Direkt zum Inhalt
Suchhilfe

Die folgenden Operatoren können bei einer Suchabfrage zur logischen Verknüpfung Ihrer Suchbegriffe verwendet werden. Bei richtiger Anwendung der Operatoren führt dies zu einer deutlichen Verbesserung des Suchergebnisses.

"…" (Phrasensuche)
Wenn Sie ein Wort oder eine Wortfolge in Anführungszeichen setzen, werden nur Treffer mit genau diesem Wort oder Wortfolgen derselben Reihenfolge und Form gefunden.
Beispiel: "Ist der Arbeitnehmer nur teilweise an der Arbeitsleistung" -->findet genau diesen Satzteil.
-------------
HINWEIS
Um konkrete Entscheide und/oder Gesetzesartikel zu finden, verwenden Sie bitte immer den Suchoperator  "..."
Beispiel: "1C_144/2017"   oder   "Art. 12 ZGB"  --> findet genau diesen Entscheid/Gesetzesartikel
 
AND, &&
Es werden nur Treffer angezeigt, die alle gewählten Suchbegriffe enthalten und mit den Operatoren (AND, &&) verbunden sind.
Beispiel: recht AND ordnung recht && ordnung
-------------
HINWEIS
Ein Leerschlag zwischen zwei Suchwörtern wird als AND-Operator interpretiert.
OR, ||
Es werden alle Treffer angezeigt, die mindestens einen mit (OR, ||) verbundenen Suchbegriff enthalten.
Beispiel: recht OR ordnung  recht || ordnung
NOT, -
Es werden nur Treffer angezeigt, die den gewählten Suchbegriff mit vorangehendem Operator (NOT, -) NICHT enthalten.
Beispiel: recht NOT ordnung  recht - ordnung
?
Suchen Sie mit " ?  " nach verschiedenen Wörtern mit einem variablen Buchstaben an der Stelle des Fragezeichens.
Beispiel: w?rt  --> findet wert, wort, …
*
Der " * " vor einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die mit dieser Zeichenfolge enden; der " * " nach einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die so beginnen.
Beispiel: *anwalt  --> findet Rechtsanwalt,  Staatsanwalt, …; Aktien* --> findet Aktienrechtsrevision, Aktiengesellschaft, …

Suchergebnisse für mesures de protection

48 Ergebnisse gefunden

Ihre Auswahl
Deutsch
Abhandlungen

Örtliche Zuständigkeit zur subsidiären Finanzierung des Kindesunterhalts; namentlich von Kindesschutzmassnahmen

Während die Festlegung der örtlichen Zuständigkeit zur Ausrichtung von wirtschaftlicher Sozialhilfe bei Erwachsenen – wenn auch im Einzelfall immer wieder schwierig zu entscheiden – nach einer weitgehend standardisierten Praxis vonstattengeht, ist im Bereich der Festlegung der örtlichen Zuständigkeit zur Finanzierung von Kindesunterhaltskosten, namentlich Kindesschutzmassnahmen, keine…
Abhandlungen

Kindesschutzmassnahmen im «niederschwelligen» Bereich – Möglichkeiten und Grenzen

In der Praxis sind sogenannt niederschwellige Kindesschutzmassnahmen vielseitig einsetzbar. Damit diese im Gesetz bewusst offen und unbestimmt formulierte Intervention im Einzelfall wirksam Anwendung finden kann, gilt es jedoch einige Grundsätze zu beachten. Die konkrete Ausgestaltung wirft v.a. in den Bereichen der Wahl des Inhaltes, der Formulierung, der Umsetzung, der Überwachung und der…
Aus der Praxis

Örtliche Zuständigkeit zur Anordnung und Führung von Erwachsenenschutzmassnahmen zugunsten von Flüchtlingen

Die örtliche Zuständigkeit zur Anordnung einer Erwachsenenschutzmassnahme für Flüchtlinge richtet sich nicht nach dem ihnen durch die Migrationsbehörden zugewiesenen Aufenthaltsort, sondern nach dem tatsächlichen Lebensmittelpunkt. Massgeblich sind demnach die konkreten Lebensumstände. Ist die Stabilität eines Aufenthaltes, der vom migrationsrechtlich zugewiesenen Ort abweicht, ungewiss, wird die…
Abhandlungen

Erwachsenenschutz und Behindertenrechtskonvention: Stossrichtung und Umsetzung für die Praxis

Die Stossrichtung der Behindertenrechtskonvention (BRK) wird für den Erwachsenenschutz mit ihrem Fokus auf Selbstbestimmung, staatlicher Verpflichtung zur Unterstützung und Schutzvorkehrungen dargestellt. Zugleich werden die Rückmeldungen des Ausschusses beschrieben und rechtlich eingeordnet. Der Aufsatz schliesst mit einem praxisorientierten Umsetzungsteil für KESB und Beistandspersonen.
Prof. FH Dr. iur. Daniel Rosch dipl. Sozialarbeiter FH, MAS Nonprofit-Management
ZKE-RMA 6/2022 | S. 474
Aus der Praxis

Örtliche Zuständigkeit zur Finanzierung von ­Kindesschutzmassnahmen

Für die Anordnung von Kindesschutzmassnahmen ist primär die KESB am zivilrechtlichen Wohnsitz des Kindes zuständig, und die daraus entstehenden Kosten hat die Sozialhilfebehörde am Unterstützungswohnsitz des Kindes sicherzustellen, soweit die Eltern nicht zum Vor­neherein deren Finanzierung sicherstellen können. Dritte, welche zur Umsetzung der angeordneten Massnahmen Dienstleistungen erbringen,…
Abhandlungen

Prosoziale Regelabweichungen als Ursache für hohe Massnahmenzahlen im Kindesschutz

Im Kanton Bern werden deutlich mehr Kindesschutzmassnahmen durch die KESB angeordnet als in anderen Kantonen. Dies wirft die Frage auf, ob das Grundprinzip der Subsidiarität des behördlichen Kindesschutzes zu wenig beachtet wird. Das Subsidiaritätsprinzip schützt Kinder und ihre Familien vor unnötigen staatlichen Zwangsmassnahmen zur Sicherstellung des Kindeswohls. Der Autor des vorliegenden…
Abhandlungen

Schutz vor gefährlichem Verhalten?

Der Beitrag analysiert die Bedeutung von fremdaggressivem Verhalten im Erwachsenenschutzrecht. Die Analyse des Sinn und Zwecks des Rechts sowie der konkreten Voraussetzungen von behördlichen Massnahmen zeigt deutlich, dass der Fokus des Erwachsenenschutzrechts auf dem Schutz vor Selbstgefährdung liegen muss. In Einzelfällen können jedoch fremdaggressive Verhaltensweisen mit einer Selbstgefährdung…
Dr. Nora Bertschi, Boas Loeb MLaw
ZKE-RMA 4/2016 | S. 263
Aus der Praxis

Übertragung der Kindesschutzmassnahme an den Aufenthaltsort des Kindes

Die Frage, ob eine Kindesschutzmassnahme auf den Aufenthaltsort zu übertragen sei, fällt in den Zuständigkeitsbereich der abgebenden und übernehmenden KESB und ist deshalb nicht vom Sozialdienst, welcher die Massnahme nach der Übertragung führen müsste, zu entscheiden. Einem Kind, dessen ausländische Mutter seit sieben Jahren nachrichtenlos abwesend ist, und dessen Vater vor vier Jahren…
Aus der Praxis

Vertretung unbegleiteter minderjähriger Asylsuchender

Sowohl nach innerstaatlichem als auch dem für die Schweiz anwendbaren internationalen Kindesschutzrecht müssen unbegleitete minderjährige Asylsuchende umgehend eine Vertretung erhalten, welche die Lücke der fehlenden elterlichen Sorge schliesst. In welcher Form diese Vertretung genügt, hängt von den konkreten Umständen ab. Sobald die KESB Kenntnis erhält, muss sie in enger Zusammenarbeit mit den…
Abhandlungen

Gefährdungsmeldungen bezüglich älterer Menschen im Erwachsenenschutz: wer meldet was und warum (nicht)?

Täglich treffen von Privatpersonen und von Fachpersonen bei den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) Gefährdungsmeldungen bezüglich älterer Menschen ein oder es werden erwachsenenschutzrechtliche Massnahmen beantragt. Aufgrund der (spärlich) verfügbaren Forschungsergebnisse ist davon auszugehen, dass die Zahl und der Inhalt dieser Eingaben von Faktoren abhängig sind, die u.a. in der…
Cornelia Rüegger, Yann Ormanns, Roland Becker-Lenz, Joel Gautschi, Oliver Rack
ZKE-RMA 6/2017 | S. 475