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Zivilprozessrecht

Leichte Sprache im Erwachsenenschutz:

«Zuerst schaut die KESB, können Personen im privaten Umfeld helfen zum Beispiel Verwandte, Bekannte. Die KESB schaut auch, können Betroffene selber Hilfe suchen, zum Beispiel bei der Spitex, bei einer Beratungsstelle. Wenn keine andere Person oder Stelle helfen kann, muss die KESB eine Person bestimmen, die hilft.»1 Obiger Textausschnitt erscheint mit dem Erwachsenenschutz vertrauten…
Annette Lichtenauer, Gabriela Antener, Anne Parpan-Blaser, Simone Girard
ZKE-RMA 2/2018 | S. 101

Verwaltung von Einkommen und Vermögen bevormundeter Minderjähriger durch Vormundin und Gemeinwesen

Soweit das Gemeinwesen für den Unterhalt des Kindes aufkommt, subrogiert es gemäss Art. 289 Abs. 2 ZGB in den Unterhaltsanspruch des Kindes. Das Kind selbst, vertreten durch die Vormundin, kann keinen Unterhalt einklagen, der ihm nicht mehr zusteht. Es kann aber gegebenenfalls mit dem Gemeinwesen eine Streitgenossenschaft bilden, wenn es nur ergänzende Sozialhilfe erhält oder sein…