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From the magazine ZKE-RMA 5/2022 | S. 393-395 The following page is 393

Übersicht zur Rechtsprechung im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht - Andere Rechtsbereiche (Mai bis August 2022)

ÜR 129-22

Züchtigungsrecht der Eltern?

BGer 6B_979/2021 vom 11. April 2022 (f):

1. Gemäss Art. 126 StGB wird, auf Antrag, mit Busse bestraft, wer gegen jemanden Tätlichkeiten verübt, die keine Schädigung des Körpers oder der Gesundheit zur Folge haben (Abs. 1). Der Täter wird von Amtes wegen verfolgt, wenn er Aus der ZeitschriftZKE-RMA 5/2022 | S. 393-395 Es folgt Seite № 394die Tat wiederholt an einer Person begeht, die unter seiner Obhut steht oder für die er zu sorgen hat, namentlich an einem Kind (Abs. 2 lit. a). 2. Eine Tätlichkeit gemäss Art. 126 StGB ist anzunehmen bei einer das allgemein übliche und gesellschaftlich geduldete Mass überschreitenden physischen Einwirkung auf einen Menschen, die keine Schädigung des Körpers oder der Gesundheit zur Folge hat; es ist nicht erforderlich, dass das Opfer körperliche Schmerzen verspürt, allerdings wird eine gewisse Intensität der Einwirkung vorausgesetzt. Als Tätlichkeiten zu qualifizieren sind Ohrfeigen, Faustschläge,…

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