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From the magazine ZKE-RMA 3/2021 | p. 228-250 The following page is 228

Übersicht zur Rechtsprechung im Kindes- und Erwachsenen­schutzrecht - Zivilgesetzbuch (Januar bis April 2021) / Kindesverhältnis

1. Kindesverhältnis

1.1 Entstehung des Kindesverhältnisses

ÜR 53-21

Volljährigenadoption – Interessen der leiblichen Eltern des Adoptierten und der Nachkommen der Adoptierenden

BGer 5A_686/2020 vom 28. Oktober 2020 (d):

1. 2006 wurde den Eltern das Sorgerecht über ihren Sohn (geb. 1997) entzogen und dieser bei seiner Grossmutter und deren Ehemann platziert (Letzterer wird auch Vormund). Mit dem 2018 gestellten Adoptionsgesuch der Pflegeeltern ist zwar der Betroffene selber, nicht aber dessen Vater einverstanden. Die KESB stimmt der Adoption zu; Berufung der leiblichen Eltern. 2. Nach Art. 266 Abs. 2 ZGB setzt die Adoption eines Volljährigen die Zustimmung der leiblichen Eltern nicht voraus. Immerhin ist deren Einstellung zur Adoption zu würdigen, gleich wie jene der Nachkommen der Adoptionswilligen – hier also der Be- Aus der ZeitschriftZKE-RMA 3/2021 | S. 228-250 Es folgt Seite № 229schwerdeführerin und Mutter des zu Adoptierenden (Art. 268aquater Abs. 2 Ziff. 2 und Abs. 1 ZGB). Das…

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