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From the magazine ZKE-RMA 4/2022 | S. 283-299 The following page is 283

Die Verfahrensbeistandschaft nach Art. 449a ZGB – Ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung der Partizipation betroffener Personen im Erwachsenenschutzverfahren

Der vorliegende Beitrag behandelt das Instrument der Verfahrensbeistandschaft nach Art. 449a ZGB des Erwachsenenschutzrechts. Dieses soll die Partizipation der von einem Verfahren betroffenen Personen mit einem Schwächezustand in Bezug auf die ihr zustehenden Verfahrensrechte stärken. Betrachtet man die Rechtsprechung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) der letzten Jahre, zeigt sich allerdings, dass die Verfahrensbeistandschaft in der Mehrheit der Schweizer Kantone in der Praxis kaum Anwendung findet. Dieser Artikel verfolgt das Ziel, die KESB hinsichtlich des Instruments der Verfahrensbeistandschaft zu sensibilisieren. Die Behörden sind aufgrund der Offizialmaxime verpflichtet, die Notwendigkeit einer Verfahrensbeistandschaft zu prüfen. Der Partizipationsansatz nach Lüttringhaus sowie Strassburger und Rieger stellt ihnen dazu ein Analyseraster zur Verfügung, damit sie erkennen können, wie hoch die Partizipation betroffener Personen im Verfahren ist, und ob diese eine…

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