Direkt zum Inhalt
Suchhilfe

Die folgenden Operatoren können bei einer Suchabfrage zur logischen Verknüpfung Ihrer Suchbegriffe verwendet werden. Bei richtiger Anwendung der Operatoren führt dies zu einer deutlichen Verbesserung des Suchergebnisses.

"…" (Phrasensuche)
Wenn Sie ein Wort oder eine Wortfolge in Anführungszeichen setzen, werden nur Treffer mit genau diesem Wort oder Wortfolgen derselben Reihenfolge und Form gefunden.
Beispiel: "Ist der Arbeitnehmer nur teilweise an der Arbeitsleistung" -->findet genau diesen Satzteil.
-------------
HINWEIS
Um konkrete Entscheide und/oder Gesetzesartikel zu finden, verwenden Sie bitte immer den Suchoperator  "..."
Beispiel: "1C_144/2017"   oder   "Art. 12 ZGB"  --> findet genau diesen Entscheid/Gesetzesartikel
 
AND, &&
Es werden nur Treffer angezeigt, die alle gewählten Suchbegriffe enthalten und mit den Operatoren (AND, &&) verbunden sind.
Beispiel: recht AND ordnung recht && ordnung
-------------
HINWEIS
Ein Leerschlag zwischen zwei Suchwörtern wird als AND-Operator interpretiert.
OR, ||
Es werden alle Treffer angezeigt, die mindestens einen mit (OR, ||) verbundenen Suchbegriff enthalten.
Beispiel: recht OR ordnung  recht || ordnung
NOT, -
Es werden nur Treffer angezeigt, die den gewählten Suchbegriff mit vorangehendem Operator (NOT, -) NICHT enthalten.
Beispiel: recht NOT ordnung  recht - ordnung
?
Suchen Sie mit " ?  " nach verschiedenen Wörtern mit einem variablen Buchstaben an der Stelle des Fragezeichens.
Beispiel: w?rt  --> findet wert, wort, …
*
Der " * " vor einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die mit dieser Zeichenfolge enden; der " * " nach einer Zeichenfolge findet alle Wörter, die so beginnen.
Beispiel: *anwalt  --> findet Rechtsanwalt,  Staatsanwalt, …; Aktien* --> findet Aktienrechtsrevision, Aktiengesellschaft, …

Suchergebnisse für Beistandschaften

68 Ergebnisse gefunden

Buchbesprechungen

Philippe Meier, Zürcher Kommentar, Art. 388 – 404 ZGB, Der Erwachsenenschutz – Die behördlichen Massnahmen – Allgemeine Bestimmungen – Die Beistandschaften

Rund sieben Jahre nach der Kommentierung der Art. 360 bis 387 ZGB über die eigene Vorsorge und die Massnahmen von Gesetzes wegen ist nun eine weitere Grosskommentierung im Erwachsenenschutz erschienen…
Abhandlungen

Umsetzung des Selbstbestimmungsgrundsatzes in der Mandatsführung im Erwachsenenschutz – Eine Analyse zum Stand in der Praxis

Der Grundsatz der Selbstbestimmung gilt als zentraler Pfeiler des revidierten Kindes- und Erwachsenenschutzrechts. Übergeordnet ist hier zudem die UNO-Behindertenrechtskonvention wegweisend, zu welcher gemäss dem Bericht des UN-Ausschusses aus dem Jahr 2022 eine Diskrepanz hinsichtlich der gleichen Anerkennung vor dem Recht und dem aktuellen System der Beistandschaften nach ZGB besteht. Im…
Abhandlungen

Protection de l’adulte: 10 ans de jurisprudence fédérale – morceaux choisis

Das am 1. Januar 2013 in Kraft gesetzte Erwachsenenschutzrecht findet seit nunmehr zehn Jahren Anwendung. Der vorliegende Beitrag nimmt dieses Jubiläum zum Anlass für einen Überblick zu den grundlegenden Urteilen, welche in dieser Zeit vom Bundesgericht gefällt wurden, sei es hinsichtlich den Organisations- und…
Aus der Praxis

Haftung für Schaden, den private Beistandspersonen (PriMa) verursacht haben

Der Schaden, welcher einer Person im Rahmen behördlicher Massnahmen durch widerrechtliches Handeln entstanden ist, muss immer gegenüber dem Kanton, in welchem die Massnahme geführt wird, geltend gemacht werden. Für den allfälligen Rückgriff des haftbaren Kantons auf Gemeinden oder Einzelpersonen ist das kantonale Recht massgeblich. Dieses kann Differenzierungen vorsehen sowohl hinsichtlich…
Abhandlungen

Private Mandatsträger (Prima) und Angehörige als Beistand

Wie das alte Vormundschaftsrecht sieht auch das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) vor, dass Privatpersonen und Angehörige als Beistand oder Beiständin eingesetzt werden können. Auf die erstreckte elterliche Sorge2 wird hingegen verzichtet3. Seit 1. Januar 2013 stehen unter dem alten Recht entmündigte Personen von Gesetzes wegen unter umfassender Beistandschaft, wobei die…
Prof. / (FH) em. Lic. iur. Christoph Häfeli dipl. SA
ZKE-RMA 3/2015 | S. 198
Abhandlungen

Erwachsenenschutz und Behindertenrechtskonvention: Stossrichtung und Umsetzung für die Praxis

Die Stossrichtung der Behindertenrechtskonvention (BRK) wird für den Erwachsenenschutz mit ihrem Fokus auf Selbstbestimmung, staatlicher Verpflichtung zur Unterstützung und Schutzvorkehrungen dargestellt. Zugleich werden die Rückmeldungen des Ausschusses beschrieben und rechtlich eingeordnet. Der Aufsatz schliesst mit einem praxisorientierten Umsetzungsteil für KESB und Beistandspersonen.
Prof. FH Dr. iur. Daniel Rosch dipl. Sozialarbeiter FH, MAS Nonprofit-Management
ZKE-RMA 6/2022 | S. 474
Abhandlungen

Qualität der Beziehungsgestaltung in der Mandatsführung im Erwachsenenschutz

Aufgabe der Beistandschaften ist es, Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen (gemäss Art. 390 Abs. 1 ZGB v.a. psychische Störung, geistige Behinderung) bei der Ausübung ihrer Aufgaben so zu unterstützen, dass ihr Wunsch, Wille und ihre Präferenzen wenn immer möglich umgesetzt werden. Dies erfordert eine Personenzentrierung in der Betreuung. Ziel dieses Beitrags ist es, auf Basis der…
Prof. Dr. Dipl. Psychologin Renate Kosuch, Prof. Dr. iur. Daniel Rosch
ZKE-RMA 6/2019 | S. 512
Aus der Praxis

Stellvertretung bei Abwesenheit der Berufsbeistandsperson

Gesetzlich ist die Vertretung von abwesenden oder verhinderten Beistandspersonen nicht explizit geregelt. Es gehört zu den organisatorischen Grundlagen eines Dienstes, welcher gleichzeitig eine Grosszahl von Beistandschaften professionell führt, dass sowohl die vor­übergehende Abwesenheit (Weiterbildung, Krankheit, Unfall, Ferien etc.) als auch längerdauernde Vakanzen (z.B. Mutterschaftsurlaub)…
lic. iur. Kurt Affolter-Fringeli
ZKE-RMA 2/2023 | S. 171
Abhandlungen

Die Empfehlungen der KOKES zur Organisation von Berufsbeistandschaften und deren Umsetzung am Beispiel des Amts für Erwachsenen- und Kindesschutz (EKS) Stadt Bern – eine Diskussionsgrundlage:

Die Auseinandersetzung mit den Empfehlungen der KOKES zur Organisation von Berufsbeistandschaften1 lässt unterschiedliche Handlungsfelder und Herausforderungen für die Zukunft erkennen. Diese werden von den Autor*innen anhand des Beispiels des Amtes für Erwachsenen- und Kindesschutz (EKS) der Stadt Bern als eine Berufsbeistandschaft2 in einem grossen Flächenkanton der Deutschschweiz genauer…