Übersicht zur Rechtsprechung im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht - Zivilgesetzbuch (Mai bis August 2020) / Erwachsenenschutz
2. Erwachsenenschutz
2.1 Schutzmassnahmen und Verfahrensfragen (ohne FüU)1
ÜR 132-20
Vorsorgeauftrag oder Beistandschaft
BGer 5A_671/2019 vom 22. Mai 2020 (d):
1. Mit dem Tod der betroffenen Person enden Erwachsenenschutzmassnahmen (vgl. Art. 399 Abs. 1 ZGB betreffend Beistandschaft). Nichts anderes gilt für den Aus der ZeitschriftZKE-RMA 5/2020 | S. 428-436 Es folgt Seite № 429Vorsorgeauftrag; eine Vertretungsmacht über den Tod des Betroffenen hinaus richtet sich nach Art. 35 Abs. 1 und Art. 405 Abs. 1 OR. 2. Gegenstandslosigkeit des Verfahrens. Kostenverlegung nach dem mutmasslichen Ausgang des bundesgerichtlichen Verfahrens (für den Kanton: Art. 60 Abs. 2 EG ZGB/GR i.V.m. Art. 106 Abs. 1 ZPO, vor Bundesgericht: Art. 66 Abs. 1 und Art. 71 BGG i.V.m. Art. 72 BZP). 3. Maximen der Subsidiarität und der Verhältnismässigkeit; Unterstützung durch Familie und andere nahestehende Personen (Art. 389 Abs. 1 ZGB). Weder Alter des Beschwerdeführers noch dessen Wohnort im Kanton Bern…