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From the magazine ZKE-RMA 3/2021 | p. 250-254 The following page is 250

Übersicht zur Rechtsprechung im Kindes- und Erwachsenen­schutzrecht - Zivilgesetzbuch (Januar bis April 2021) / Erwachsenenschutz

2. Erwachsenenschutz

2.1 Schutzmassnahmen und Verfahrensfragen (ohne FüU)1

ÜR 86-21

Erfordernis eines Schwächezustands – Willkür

BGer 5A_624/2020 und 5A_625/2020 vom 25. Februar 2021 (f):

1. Vorsorgliche Massnahmen nach Art. 445 Abs. 1 ZGB können beim Bundesgericht nur wegen Verletzung verfassungsmässiger Rechte angefochten werden (Art. 98 BGG), wobei eine solche Rüge bloss geprüft wird, soweit sie in der Beschwerde ausdrücklich vorgebracht und klar begründet worden ist (Rügeprinzip; Art. 106 Abs. 2 BGG). 2. Willkür i.S.v. Art. 9 BV liegt nicht schon dann vor, wenn eine andere Lösung ebenfalls in Betracht zu ziehen oder gar vorzuziehen wäre, Aus der ZeitschriftZKE-RMA 3/2021 | S. 250-254 Es folgt Seite № 251sondern allein dann, wenn der angefochtene Entscheid offensichtlich unhaltbar ist, mit der tatsächlichen Situation in klarem Widerspruch steht, eine Norm oder einen unumstrittenen Rechtsgrundsatz krass verletzt oder in stossender Weise dem Gerechtigkeitsgedanken zuwiderläuft…

[…]