus der Praxis

Die Rolle des Erziehungs­beistandes bei der Finanzierung ausser­behördlicher Kindes­platzierung

Ein Erziehungsbeistand kann in keinem Fall mit rechtlicher Wirkung einen Pflegevertrag unterzeichnen. Im Falle einer behördlichen Platzierung ist die KESB Versorger und unterzeichnet den Pflegevertrag durch ihre zeichnungsberechtigten Organe. Ein Erziehungsbeistand ist kein zeichnungsberechtigtes Organ einer KESB. Im Falle einer Fremdplatzierung durch die Eltern sind die Eltern die Versorger und…
Abhandlungen

Die fürsorgerische Unterbringung von Minderjährigen – im Spannungsfeld zwischen Freiwilligkeit und Zwang

Dieser Aufsatz untersucht die Frage der rechtlichen Grundlage einer fürsorgerischen Unterbringung von Minderjährigen. Nach der Auffassung der Autoren stützt sich die bisherige Lehre bei der Frage, auf welche gesetzliche Grundlage sich die fürsorgerische Unterbringung eines Minderjährigen abzustützen hat (Art. 310 Abs. 1 ZGB oder/und Art. 426 ZGB) zu stark auf die Auslegung von Art. 314b…
Aus der Praxis

Bedarf es zur Mandatsaufnahme als Beistandsperson ­einer Rechtskraftbescheinigung?

Vor Aufnahme des beistandschaftlichen Mandats bedarf es einer rechtskräftigen Massnahme und einer rechtskräftigen Ernennung als Beistandsperson. In der Regel tritt die Rechtskraft ein mit unbenutztem Ablauf der Beschwerdefrist. Diese Frist braucht dann nicht abgewartet zu werden, wenn die KESB zum vorneherein einer allfälligen Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen hat, wenn die…
Abhandlungen

Die Besuchsrechtsbeistandschaft oder der Glaube an eine dea ex machina

Die Besuchsrechtsbeistandschaft stellt eine unter verschiedenen Möglichkeiten dar, in konfliktuellen oder zu wenig vertrauenswürdigen Situationen eine kindesgerechte Umsetzung des persönlichen Verkehrs zwischen Minderjährigen und deren Elternteil ohne Obhut oder elterliche Sorge zu gewährleisten. Grundlage des Mandats bildet eine sorgfältige Situationsanalyse und Problemerklärung, die…
Abhandlungen

Revision der VBVV und eine Chance im Bestreben nach Vereinheitlichung

Am 1. Januar 2024 wird die revidierte Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft in Kraft treten. Die Verordnungsänderung soll die Vermögensverwaltung für alle Beteiligten einfacher, klarer und nachvollziehbarer machen. Es bietet sich somit die Gelegenheit, Bestehendes kritisch zu prüfen und andere Lösungsansätze zwischen der KESB und der…