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From the magazine ZKE-RMA 1/2021 | p. 85-89 The following page is 85

Übersicht zur Rechtsprechung im Kindes- und Erwachsenen­schutzrecht - Zivilgesetzbuch (September bis Dezember 2020) / Erwachsenenschutz

2. Erwachsenenschutz

2.1 Schutzmassnahmen und Verfahrensfragen (ohne FüU)1

ÜR 39-21

Korrektur von Bericht und Rechnung des Beistands

BGer 5A_482/2020 vom 14. September 2020 (d):

1. Rechnung und Berichterstattung des Beistands (Art. 410 f. ZGB), Prüfung und Genehmigung durch die KESB (Art. 415 ZGB) sowie Schlussbericht und Schlussrechnung zum Amtsende (Art. 425 ZGB). 2. Nachdem die Genehmigung des Schlussberichts bzw. der Schlussrechnung erfolgt ist, kann eine Rechtsverzögerung oder Rechtsverweigerung lediglich bei Vorliegen eines aktuellen Feststellungsinteresses geltend gemacht werden. 3. Zwar sind offensichtliche Fehler und Auslassungen im Bericht zu korrigieren; gestützt hierauf kann jedoch nicht verlangt werden, dass der Bericht die eigene Sicht der Dinge wiedergibt.

[…]